Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Glas- und Fensterreinigung im Bundeskriminalamt in Wiesbaden
B 12.19 - 0650/19/VV : 1
Fensterreinigung (90911300)
Dienstleistungen
Glas- und Fensterreinigung im Bundeskriminalamt in Wiesbaden
Wiesbaden, Kreisfreie Stadt (DE714)
Glas- und Fensterreinigung in Liegenschaften des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden mit einer zu reinigenden Glas-/Fensterfläche von ca. 40.000 m²
Preis
01.08.2020
31.07.2025
Optional verlängert sich der Vertrag maximal fünfmal jeweils um ein Jahr zu gleichbleibenden Konditionen wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
1. Gewerbenachweis bzw. Handelsregisterauszug
Kopie eines aktuellen Gewerbenachweises bzw. Handelsregisterauszuges oder bei ausländischen Bietern der Nachweis der aktuellen Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister ihres Herkunftslandes.
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Nachweis der zum Ablauf der Angebotsfrist bestehenden Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft bzw. Befreiungsnachweis für ausländische Bieter.
1.Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung, ggf. Versicherungsnachweis
Bitte füllen Sie die Vorlage 'Eigenerklärung bzgl. Haftpflichtversicherung' vollständig aus und fügen diese dem Angebot bei. Fügen Sie, wenn Sie in der abgegebenen Erklärung auf einen Versicherungsnachweis verweisen, die/den entsprechenden Versicherungsnachweis/e zusätzlich bei.
2.Anbieterdarstellung
Stellen Sie Ihr Unternehmen dar, indem Sie in der zur Verfügung gestellten Excel-Datei zu jedem der folgenden Punkte Stellung nehmen:
Organisatorischer Aufbau Ihres Unternehmens, Sitz und Niederlassungen der Firma im Hinblick auf eine Präsenz Ihres Unternehmens in der Region der zu reinigenden Liegenschaften des jeweiligen Loses.
Die Umsätze, die mit Gebäude- bzw. Glasreinigung in den letzten drei Geschäftsjahren erwirtschaftet worden sind. Der Umsatz des letzten Geschäftsjahres muss hierbei mindestens doppelt so hoch sein wie der angebotene Jahrespreis für das jeweilige Los. Bieter, die auf mehrere Lose ein Angebot abgeben, müssen einen Umsatz im letzten Geschäftsjahr aufweisen, der mindestens doppelt so hoch ist wie die Summe der Jahrespreise aller Lose, auf die geboten wird.
Wie viele Mitarbeiter/innen sind in Ihrem Unternehmen im laufenden Geschäftsjahr bzw. waren in den letzten zwei Geschäftsjahren in der Sparte Gebäude- und Glasreinigung durchschnittlich beschäftigt? Bezogen auf das laufende Geschäftsjahr: Wie viele Mitarbeiter sind festangestellt? Wie viele Ihrer festangestellten Mitarbeiter sind geringfügig beschäftigt?
Der Umsatz des Bieters mit Gebäudereinigung bzw. Glas- und Fensterreinigung
im letzten Geschäftsjahr muss mindestens doppelt so hoch sein wie der
angebotene Jahrespreis für das jeweilige Los.
1.Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
Name des Auftraggebers und Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim •Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Telefonnummer,
•Bezeichnung des Objektes bzw. der Objekte,
•Leistungsort(e),
•Zeitraum der Auftragsausführung / Beginn der Vertragslaufzeit,
•Art der erbrachten Leistungen,
•Fensterfläche des gereinigten Objektes in m²
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
•Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
•Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: Eine Vergleichbarkeit der mindestens drei einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf die Art der Leistung ist nur gegeben, wenn die mindestens drei einzutragenden Dienstleistungsaufträge auch alle in der Leistungsbeschreibung des/der jeweiligen Lose/s geforderten Leistungsbestandteile (hier: Glas- und Fensterreinigung) enthalten.
•Eine Vergleichbarkeit der drei einzutragenden Dienstleistungsaufträge im Hinblick auf den Umfang ist insgesamt nur gegeben, wenn:
•ein Dienstleistungsauftrag mindestens 75% der zu reinigenden Fläche jeweiligen Lose/s umfasst oder
•zwei Dienstleistungsaufträge jeweils mindestens 60% der zu reinigenden Fläche des/r jeweiligen Lose/s umfassen und
•alle drei angegebenen Dienstleistungsaufträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist jeweils mindestens ein Jahr angedauert haben.
In der Vorlage "Referenzaufträge" sind mindestens drei Aufträge des Bieters aus
den letzten drei Jahren anzugeben, in deren Rahmen eine in Art und Umfang mit
der hier zu vergebenden vergleichbare Leistung erbracht worden ist.
Vergleichbarkeit bezüglich der Leistungsart ist nur gegeben, wenn die Aufträge
die in der Leistungsbeschreibung genannten Leistungsbestandteile (Glas-/Fensterreinigung) enthalten.
Vergleichbarkeit bezüglich des Umfangs ist für Unterhaltsreinigung nur gegeben,
wenn ein Auftrag mindestens 75% der zu reinigenden Grundfläche des Loses
umfasst oder zwei Aufträge jeweils mindestens 60% der zu reinigenden
Glasfläche umfassen und alle Aufträge am Ende der Angebotsfrist
jeweils mindestens ein Jahr gedauert haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
16.01.2020
11:30
- Deutsch (DE)
20.03.2020
16.01.2020
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
21.11.2019