Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Inspektion und Wartung der Brandschutzklappen
214-02.05-20.0260-19-II-C
Brandmeldesysteme (31625100)
Dienstleistungen
Inspektion und Wartung der Brandschutzklappen
Vorpommern-Greifswald (DE80N)
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Südufer 10
17493 Greifswald-Insel-Riems
Deutschland
Durchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten an den Brandschutzklappen beim Auftraggeber am Standort Greifswald - Insel Riems.
Qualitätskriterium Name: Umweltmanagement nach ISO 14001 oder vergleichbar / Gewichtung: 20,00
Preis Gewichtung: 80,00
01.04.2020
29.03.2024
nein
nein
Die Angaben unter II.2.7) erfolgen aus rein technischen Gründen, die einzelnen Ausführungsfristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
16.01.2020
12:00
- Deutsch (DE)
31.03.2020
16.01.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
• Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
• Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
• Anhang C der Leistungsbeschreibung "Bestandsliste Wartung BSK des FLI Insel Riems" (siehe Vergabeunterlagen)
Mit Angebotsabgabe ist der Anhang C der Leistungsbeschreibung "Bestandsliste Wartung BSK des FLI Insel Riems" vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt einzureichen.
• Eigenerklärung über die Teilnahme an der Besichtigung vor Ort (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung über die
Teilnahme an der Besichtigung vor Ort (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Umweltmanagement nach ISO 14001 oder vergleichbar
Mit dem Angebot hat der Bieter anzugeben, ob er über ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder vergleichbar verfügt.
• Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax ausschließlich an die unter Nr. I.3) benannte Kontaktperson zurichten. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem
Auftraggeber ist nicht gestattet. Um etwaige Fragen zum Vergabeverfahren oder der zu erbringenden Leistung umfänglich beantworten zu können, wird darum gebeten, weitere Auskünfte rechtzeitig, also mindestens sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist, anzufordern.
• Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im
Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die einzureichenden Eignungsnachweise sind den
Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sofern beabsichtigt ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
• Nachunternehmen
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben. Weitere Inforamtionen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
29.11.2019
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.