Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=295239Einrichtung des öffentlichen Rechts
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
Grundinstandsetzung der Staatsbibliothek zu Berlin (Haus 2), Fachplanung vorbeugender Brandschutz, Leistungsphasen 2-8, VgV 30-1636/19
VgV 30-1636/19
Beratung im Bereich Brand- und Explosionsschutz und -überwachung (71317100)
Dienstleistungen
siehe II.2.4 – Beschreibung der Beschaffung
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Beratung im Bereich Gefahrenschutz und -kontrolle (71317000)
Berlin (DE300)
Potsdamer Straße 33, 10785 Berlin
Allgemeine Beschreibung: Das 1978 fertig gestellte Gebäude der Staatsbibliothek, Haus 2, gilt als Meilenstein in der Baugeschichte und ist als herausragendes Beispiel der Bibliotheksarchitektur in die Denkmalliste des Landes Berlin eingetragen.
Das von Hans Scharoun entworfene Gebäude ist wesentlicher Bestandteil des in den 60er Jahren als Ort der Begegnung von Kunst und Wissenschaft konzipierten Kulturforums.
Die öffentlichen Bestandteile des Bibliotheksgebäudes, insbesondere Lesesäle, Veranstaltungs- und Ausstellungsräume und das großzügige Foyer, sind als Orte der Kommunikation und Gemeinschaft konzipiert. Die Weitläufigkeit des Eingangsbereiches und die offene Gestaltung der einmaligen Lesesaallandschaft stehen für uneingeschränkte Zugänglichkeit zu Bildung und Wissen und sind damit Ausdruck einer offenen und pluralistischen Gesellschaft.
Seit seiner Erbauungszeit haben sich technische Anforderungen, Nutzerverhalten und bibliothekarische Arbeitsabläufe grundlegend verändert. Dass das Gebäude dennoch stark genutzt und als Arbeitsort unverändert gefragt ist, zeichnet seine architektonische Qualität in besonderem Maße aus. Diese gilt es zu bewahren und für die Zukunft nutzbar zu erhalten, ganz im Sinne von Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit und Denkmalschutz.
Auftraggeber/Nutzer: Stiftung Preußischer Kulturbesitz.
Gebäudenutzung: wissenschaftliche Universalbibliothek.
Art der Baumaßnahme: Grundinstandsetzung, Erneuerung der gesamten Haustechnik inkl. Rückbau der Bestandsanlagen, Nutzungsanpassung, denkmalpflegerischen Korrekturen, Schaffung eines zusätzlichen Eingangs einschließlich Außenanlagen, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung eines Teilbetriebes (Umzüge und Provisorien) und zur Baufreimachung sowie für die Ersteinrichtung.
BGF: ca. 110.000 m².
davon 47.042 m² im EG – 4. OG
und 19.157 m2 im 5. – 11. OG (Bücherturm, die Nutzug als Magazinfläche wird voraussichtlich beibehalten)
und 29.798 m² im 1. - 2. UG überwiegend Magazinfläche
und 13.828 m² 3. UG (Technik)
Projektkosten: Geschätzte Gesamtkosten: ca. 540 Mio. € brutto ohne Ersteinrichtung (Preisstand 2022).
Projektdauer: Projektabschluss: ca. Ende 2039.
Leistungsbereich/Leistungsbild: Leistungen Fachplanung Brandschutz in Anlehnung an die AHO (Schriftenreihe Nr. 17 – Leistungen Brandschutz, Stand 06/2015) i. d. Leistungsphasen Vor-/Entwurfsplanung bis Objektüberwachung/-übergabe.
Grundlage der Leistungserbringung: Im Jahre 2016 wurde ein Brandschutzkonzept erstellt, das sämtliche vorliegende Baugenehmigungen und Zustimmungen (§76 BauO BLN a.F.) zusammenführt.
Da das Gebäude im Laufe der Jahre zahlreiche Umbauten erfahren hat, wurden genehmigungspflichtige Sachverhalte neu beurteilt und unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes in das Brandschutzkonzept integriert. Das Brandschutzkonzept-Zustimmungslage einschl. Neubewertung einzelner brandschutztechnischer Sachverhalte und den Tekturen 1-5 deckt den Brandschutznachweis der Ist-Situation komplett ab.
Aufgabe / Ziel: Erfassung und Bewertung der Ausgangssituation, Entwicklung eines Brandschutzkonzepts
Erstellung des Brandschutznachweises inkl. Visualisierung.
Auf Basis des zuvor genannten Brandschutzkonzeptes ist ein neues Brandschutzkonzept zu entwickeln, welches schutzzielorientiert den Maßnahmen der Grundinstandsetzung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gerecht wird. Anlagentechnik zur Gewährleistung des Brandschutzes ist, soweit schutzzielorientiert möglich und mit den Nutzeranforderungen vereinbar, zu vermeiden (Low Tech).
Die Ausführungsplanung und die Bauausführung sollen beratend, teils auch prüfend begleitet werden.
Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
Beginn/Ende der Leistungserbringung:
Leistungsbeginn: Mit Auftragserteilung, ca. 1. Quartal 2020
Abschluss der Leistungsstufe 1: Mit EW-Bau-Genehmigung, ca. 12/2022
Ende der Leistungserbringung: Erst mit Aufstellung der EW-Bau prognostizierbar, ca. 2039
Laufzeit in Monaten:240
3
5
Die Auswahl erfolgt nach den Angaben zur Bewertung wie im Bewerbungsbogen beschrieben. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
nein
nein
Der Vertrag ist erst in der 2. Stufe des Verfahrens einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmer gemäß § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu führen.
Juristische Personen, zu deren satzungsmäßigem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen.
Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen erfüllen.
Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und von dem/den Geschäftsführer(n) und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die eVergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen – es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Der Nachweis der Unterschriftsbefugnis ist vom Bewerber, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zu erbringen. Dies kann durch die Vorlage eines Registerauszuges erfolgen; soweit solch eine Eintragung nicht gegeben ist, ist dem Bewerbungsbogen eine Vollmacht beizufügen, in der alle Partner der Gesellschaft den Unterzeichnenden bevollmächtigen. Hierfür kann die Anlage 1 zum Bewerbungsbogen verwandt werden.
3. Unterzeichnete Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen.
4. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 3 a) (Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage 4).
5. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 3 b).
6. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 5) vorzulegen.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 5), Nachweis der Unterschriftsbefugnis (Registerauszug und/oder Anlage 1) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden.
Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
Die Leistungsfähigkeit ist durch die Erklärung über den Umsatz der ausgeschriebenen Dienstleistung für die letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Umsatzzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag hinzugerechnet werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat. - siehe III.1.1) Punkt 6 -
Der Jahresumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre muss im Bereich Fachplanung Brandschutz mindestens 240.000,00 € netto betragen.
Für den Nachweis der Leistungsfähigkeit sind folgende Auskünfte zu erteilen:
1. Angaben zur personellen Ausstattung des Bewerbers während der letzten 3 Jahre, insbesondere Ausbildungen, Fachrichtungen und Bürozugehörigkeit der Mitarbeiter im Sinne von § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, d. h., die Mitarbeiterzahlen sind zu addieren.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers können nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers hinzugerechnet werden, die für den entsprechenden Leistungsanteil eingesetzt wurden.
- siehe III.1.1) Punkt 6 beachten –
2. Vorstellung von zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren realisierten Referenzprojekten gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Es sind zwei mit der Bauaufgabe und der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Referenzprojekte (P1, P2) vom Bewerber vorzustellen, die anhand der Auswertungsmatrix Stufe 1 bewertet werden.
Insbesondere Angaben zu:
Projektbezeichnung, Ort, Bauherr/Auftraggeber/Ansprechpartner/Tel.-Nr., Entwurfsverfasser/Architekt, Projektdauer, Auftraggeber, Gebäudenutzung, Art der Baumaßnahme, BGF, Projektkosten, Umfang der eigenen Leistung: Fachplanung Brandschutz/besondere Leistungen, Vorlage projektbezogenes Referenzschreiben.
Neben dem Bewerbungsbogen sind maximal 3 DIN A 4 Seiten je Referenzprojekt in digitaler Form einzureichen. Darüberhinausgehende Unterlagen werden zur Wertung nicht zugelassen.
Die Referenzprojekte (P1 und P2) müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft können die Referenzprojekte von jedem Partner der Bietergemeinschaft eingereicht werden (insgesamt max. 2 Referenzen). Referenzprojekte des Nachunternehmers sind nicht zugelassen.
3. Vorstellung des Projektteams – Projektleiter (PL), Projektmitarbeiter (stellv. Projektleiter), Projektmitarbeiter (PM)
insbesondere Angaben zu:
Name, Ausbildung/Studienabschluss/Qualifikationsnachweis, Berufserfahrung
Beruflicher Werdegang sowie Studiennachweise/Qualifikationsnachweise der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter sind in digitaler Form vorzulegen.
4. Mit der Einreichung des Bewerbungsbogens erklärt der Bewerber/die Bietergemeinschaft, dass die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung nach heutigem Stand der Technik notwendige technische Hard- und Software vorhanden ist.
Der Bewerbungsbogen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen sind auf folgender Seite veröffentlicht:
www.evergabe-online.de
Zu 1.
Anzahl der Mitarbeiter (einschl. Büroinhaber/n) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens 5.
Davon Anzahl der Mitarbeiter mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mind. 8 Jahren Berufserfahrung im Bereich Fachplanung vorbeugender Brandschutz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre mindestens 2.
Zu 2.
- Beide Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 2008 bis zum Tag der Veröffentlichung fertig gestellt worden sein (Abschluss Leistungsphase 8 gem. § 33 ff HOAI).
Davon:
- mindestens ein Referenzprojekt mit Projektkosten netto (KGR 200-700 nach DIN 276) von mindestens 50 Mio. € netto.
- mindestens ein Referenzprojekt ein(e) Sanierung/Umbau gewesen sein.
Zu 3.
Das Projektteam (PL, stellv. PL, PM) muss sich aus mindestens 3 Personen zusammensetzen. Doppelbenennungen sind nicht möglich.
- Ein Projektleiter (PL) mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur/ Bauingenieurwesen (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Fachplanung vorbeugender Brandschutz. Davon mindestens 5 Jahre in der Tätigkeit als Projektleiter Fachplanung vorbeugender Brandschutz. (Es ist die Zusatzausbildung / Zertifizierung „Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz“ nachzuweisen.)
- Ein stellvertretender Projektleiter (stellv. PL) mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur/ Bauingenieurwesen (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Fachplanung vorbeugender Brandschutz. (Es ist die Zusatzausbildung / Zertifizierung „Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz“ nachzuweisen.)
- Ein Projektmitarbeiter (PM) mit Studienabschluss der Fachrichtung Architektur/ Bauingenieurwesen (oder vergleichbarer Studienabschluss einer Fachhochschule oder Hochschule) mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im Bereich der Fachplanung vorbeugender Brandschutz. (Es ist die Zusatzausbildung / Zertifizierung „Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz“ nachzuweisen.)
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
( siehe Hinweise III.1.1)
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftet und ein Mitarbeiter als Projektleiter und Ansprechpartner dem Auftraggeber gegenüber benannt und mit unbeschränkter Vertretungsbefugnis ausgestattet wird.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig und führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffenen Bewerbungen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
20.12.2019
09:00
- Deutsch (DE)
3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen stehen uneingeschränkt und kostenfrei als Formularvordruck im Internet unter der Adresse www.evergabe-online.de zur Verfügung Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der E-Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u.ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des Bundes (unter www.evergabe-online.de) durchgeführt.
Der Bewerbungsbogen mit den Erklärungen ist zusammen mit den geforderten Nachweisen innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt elektronisch in Textform gem. § 126b BGB über die E-Vergabeplattform des Bundes (http://www.evergabe-online.info) einzureichen. In Papierform eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Eine Unterschrift oder Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht notwendig. Der Name der bevollmächtigten Person ist im Unterschriftsfeld jedoch zwingend anzugeben.
Die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die E-Vergabeplattform. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig kostenfrei unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabeplattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Fragen der Bewerber sind über den Angebotsassistenten (ANA) der E-Vergabeplattform (als registrierter Nutzer der E-Vergabe) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabeplattform an alle Bewerber versendet.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise (Punkt III.1.2. und III.1.3.) nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist über die E-Vergabeplattform des Bundes nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Hinweis 3 (Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gem. § 4a BDSG (natürliche Personen):
Die vom Bewerber/Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens - auf Anforderung - mitgeteilten personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung/des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber/Bieter bereits mit der Abforderung in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der Bewerbung/des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: +49 228/9499-0
Fax: +49 228/9499-163
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 4.1, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
19.11.2019