Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Simulator Bodensprengpunkt
B 16.44 - 4753/18/VV : 1
Waffen, Munition und zugehörige Teile (35300000)
Lieferauftrag
Simulator Bodensprengpunkt
Ja
alle Lose
Simulator Bodensprengpunkt 5g Rauch
Waffen, Munition und zugehörige Teile (35300000)
Waffen, Munition und zugehörige Teile (35300000)
Hochtaunuskreis (DE718)
Grävenwiesbach
Simulator Bodensprengpunkt 5g Rauch
Preis
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Simulator Bodensprengpunkt 3g Reibzünder
Waffen, Munition und zugehörige Teile (35300000)
Waffen, Munition und zugehörige Teile (35300000)
Hochtaunuskreis (DE718)
Grävenwiesbach
Simulator Bodensprengpunkt 3g Reibzünder
Preis
Laufzeit in Monaten:48
nein
nein
Mit den Unterlagen sind eine ausgefüllte VS-NfD Erklärung sowie ein ausgefüllter Teilnahmeantrag mitzusenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
ja
16.01.2020
23:59
- Deutsch (DE)
12.06.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Des Weiteren sind mit den Unterlagen auch eine ausgefüllte VS-NfD Erklärung und ein ausgefüllter Teilnahmeantrag mitzusenden.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
13.12.2019
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