Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
Abschnitt II: Gegenstand
Verbraucherinformation und Öffentlichkeitsarbeit
123-02.05-20.0158-19-I-D
Öffentlichkeitsarbeit (79416000)
Dienstleistungen
Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen der Fachinformation und von Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema "Nachwachsende Rohstoffe".
1,00
EUR Euro
Herzogtum Lauenburg (DEF06)
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR)
OT Gülzow
Hofplatz 1
18276 Gülzow-Prüzen
Deutschland
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Unterstützung des Auftraggebers bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen der allgemeinen, vorwiegend an Verbraucherinnen und Verbraucher im Allgemeinen sowie an Kinder und Jugendliche im Speziellen gerichteten Fachinformation und von Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema "Nachwachsende Rohstoffe".
Qualitätskriterium Name: Konzeption von Beispielmaßnahmen / Gewichtung: 60,00
Preis Gewichtung: 40,00
21.03.2020
20.03.2024
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Referenzen
Der Bieter reicht geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste, der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Projekte bzw. Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes sowie des öffentlichen bzw. privaten Empfängers ein. Diese Referenz/en soll/sollen mit Blick auf die zu vergebende Leistung Aufschluss über die fachliche und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben und muss/müssen mindestens folgende Erfahrungen belegen können:
- Erfahrungen bei der Erstellung von Informationsmaterialien,
- Erfahrungen bei Medienkooperationen aller Art und Social Media-Kommunikation/-Projekten,
- Erfahrungen im Bereich "Nachwachsende Rohstoffe" im Allgemeinen,
- Erfahrungen in den Bereichen "Bioenergie", "Bioökonomie", "Biowerkstoffe" sowie "Forst und Holz" im Speziellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
2019/S 231-566874
27.01.2020
12:00
- Deutsch (DE)
20.03.2020
27.01.2020
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt. Nur auf ausdrücklichen Wunsch hin werden die Unterlagen in Papierform versandt. Anforderung, Bereitstellung und ggf. Übersendung der Vergabeunterlagen sind kostenlos.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Angebote sind ausschließlich elektronisch an die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben. Das Angebot darf keine zip-Ordner enthalten.
D) Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
E) Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Konzeption von Beispielmaßnahmen
Mit Angebotsabgabe sind vier Konzeptionen als Beispielmaßnahmen einzureichen, die mit einem Teil der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel - pro Vorschlag bis zu 100.000 Euro (ohne USt.) - innerhalb der Laufzeit der Rahmenvereinbarung geplant und umgesetzt werden können. Die Konzeptionen der Beispielmaßnahmen sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern und im Speziellen Kindern und Jugendlichen das Thema "Nachwachsende Rohstoffe" und dessen Facetten näherbringen.
Zu jeder eingereichten Konzeption ist außerdem eine detaillierte Kostenkalkulation vorzulegen, in der die Kosten zu den konzipierten Beispielmaßnahmen vollständig aufgeführt werden (ohne Berücksichtigung von Druckkosten für Broschüren, Flyer etc., die über bestehende Rahmenvereinbarungen der FNR produziert und von ihr direkt beauftragt werden). Die Kostenkalkulation muss auf den vom Bieter angebotenen Stundenverrechnungssätzen und Festpreisen basieren.
G) Bietergemeinschaften (siehe Vergabeunterlagen)
H) Nachunternehmen/Unteraufträge (siehe Vergabeunterlagen)
I) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
J) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
29.11.2019
Version history
Below, the version history of the notices is displayed. The sorting is done in descending order.