Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=297917Einrichtung des öffentlichen Rechts
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
Hochauflösenden ESI- Massenspektrometer, nano-UHPLC, Stickstoffgenerator sowie Zubehör
EU-OV/2019-116
Massenspektrometer (38433100)
Lieferauftrag
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Lieferung eines hochauflösenden ESI-Massenspektrometers, gekoppelt an eine nano-UHPLC, einen Generator für hochreinen Stickstoff sowie Zubehör.
Jena, Kreisfreie Stadt (DEG03)
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung eines leistungsstarken hochauflösenden ESI-Dual-Quadrupol-Orbitrap-Massenspektrometers einschließlich Mess- und Auswertungssoftware sowie Ionenquellen für ESI und nano-ESI, wobei die Lie-ferung, Aufstellung, Inbetriebnahme und Einweisung für zwei Personen in die Nutzung, Auswertung und Problembehandlung eingeschlossen sind.
Mit dieser Hochdurchsatz-Massenspektrometrie-Anlage sollen aktuelle Fragen in der Ernährungs- und Alternsforschung von Arbeitsgruppen des Matthias-Schleiden-Instituts sowie der Institute für Mikrobiologie und Ernährungswissenschaften bearbeitet werden.
Ein Altgerät ist am Aufstellungsort zu deinstallieren und zu entsorgen, damit die zu beschaffende Anlage aufgestellt werden kann.
Preis
431.600,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:14
nein
ja
EFRE-OP 2014-2020/2019 FGI 0025
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist
• unterzeichnete Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen,
• Angaben zu den Umsätzen der letzten drei Jahre sowie die im Rahmen der Ausschreibung maßgeblichen Geschäftsfeldern erteilen, ersatzweise hierzu die Geschäftsberichte der letzten drei Jahren ihres Unternehmens (soweit diese zur Veröffentlichung verpflichtet sind) vorlegen,
• aussagekräftige Referenzen (mindestens 2) für die erfolgreiche Durchführung vergleichbarer Projekte mit vergleichbarem Umfang; aussagekräftig bedeutet, dass Referenzen nicht das Recht des Auftraggebers weitere Informationen bei den Auftraggebern einzuholen, ausgeschlossen oder eingeschränkt wird,
• Bescheinigung/Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Angabe der Deckungssummen
Verpflichtenden Eigenerklärungen (Formblätter) zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgelt-gleichheit, zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, ggf. die verpflichtende Nachunternehmererklärung zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleich-heit, zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen und zu Nachunternehmer-einsatz, Kontrollen und Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
13.01.2020
08:00
- Deutsch (DE)
13.01.2020
08:15
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
§ 160 GWB bestimmt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
04.12.2019