Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=296916Andere: GmbH
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
WKE BV Bettenhaus VE4510 IP-TK-/DECT-Anlage
445.01-4510 IP-TK/DECT
Bau von Kliniken (45215130)
Bauauftrag
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Beschreibung des Leistungsumfanges:
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Errichtung einer IP-Telekommunikations-/DECT-Anlage in einem Krankenhausneubau sowie angrenzendem Bestandsgebäude
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Ja
alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der folgenden Lose oder Losgruppen zu vergeben:
Los 1 und 2 (Vorbehalt der Gesamtvergabe)
Neubau Bettenhaus
Telefonzentralen (32551200)
Bau von Kliniken (45215130)
Saale-Holzland-Kreis (DEG0J)
Waldklinikum Eisenberg, Klosterlausnitzer Str. 81, 07607 Eisenberg
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Beschreibung des Leistungsumfanges:
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- 1 St. IP-Telekommunikationsanlage für Sprache- und Datendienste
- 2 St. PC- Vermittlungsplatz
- 1 St. Sprachinformationsserver
- ca. 230 St. IP-Endgerät unterschiedlicher Ausführungen
- 1 St. DECT-Anlage
- ca. 112 St Accesspoint
- ca. 250 DECT-Handset unterschiedlicher Ausführungen
- Wartung TK- und DECT-Lösung
- Rückkauf / Demontage und Entsorgung Bestandsanlage
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Preis
06.01.2020
19.04.2020
nein
nein
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Betreffend II.2.5): Ein etwaig gewährter Skonto, welcher eine Skontierfrist von weniger als 14 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber beinhaltet, bleibt bei der preislichen Bewertung unberücksichtigt.
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Bei der unter II.2.7) angegebenen Spanne handelt es sich um den voraussichtlichen Realisierungszeitraum. Die konkreten Vertragstermine sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
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Bestandsgebäude
Bau von Kliniken (45215130)
Telefonzentralen (32551200)
Saale-Holzland-Kreis (DEG0J)
Waldklinikum Eisenberg, Klosterlausnitzer Str. 81, 07607 Eisenberg
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Beschreibung des Leistungsumfanges:
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- 5 St. Erweiterung der neuen IP- Telekommunikationsanlage
- ca. 114 St. IP-Endgerät unterschiedlicher Ausführungen
- 3 St. Erweiterung der DECT-Zentraleinheit
- ca. 60 St Accesspoint
- ca. 70 DECT-Handset unterschiedlicher Ausführungen
- Wartung TK- und DECT-Lösung
- Leitungsnetz
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Preis
06.01.2020
19.04.2020
nein
nein
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Betreffend II.2.5): Ein etwaig gewährter Skonto, welcher eine Skontierfrist von weniger als 14 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber beinhaltet, bleibt bei der preislichen Bewertung unberücksichtigt.
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Bei der unter II.2.7) angegebenen Spanne handelt es sich um den voraussichtlichen Realisierungszeitraum. Die konkreten Vertragstermine sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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Nachweis gemäß § 6a EU Ziffer 1 VOB/A über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (siehe Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen …“)
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Nachweis eines vergleichbaren Umsatzes gemäß § 6a EU Ziffer 2 Buchstabe c) VOB/A-EU durch Erklärung über den Gesamtumsatz (siehe Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen …“)
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Nachweis der Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (siehe Formblatt „Ergänzende Vertragsbedingungenzur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen …“)
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Nachweis über die Einhaltung der Tariftreue und Entgeltgleichheit (siehe Formblatt „ErgänzendeVertragsbedingungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit …“)
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Nachweis der Einhaltung der Erfordernisse nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG (siehe Formblatt „ErgänzendeVertragsbedingungen zu §§ …“)
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bei Nachunternehmereinsatz: Nachweis des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen(siehe Formblatt „Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen …“)
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bei Nachunternehmereinsatz: Nachweis des Nachunternehmers über die Einhaltung der Tariftreue undEntgeltgleicheit (siehe Formblatt „Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit …“)
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Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen i. S. d. § 6e EU VOB/A (siehe Formblatt„Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen …“)
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Nachweis über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern etc. einschließlich Mitgliedschaft Berufsgenossenschaft i.S.d. § 128 GWB (siehe Formblatt „Eigenerklärung für nicht präqualifizierteUnternehmen …“)
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Nachweis gemäß § 6a EU Ziffer 3 Buchstabe a) VOB/A, dass vergleichbare Leistungen bereits ausgeführt wurden, durch Angabe über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (siehe Formblatt „Eigenerklärung für nichtpräqualifizierte Unternehmen …“)
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Nachweis gemäß § 6a EU Ziffer 3 Buchstabe b) VOB/A, dass die zur Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zurVerfügung stehen, durch Angabe zu Arbeitskräften (siehe Formblatt„Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen …“)
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Als Sicherheit für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche wird eine unbefristete Bürgschaft einesin der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes oder Kreditversicherers verlangt. Für dieVertragserfüllung 5 % der Auftragssumme, für die Mängelansprüche 3 % der Abrechnungssumme.
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Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Für den Fall, dass eine vom öffentlichen Auftraggeber hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der regulären Angebotsfrist unmöglich macht, kann der öffentliche Auftraggeber eine Frist festlegen, die 15 Kalendertage, gerechnet vom Tag nach Absendung der Auftragsbekanntmachung, nicht unterschreiten darf.
Die Übergabe des Neubaus an die nutzende Verwaltung erfolgt im 2. Quartal 2020. Das Bauvorhaben ist fördermittelfinanziert. Die Bewilligung von Fördermitteln zum Zwecke der Sicherung der Finanzierung der Maßnahme erfolgte für Leistungen, die dieser Ausschreibung gegenständlich sind, erst aktuell. Die Verkürzung der Frist ist zur Sicherstellung des Inbetriebnahmetermins unumgänglich.
ja
16.12.2019
10:00
- Deutsch (DE)
16.02.2020
16.12.2019
10:05
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Waldkliniken Eisenberg GmbH, Klosterlausnitzer Str. 81, 07607 Eisenberg
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Die Öffnung der Angebote erfolgt unter den Vorgaben des § 14 EU VOB/A, demnach ist die Anwesenheit der Bieter nicht zugelassen.
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
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Bieterpflichten bei erfolgter Registrierung:
Eine Registrierung entbindet den Bieter nicht von seiner Verpflichtung, sich unter der vorstehend Abschnitt I.Ziffer I.3) genannten Internetadresse über etwaige Änderungen und Ergänzungen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist selbst noch einmal zu informieren.
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Bieterfragen:
Es werden Bieterfragen beantwortet, welche bis zum
------- 06.12.2019 -------
beim AG eingehen. Diese Frist wird gesetzt, um zu gewährleisten, dass allen Bietern rechtzeitig wichtige Informationen zugehen können.
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Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
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Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüberder Vergabestelle gerügt werden.
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Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
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Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
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Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
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Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.
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Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB.
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Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
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26.11.2019