Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
BAMF_Pendelhefter_2020
341-2019-0400
Schnellhefter (22852000)
Lieferauftrag
Pendelhefter aus Recyclingkarton 250 g/ qm für DIN A 4 mit T-Gleitbeschlag 6-fach ver-krampt; Flachdrahtheftung;festarretierte Metallheftzunge und aufgesteckter Metalldeckleis-te;genaue Produktbeschreibung siehe Leistungsverzeichnis.
Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, sowie deren Außenstellen [ca.130] im gesamten Bundesgebiet.
Mindestbestellmenge 120.000 Stück; geschätzte Bestellmenge 460.000 Stück; Maximalbestellmenge 552.000 Stück in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 48 Monaten.
Preis
01.04.2020
31.03.2024
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung, mit Umsatzzahlen des letzten Geschäftsjahres.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
16.01.2020
11:00
- Deutsch (DE)
06.03.2020
16.01.2020
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie unter folgendem link der Europäischen Kommission: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert. Ein Bewerber / Bieter kann seine Nicht-berücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungs-verfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), [...], mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
05.12.2019