Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
1.
Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
a)
Hauptauftraggeber (zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle)
Name: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit
Straße, Hausnummer: Willy-Brandt-Straße 5
Postleitzahl (PLZ): 38226
Ort: Salzgitter
E-Mail: vergabestelle@bfe.bund.de
Internet-Adresse: http://www.bfe.bund.de
b)
Zuschlag erteilende Stelle
Wie Hauptauftraggeber siehe a)
2.
Angaben zum Verfahren
a)
Verfahrensart
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
b)
Vertragsart
Liefer- / Dienstleistungsauftrag
c)
Geschäftszeichen
7022-19
3.
Angaben zu Angeboten
a)
Form der Angebote
- elektronisch
- ohne elektronische Signatur (Textform)
b)
Fristen
Ablauf der Angebotsfrist
07.01.2020 - 12:00 Uhr
Ablauf der Bindefrist
31.03.2020
c)
Sprache
Deutsch
4.
Angaben zu Vergabeunterlagen
a)
Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=297749
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=297749
b)
Zugriff auf die Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
c)
Zuständige Stelle
Hauptauftraggeber siehe 1.a)
d)
Anforderungsfrist
07.01.2020 - 12:00 Uhr
5.
Angaben zur Leistung
a)
Art und Umfang der Leistung
Gegenstand der durchzuführenden Arbeiten ist die gutachterliche Unterstützung des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) nach § 20 AtG. Der Auftragnehmer berät das BfE in Fragen der Anlagensicherheit mit Bezug zum Strahlenschutz.
Bedarf besteht dabei im Wesentlichen an
- der Prüfung strahlenschutzfachlicher Fragen in Verfahren zur Erteilung bergrechtlicher Betriebspläne;
- die Prüfung bergbautechnischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz (z.B. Wettertechnik);
- die Prüfung geologischer, v.a. geochemischer, hydrogeologischer und mineralogischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz (z.B. Langzeitsicherheit);
- der Prüfung von Maßnahmen zur Vorsorge gegen Störfälle (z.B. untertätige Bau- und Verfüllmaßnahmen).
Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die dem BfE vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o.ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Bedarf besteht dabei im Wesentlichen an
- der Prüfung strahlenschutzfachlicher Fragen in Verfahren zur Erteilung bergrechtlicher Betriebspläne;
- die Prüfung bergbautechnischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz (z.B. Wettertechnik);
- die Prüfung geologischer, v.a. geochemischer, hydrogeologischer und mineralogischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz (z.B. Langzeitsicherheit);
- der Prüfung von Maßnahmen zur Vorsorge gegen Störfälle (z.B. untertätige Bau- und Verfüllmaßnahmen).
Im Einzelfall umfasst die Leistung die fachliche Prüfung von Unterlagen und Daten, die dem BfE vorgelegt werden. Die Unterlagen und Daten sind auf ihre inhaltliche Schlüssigkeit, Nachvollziehbarkeit und fachliche Richtigkeit zu prüfen. Die jeweilige Form des Gutachtens (Prüfbericht, Stellungnahme, Protokoll o.ä.) wird mit dem Auftraggeber abgestimmt.
b)
CPV-Codes
Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000-8)
c)
Ort der Leistungserbringung
Schachtanlage Asse II
7.
Zulassung von Nebenangeboten
Nein
11.
Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
- Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Auszug Berufs- / Handelsregister)
Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden:
- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
- hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung
-
Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams:
- Mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Anlagensicherheit im Bereich von Anlagen zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle und/oder sonstigen (kerntechnischen) Anlagen, in denen höchste Anforderungen an die Umsetzung von Maßnahmen der Anlagensicherheit sicherzu-stellen sind
- Fundiertes Fachwissen insbesondere über die bau- und anlagentechnische Umsetzung von Anforderungen an die Anlagensicherheit mit Bezug zum Strahlenschutz
- Einen gültigen Nachweis darüber, dass nach der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung i. S. v. § 12 b AtG i. V. m. der AtZÜV keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Alternativ kann ein gültiger Nachweis einer gleich- oder höherwertigen Überprüfung nach anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten fünf Jahre anerkannt werden
- Alle zwei Sachverständigen müssen über die Fachkunde im Strahlenschutz (S 4.3 gemäß der „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde‐Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18. Juni 2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19. April 2006 (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735)“) verfügen
- Körperliche Eignung zur Erledigung der Aufgaben in einem untertägigen Endlager mit Strahlenschutzbereichen
- Anerkannten Hoch- oder Fachhochschulabschluss (mindestens Diplom oder Master) in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach
-
Referenzprojekte des Unternehmens:
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei vergleichbaren Referenzprojekten im Zeitraum seit 2015 nachzuweisen. Für jede Referenz ist das Formblatt „Unternehmensreferenzen“ auszufüllen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang vergleichbar ist. Beispielhaft – jedoch nicht abschließend – sind hierfür folgende Tätigkeiten:
- Prüfung von Maßnahmen zur Vorsorge gegen Störfälle
- Prüfung bergbautechnischer o. geologischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz
- Prüfung strahlenschutzfachlicher Fragen in Verfahren zur Erteilung bergrechtlicher Betriebspläne
-
Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen (z.B. gemäß KTA 1401)
- Nachweis über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Auszug Berufs- / Handelsregister)
Nachweis einer branchenüblichen Berufshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden:
- Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
- hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung im Falle einer Auftragserteilung
-
Qualifikation und Berufserfahrung des eingesetzten Projektteams:
- Mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung auf dem Gebiet der Anlagensicherheit im Bereich von Anlagen zur Endlagerung fester oder verfestigter radioaktiver Abfälle und/oder sonstigen (kerntechnischen) Anlagen, in denen höchste Anforderungen an die Umsetzung von Maßnahmen der Anlagensicherheit sicherzu-stellen sind
- Fundiertes Fachwissen insbesondere über die bau- und anlagentechnische Umsetzung von Anforderungen an die Anlagensicherheit mit Bezug zum Strahlenschutz
- Einen gültigen Nachweis darüber, dass nach der erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung i. S. v. § 12 b AtG i. V. m. der AtZÜV keine Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen. Alternativ kann ein gültiger Nachweis einer gleich- oder höherwertigen Überprüfung nach anderen Rechtsvorschriften innerhalb der letzten fünf Jahre anerkannt werden
- Alle zwei Sachverständigen müssen über die Fachkunde im Strahlenschutz (S 4.3 gemäß der „Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde (Fachkunde‐Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18. Juni 2004 (GMBl. 2004, Nr. 40/41, S. 799), geändert am 19. April 2006 (GMBl. 2006, Nr. 38, S. 735)“) verfügen
- Körperliche Eignung zur Erledigung der Aufgaben in einem untertägigen Endlager mit Strahlenschutzbereichen
- Anerkannten Hoch- oder Fachhochschulabschluss (mindestens Diplom oder Master) in einem natur- oder ingenieurwissenschaftlichen Fach
-
Referenzprojekte des Unternehmens:
Die Qualifikation der Bietenden ist durch Angabe von drei vergleichbaren Referenzprojekten im Zeitraum seit 2015 nachzuweisen. Für jede Referenz ist das Formblatt „Unternehmensreferenzen“ auszufüllen. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn diese mit der in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Aufgabe nach Art und Umfang vergleichbar ist. Beispielhaft – jedoch nicht abschließend – sind hierfür folgende Tätigkeiten:
- Prüfung von Maßnahmen zur Vorsorge gegen Störfälle
- Prüfung bergbautechnischer o. geologischer Fragen mit Bezug zum Strahlenschutz
- Prüfung strahlenschutzfachlicher Fragen in Verfahren zur Erteilung bergrechtlicher Betriebspläne
-
Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Der Bieter muss über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäß der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar verfügen (z.B. gemäß KTA 1401)
12.
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
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