Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=299490Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
Wirtschaft und Finanzen
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungsschau im Rahmen des BMWi-Markterschließungsprogramms für KMU 2020, 2. Tranche
414-12.1-2020/2 LS
Dienstleistungen von öffentlichen Behörden (75120000)
Dienstleistungen
Die Leistungsschau ist eine Unternehmerreise in ein bestimmtes Zielland mit einem Symposium. Im Rahmen der Unternehmerreise soll die Leistungsfähigkeit deutscher Unternehmen aus einer Branche bzw. einem Branchensegment präsentiert und der Ausbau des Netzwerks im Zielmarkt ermöglicht werden. Die Veranstaltung, die fachlich anspruchsvoll und für den Adressaten im Ausland ansprechend sein soll, bildet den Schwerpunkt der Reise. Abgerundet wird das Format durch ein Tagungsmagazin für die Bewerbung im Zielland, eine Zielmarktanalyse, ein Briefing der Teilnehmer zum Markt sowie geeignete Objekt- und Referenzbesichtigungen.
Ja
alle Lose
Frankreich
Dienstleistungen von öffentlichen Behörden (75120000)
DEUTSCHLAND (DE)
Leistungsschau für deutsche Maschinen- und Anlagenbauer im Bereich der additiven Fertigung und Automatisierung
Zielland: Frankreich
Branchenschwerpunkt/Ziel: Maschinen- und Anlagenbau, 3D-Druck, Robotik, Automatisierung
Möglicher Veranstaltungsort: Paris
Zeitraum: 2020
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Norwegen
Dienstleistungen von öffentlichen Behörden (75120000)
DEUTSCHLAND (DE)
Leistungsschau für deutsche Unternehmen aus der Medizintechnik mit Fokus auf E-Health
Zielland: Norwegen
Branchenschwerpunkt/Ziel: Gesundheitswirtschaft / Medizintechnik / Pharmaindustrie (Exportinitiative Gesundheitswirtschaft)
Möglicher Veranstaltungsort: Oslo
Zeitraum: 2020
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Portugal, Mosambik
Dienstleistungen von öffentlichen Behörden (75120000)
DEUTSCHLAND (DE)
Leistungsschau für deutsche Unternehmen aus der Bauwirtschaft zwecks gemeinsamen Markteinstiegs mit portugiesischen Partnern in Mosambik
Zielland: Portugal, Mosambik
Branchenschwerpunkt/Ziel: Bauwirtschaft / Bauhandwerk / Infrastruktur / Baustoffe / Glas / Keramik
Möglicher Veranstaltungsort: Lissabon
Zeitraum: 2020
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Belarus
Dienstleistungen von öffentlichen Behörden (75120000)
DEUTSCHLAND (DE)
Leistungsschau für deutsche Technologieanbieter für Wasseraufbereitung und -reinigung, Trinkwasserversorgung, Entwässerung und Abwasserbehandlung
Zielland: Belarus
Branchenschwerpunkt/Ziel: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Minsk
Zeitraum: 2020
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Griechenland
Dienstleistungen von öffentlichen Behörden (75120000)
DEUTSCHLAND (DE)
Leistungsschau für deutsche Unternehmen zum Thema Wasserwirtschaft. Umsetzung von Symposien in Athen und Thessaloniki (dort auf dem German Pavilion im Rahmen der Thessaloniki International Fair, TIF)
Zielland: Griechenland
Branchenschwerpunkt/Ziel: Wasserwirtschaft (Exportinitiative Umwelttechnologien)
Möglicher Veranstaltungsort: Athen, Thessaloniki
Zeitraum: 2. Halbjahr 2020 mit Anbindung an Thessaloniki International Fair (TIF).
Während der Leistungsschau ist eine halbtägige, fachbezogene Präsentationsveranstaltung (Symposium) in Thessaloniki auf der Thessaloniki International Fair (TIF) vorgesehen. Hierfür werden Räumlichkeiten im Rahmen des deutschen Partnerlandbeteiligung im "German Pavilon" kostenfrei zur Verfügung gestellt. Daher müssen bei der Angebotserstellung keine gesonderten Vereinbarungen mit der TIF getroffen werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Holger Hey, Koelnmesse GmbH, Tel.: 0221 821-2212, Email: h.Hey@koelnmesse.de
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
VR China
Dienstleistungen von öffentlichen Behörden (75120000)
DEUTSCHLAND (DE)
Leistungsschau für deutsche Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Fokus auf Modewirtschaft und -design
Zielland: VR China
Branchenschwerpunkt/Ziel: Kreativwirtschaft, Modedesign
Möglicher Veranstaltungsort: Shanghai
Zeitraum: 2020
Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Laufzeit in Monaten:12
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens - bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen.
- Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.;
- Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen
- Formfreie Eigenerklärung über maximal zehn Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten drei Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z.B. > 50 T€; > 100 T€ und > 500 T€ oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers
- Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleiter und Projektmitarbeiter
- Formfreie Eigenerklärung, dass der Projektleiter während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal drei weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Mitarbeiter zugreifen kann
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
30.01.2020
23:59
- Deutsch (DE)
30.03.2020
31.01.2020
08:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für jedes Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner für das jeweilige Los ist folgendermaßen zu beschriften: LS_NrLos_NameFirma
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
11.12.2019