Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=295450Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 650 orthopädischen Bürodrehstühlen
Referat 123 / 125
Büromöbel (39130000)
Lieferauftrag
Aus Gesichtspunkten der Gesundheitsförderung, der Fehlzeitprävention, des beschleunigten Personalumzugs im Hause sowie der Mitarbeitermotivation soll die flächendeckende Beschaffung von orthopädischen Drehstühlen erfolgen.
850.000,00
EUR Euro
Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Eschborn
350 x Haider Bioswing 560 iQ Bestseller oder gleichwertig
300 x Haider Bioswing 460 iQ Bestseller oder gleichwertig
Haider Bioswing 560 BESTSELLER oder gleichwertig
3D-Sitzwerk schwarz, VarioBackMatic Rückendruckeinstellung von 35-150 kg, höhen- (8 cm) und neigungsverstellbare (34°) Rückenlehne stufenlos einstellbar, Lehnenhöhe 60 cm, Nackenstütze, höhen-, tiefen- und neigungsverstellbar Lumbalstütze, stufenlos verstellbar, mit Beckenbalance Sitzneigungsverstellung, stufenlosdurch Hebel mit Gasfeder +4° bis -6°, Sitztiefenverstellung per Schiebeschlitten 46 - 52 cm, Sitzhöhenverstellung stufenlos von 44 -54 cm, (Gasfeder 1), Armlehnen 3D multifunktional, Auflage lang, PUR Lederoptik, schwarz, Fußkreuz Alu-poliert, 68 cm, Doppel-Rollen Chrom, hart (für Teppichboden), 6 cm, Bezug: Stoff Step 9B3 schwarz, 100.000 Scheuertouren
Individuelle Einstellung bei Anlieferung
Haider Bioswing 460 BESTSELLER oder gleichwertig
3D-Sitzwerk schwarz,VarioBackMatic mit Rückendruckeinstellung von 35-150 kg,höhen- (8 cm) und neigungsverstellbare (34°) Rückenlehne stufenlos einstellbar, Lehnenhöhe 60 cm, Nackenstütze, höhen-, tiefen- und neigungsverstellbar Lumbalstütze, stufenlos verstellbar mit Beckenbalance, Sitzneigungsverstellung, stufenlos durch Hebel mit Gasfeder +4° bis -6°, Sitztiefenverstellung per Schiebeschlitten 46 - 52 cm, Sitzhöhenverstellung stufenlos von 44-54 cm, (Gasfeder 1), Armlehnen 3D multifunktional, Auflage lang, PUR Lederoptik, schwarz, Fußkreuz Alu-poliert, 68 cm, Doppel-Rollen Chrom, hart (für Teppichboden), 6 cm, Bezug: Stoff Step 9B3 schwarz, 100.000 Scheuertouren
Individuelle Einstellung bei Anlieferung
Qualitätskriterium Name: Individuelle Einstellung vor Ort / Gewichtung: 20
Kostenkriterium Name: Preis / Gewichtung: 60
Kostenkriterium Name: Service und Garantie / Gewichtung: 20
850.000,00
EUR Euro
Laufzeit in Monaten:6
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
09.01.2020
23:59
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
14.01.2020
00:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung,
Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von
Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
03.12.2019
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