Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=298714Einrichtung des öffentlichen Rechts
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
Organisationsberatung
EU-VV 2019/123
Unternehmensorganisation (79996000)
Dienstleistungen
Die Auftraggeberin beabsichtigt im Vorfeld einer ERP-Ausschreibung eine Organisationsberatung mit dem Gesamtziel „Strategische Organisationsentwicklung mit Fokus auf die geplante Einführung eines neuen ERP-Systems“ durchzuführen. Dabei sollen Handlungsempfehlungen für identifizierte Anpassungen in der Aufbau- und Ablauforganisation erarbeitet und die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die ERP-Einführung unterstützt werden. Das Softwareauswahlverfahren soll begleitet werden.
Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Gefordert ist eine Dienstleistung im Rahmen einer Organisationsberatung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Vorfeld eines ERP-Einführungsprojektes. Ziel ist die Erstellung eines Lastenheftes unter Berücksichtigung erarbeiteter Handlungsempfehlungen zur Anpassungen von Proezssen und Strukturen sowie die Konsolidierung und Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die Ausschreibung eines ERP-Systems (Software und Implementierung). Geplant ist auch die Begleitung bei der Softwareauswahl.
03.08.2020
23.12.2025
Sofern erforderlich ist eine Begleitung auch nach Einführung oder verlängerter Einführung eines ERP-Systems zur Umsetzung von Organisationsanpassungen erforderlich.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, indem der Bewerber ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate sein (vgl. Vordruck 4). Sollte der Bewerber gemäß den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er ansässig ist, nicht in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein, ist dieser Umstand mittels einer unterschriebenen schriftlichen Eigenerklärung zu erklären und diese Erklärung anstelle des Nachweises einzureichen (vgl. Vordruck 4).
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert. Der Auftraggeber behält sich vor Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung nachzufordern.
a) Angaben zur Situation des Bewerbers
Unternehmensgründung und -standorte (Hauptsitz ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) einschl. Darstellung des Leistungsspektrums und Kerngeschäfts sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit mit anderen Unternehmen (vgl. Vordruck 5).
b) Informationen über die Bilanzen der Bewerber unter Berücksichtigung des in den Bilanzen angegebenen Verhältnisses zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten für die letzten drei Geschäftsjahre. Nachzuweisen durch Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen bei vorgeschriebener Veröffentlichungspflicht nach dem Recht des jeweiligen Mitgliedsstaates
c) Angaben über Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Vordruck 6)
d) Erklärung über das Nichtvorliegen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
e) Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (vgl. Vordruck 7)
a) Angabe der Anzahl der Mitarbeiter (Projektleiter, Berater) mit für das vorliegende Projekt adäquater Qualifikation (Hochschulabschluss, vorhandene Zertifizierungen im Projektumfeld (Prozessmanagement etc.), mit Zuordnung zu (vgl. Vordruck 8):
aa) Gesamtanzahl Mitarbeiter Unternehmen,
ab) Anzahl Mitarbeiter mit Tätigkeitsbereich Betreuung von Öffentlichen Auftraggebern nach § 98 GWB,
ac) Anzahl Mitarbeiter mit Tätigkeitsbereich Beratung von deutschen Hochschulen.
Eine Tätigkeitsbereichszuordnung setzt hierbei voraus, dass der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren im Schnitt mindestens zu 40 Prozent, bezogen auf seine Arbeitszeit, in diesem Bereich tätig war. Für den verantwortlichen Mitarbeiter muss hochschulspezifisches Fachwissen grundsätzlich vorhanden sein; bezogen auf das deutsche Rechtssystem bedeutet dies in den Bereichen Handelsrecht, Haushaltsrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Zuwendungsrecht sowie amtliche Statistiken.
b) Nennung von Referenzprojekten, die nicht älter als fünf Jahre sein dürfen (Projektabschluss in 2015 oder später) und die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. Vordruck 9)
c) Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen (vgl. Vordruck 9):
ca) Auftraggeber,
cb) Ansprechpartner mit Funktionsbezeichnung und Rufnummer,
cc) Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Art und Umfang in Beratertage),
cd) Projektzeitraum und (aggregierte) Meilensteine sowie Projektziele,
ce) Nennung, welche Teile des Auftragsgegenstandes durch den Bewerber erfüllt wurden (inkl. Angabe der Beratertage),
Mindestens zwei der genannten Referenzprojekte müssen an einer Hochschule, die dem deutschen Recht (insbesondere dem öffentlichen Haushalts- und Tarifrecht) unterliegt, mit mehr als 15.000 Studierenden erfolgreich durchgeführt worden sein.
Nachgewiesenes hochschulspezifisches Fachwissen bezogen auf das deutsche Rechtssystem (insbesondere Handelsrecht, Haushaltsrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Zuwendungsrecht sowie amtlicher Statistiken) in Form vorhandener Zeugnisse und/oder nachgewiesener Berufserfahrungen.
Verpflichtenden Eigenerklärungen (Formblätter) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit, zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, ggf. die verpflichtende Nachunternehmererklärung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleich-heit, zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zu Nachunternehmereinsatz, Kontrollen und Sanktionen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
06.01.2020
10:00
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der von den Bewerbern vorgelegten Erklärungen und Nachweise diejenigen geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt, soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber vorliegt, fünf geeignete Bewerber zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern.
Die Auswahl unter den Teilnahmeanträgen, die die formalen Anforderungen und die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt unter den Gesichtspunkten der Eignungskriterien unter Berücksichtigung der gemäß Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) sowie III 2.2) und III 2.3) vorgelegten Unterlagen. Sollte die Prüfung der Teilnahmeanträge ergeben, dass mehr als fünf Bewerber die Anforderungen an die Eignung erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber auswählen, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Insgesamt kann ein Teilnahmeantrag eines Bewerbers maximal 16 Punkte erreichen.
Die entsprechende Bewertung wird die Vergabestelle wie folgt vornehmen:
Bewertungskriterien:
In Abschnitt III.1.3):
a) Bewertung Anzahl qualifizierter Mitarbeiter: Maximal erreichbare Punktzahl sind hier 4 Punkte.
aa) Tätigkeitsbereich Betreuung von Hochschulen:
Ab 8 Mitarbeitern der entsprechenden Qualifikation sowie Position wird die maximale Punktzahl (4 Punkte) vergeben.
ab) Tätigkeitsbereich Betreuung von Öffentlichen Auftraggebern:
Ab 20 Mitarbeitern der entsprechenden Qualifikation sowie Position wird die maximale Punktzahl (4 Punkte) vergeben.
ac) Gesamtanzahl Mitarbeiter Unternehmen: Diese Angabe dient der Plausibilisierung der vorgenannten Angaben und wird nicht bewertet.
b) Referenzen: Die Bewertung der Referenzen erfolgt in den folgenden Bewertungskategorien:
Projekte an Hochschulen (Organisationsberatung) (maximal 6 Punkte) oder weiteren öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB (maximal 2 Punkte). Insgesamt können hier maximal 8 Punkte erlangt werden (Zum Erreichen der maximalen Punktzahl muss der Bewerber Referenzen vorlegen, die in allen Bewertungskategorien jeweils die Maximalpunktzahl erreichen Hinsichtlich der einzureichenden Referenzen kommt es der Vergabestelle insbesondere auf deren Qualität und deren Vergleichbarkeit hinsichtlich des vorliegend ausgeschriebenen Projektes und nicht auf die Quantität der Nachweise an. Ein Referenzprojekt kann auch für mehrere Bewertungskategorien herangezogen werden, wenn es mehrere Bewertungskategorien abdeckt. Jedoch kann je Bewertungskategorie über alle Einzelreferenzen hinweg nicht mehr als die oben angegebene Maximalpunktzahl je Bewertungskategorie erreicht werden. Das bedeutet, dass unabhängig von der Anzahl der eingereichten Referenzen nicht mehr als 8 Punkte erreicht werden können. Bei der Bewertung der Referenzen werden die folgenden Kriterien berücksichtigt:
Erfolgreicher Projektabschluss:
- Erfolgreiche Abarbeitung gesetzter Meilensteine
- Erfolgreiche Erreichung der Projektziele
- Projektaufwand (vergleichbarer Projektumfang, Verhältnis von Leistungsumfang zu Projektaufwand)
Es ist den Bewerbern unbenommen, nicht abgeschlossene Referenzprojekte einzureichen, in diesem Fall würde dies in Teilbereichen zu einer schlechteren Bewertung führen.
§ 160 GWB bestimmt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
05.12.2019