Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Supervision und Coaching
B 13.16 - 0355/19/VV:1
Administrative Dienste in den Bereichen Freizeit, Kultur und Religion (75124000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Organisation und Durchführung der Supervision und des Coachings im Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe"
Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht (80400000)
BERLIN (DE3)
Organisation und Durchführung der Supervision und des Coachings im Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe". Zur Sicherung der Programmqualität sollen die bestehenden Angebote des Coachings/der Prozessbegleitung und der Supervision im Rahmen der Richtlinie des Bundesprogramms weitergeführt und weiterentwickelt werden.Vertragsdauer ab Zuschlagserteilung bis zum 31.12.2024
19.02.2020
31.12.2024
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV (Referenzen)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Telefonnummer.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum des Vertragsendes - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
Weitere Informationen unter VI.3 Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
08.01.2020
11:30
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
o Erfahrung im Bereich der Prozessbegleitung bzw. in der beratenden Prozessbegleitung von Programmen und Projekten in den Themenfeldern Demokratieförderung, Extremismusprävention und Förderung von Engagement.
o Darüber hinaus sind Erfahrungen in den Themenfeldern Integration und Vielfalt/Diversität erforderlich.
o Außerdem müssen Erfahrungen im Bereich der administrativen Umsetzung eines Coaching- und/oder Supervisionsverfahrens nachgewiesen werden.
Mindestanforderung:
Alle drei aufgeführten Merkmale müssen entweder mit einer oder mit mehreren Referenzen nachgewiesen werden. Wie die einzelnen Merkmale im Falle des Nachweises mit mehreren Referenzen auf die einzelnen Referenzen verteilt sind, ist dem Bieter überlassen. Es ist zum Beispiel möglich, die drei geforderten Merkmale mit drei verschiedenen Referenzen nachzuweisen. Weist der Bieter die oben aufgeführten drei Merkmale mit einer Referenz oder mit mehreren Referenzen nicht nach, wird er vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sonstige Erklärungen und Nachweise
Neben den zuvor angegebenen Erklärungen und Nachweisen zur Eignung (Eignungskriterien) sind mit dem Angebot die nachstehenden sonstigen Erklärungen und Nachweise einzureichen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Im Rahmen der Eignung hat das Beschaffungsamt des BMI insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB). Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen z.B. eines behördlichen Führungszeugnisses verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf die Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Unternehmensdaten
Bitte tragen Sie in die Anlage "Unternehmensdaten" die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen es Ihrem Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Eigenerklärung Auftragsverarbeitung
Im Rahmen der Leistungserbringung wird eine Auftragsverarbeitung erfolgen, d. h. es werden durch die künftige Auftragnehmerin personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt. Deren Mitarbeiter werden auf diese personenbezogenen Daten Zugriff erhalten bzw. diese Daten selbst im Rahmen Ihrer Tätigkeit verwenden.
Da der Bedarfsträger für diese Auftragsverarbeitung die verantwortliche Stelle ist, wird der Bedarfsträger nach der Zuschlagserteilung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit der zukünftigen Auftragnehmerin abschließen.
Der Inhalt dieser Vereinbarung wurde bereits festgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Vergabeunterlagen zum Download bereit. Die darin genannten Anforderungen sind zu erfüllen und müssen bei der Angebotskalkulation berücksichtigt werden.
Bitte fügen Sie Ihrem Angebot eine formlose Erklärung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
Verpflichtungserklärung Scientology
Für die Zuschlagserteilung kommen nur Unternehmen in Betracht, die sich verpflichten, sicherzustellen, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologien von L. Ron Hubbard" anwenden.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
19.11.2019