Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=299219Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsbüro "ESFRI/ Großgeräte der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung"
04514-7/3(2019)
Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
Dienstleistungen
Auftragsgegenstand ist die Unterstützung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bei der Mitwirkung in ESFRI, im European Research Infrastructure Consortium (ERIC)-Committee der EU-KOM, dem Programmausschuss Forschungsinfrastrukturen unter dem Forschungsrahmenprogramm "Horizon 2020" und dessen Nachfolgeprogramm "Horizon Europe", der Group of Senior Officials (GSO) und bei der Vorbereitung/Implementierung einzelner Forschungsinfrastrukturen (z.B. CTA, ELI) sowie weiterer internationaler Gremien für Forschungsinfrastrukturen.
DEUTSCHLAND (DE)
s. oben und Leistungsbeschreibung
01.03.2020
29.02.2024
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
ja
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 2 Jahre.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
09.01.2020
12:00
- Deutsch (DE)
31.03.2020
09.01.2020
13:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Das Verfahren zur Nachrpüfung dieser Vergabe durch die Vergabekammer
richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Insbesondere wird daraufhingewiesen,
dass der Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nciht
abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
09.12.2019