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Beschaffung von 650 orthopädischen Bürodrehstühlen

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28.11.2019 (letzte Änderung am 05.12.2019)

09.01.2020 23:59

09.01.2020 23:59

Referat 123 / 125

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

05.12.2019 15:45

2019/S 230-563727

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift:Frankfurter Straße 29 - 35
Postleitzahl:65760
Ort:Eschborn
NUTS:Main-Taunus-Kreis (DE71A)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 6196-9082422
Fax:+49 6196-9081888
Hauptadresse: http://www.bafa.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Beschaffung von 650 orthopädischen Bürodrehstühlen

Referat 123 / 125

II.1.2)
CPV-Code

Büromöbel (39130000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Aus Gesichtspunkten der Gesundheitsförderung, der Fehlzeitprävention, des beschleunigten Personalumzugs im Hause sowie der Mitarbeitermotivation soll die flächendeckende Beschaffung von orthopädischen Drehstühlen erfolgen.

II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert

850.000,00

EUR Euro

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Main-Taunus-Kreis (DE71A)

Eschborn

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

350 x Haider Bioswing 560 iQ Bestseller oder gleichwertig

300 x Haider Bioswing 460 iQ Bestseller oder gleichwertig

Haider Bioswing 560 BESTSELLER oder gleichwertig

3D-Sitzwerk schwarz, VarioBackMatic Rückendruckeinstellung von 35-150 kg, höhen- (8 cm) und neigungsverstellbare (34°) Rückenlehne stufenlos einstellbar, Lehnenhöhe 60 cm, Nackenstütze, höhen-, tiefen- und neigungsverstellbar Lumbalstütze, stufenlos verstellbar, mit Beckenbalance Sitzneigungsverstellung, stufenlosdurch Hebel mit Gasfeder +4° bis -6°, Sitztiefenverstellung per Schiebeschlitten 46 - 52 cm, Sitzhöhenverstellung stufenlos von 44 -54 cm, (Gasfeder 1), Armlehnen 3D multifunktional, Auflage lang, PUR Lederoptik, schwarz, Fußkreuz Alu-poliert, 68 cm, Doppel-Rollen Chrom, hart (für Teppichboden), 6 cm, Bezug: Stoff Step 9B3 schwarz, 100.000 Scheuertouren

Individuelle Einstellung bei Anlieferung

Haider Bioswing 460 BESTSELLER oder gleichwertig

3D-Sitzwerk schwarz,VarioBackMatic mit Rückendruckeinstellung von 35-150 kg,höhen- (8 cm) und neigungsverstellbare (34°) Rückenlehne stufenlos einstellbar, Lehnenhöhe 60 cm, Nackenstütze, höhen-, tiefen- und neigungsverstellbar Lumbalstütze, stufenlos verstellbar mit Beckenbalance, Sitzneigungsverstellung, stufenlos durch Hebel mit Gasfeder +4° bis -6°, Sitztiefenverstellung per Schiebeschlitten 46 - 52 cm, Sitzhöhenverstellung stufenlos von 44-54 cm, (Gasfeder 1), Armlehnen 3D multifunktional, Auflage lang, PUR Lederoptik, schwarz, Fußkreuz Alu-poliert, 68 cm, Doppel-Rollen Chrom, hart (für Teppichboden), 6 cm, Bezug: Stoff Step 9B3 schwarz, 100.000 Scheuertouren

Individuelle Einstellung bei Anlieferung

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Qualitätskriterium Name: Individuelle Einstellung vor Ort / Gewichtung: 20

Kostenkriterium Name: Preis / Gewichtung: 60

Kostenkriterium Name: Service und Garantie / Gewichtung: 20

II.2.6)
Geschätzter Wert

850.000,00

EUR Euro

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:6

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

nein


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

09.01.2020

23:59

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

14.01.2020

00:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung,

Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von

Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggebernicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,

Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

03.12.2019



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

03.12.2019


05.12.2019




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