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Ausschreibungsdetails

Roadmap Energieeffizienz 2050: Umsetzung und Begleitung eines dialogorientierten Beteiligungsformats zur Identifikation sektorübergreifender Pfade zur Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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08.12.2019

22.01.2020 09:00

22.01.2020 09:00

BfEE 05/2019

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

09.12.2019 11:05

2019/S 238-584018

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift: Frankfurter Straße 29 - 35
Postleitzahl: 65760
Ort: Eschborn
NUTS: Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 6196-9082422
Fax: +49 6196-9081888

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Roadmap Energieeffizienz 2050: Umsetzung und Begleitung eines dialogorientierten Beteiligungsformats zur Identifikation sektorübergreifender Pfade zur Halbierung des Primärenergieverbrauchs bis 2050

BfEE 05/2019

II.1.2)
CPV-Code

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Das Projekt Roadmap 2050 soll durch zwei separat beauftragte Teilaufträge durchgeführt werden:

a) Wissenschaftliche Begleitung des Projekts (im Folgenden „WB-AN“)

b) Geschäftsstelle des Projekts (im Folgenden „GS-AN“)

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Wissenschaftliche Begleitung des Beteiligungsformats. Dazu

zählen die wissenschaftliche Begleitung der Sitzungen und Workshops im Rahmen des

Beteiligungsformats, die fachliche Unterstützung bei der Entwicklung von Energieeffizienzmaßnahmen

sowie die Erstellung eines Ergebnisberichtes zur Roadmap 2050.

Der GS-AN des Projekts wird separat beauftragt. Der WB-AN soll mit dem GS-AN gleichberechtigt und

kooperativ zusammenarbeiten. Beide Auftragnehmer verantworten die erfolgreiche Projektdurchführung

gemeinsamen gegenüber dem AG.

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Der Beteiligungsprozess findet auf zwei Ebenen statt:

 Auf einer übergeordneten ersten Ebene werden regelmäßige Plenarsitzungen im Rahmen der Sitzungen der Energiewende-Plattform Energieeffizienz des BMWi abgehalten (Ebene 1).

 Auf einer weiteren Ebene werden die Themen der Plattform in Arbeitsgruppen (Ebene 2) vor- und aufbereitet. Die Aufteilung dieser Arbeitsgruppen erfolgt in fünf Handlungsfeldern (voraussichtlich anhand der Endenergiesektoren „Industrie“, „Gebäude“ (inkl. Gewerbe, Handel, Dienstleistungen

und Private Haushalte) und „Verkehr“, sowie anhand von systemübergreifenden Themen, wie „Qualifikation von Fachkräften“ und „Digitalisierung“). Die Festlegung der Handlungsfelder erfolgt im Projektverlauf durch den AG unter Berücksichtigung des Beteiligungsprozesses.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:36

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

22.01.2020

09:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

22.01.2020

09:30

Eschborn

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

06.12.2019



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