Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Kartei-, Hängeregistratur- und Postverteilerschränke aus Stahlblech
343-2019-0343
Büromöbel (39130000)
Lieferauftrag
Rahmenvereinbarung: Schränke aus Stahlblech - Kartei- und Hängeregistraturschränke mit Schüben und Postverteilerschränke
Ja
alle Lose
Karteischränke mit Schüben
Aktenschränke (39132100)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung Sautierstr. 32, 79104 Freiburg, Deutschland
div. Einrichtungen und Behörden der Bundesverwaltungen im gesamten Bundesgebiet
Mindestabnahmemenge = 0, geschätzte Abnahmemenge = 183 Stück, Höchstabnahmemenge = 220 Stück
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Laufzeit in Monaten:24
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um bis zu 12 Monate durch die Auftraggeberin.
nein
nein
Hängeregistraturschränke mit Schüben
Aktenschränke (39132100)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung Sautierstr. 32, 79104 Freiburg, Deutschland
div. Einrichtungen und Behörden der Bundesverwaltungen im gesamten Bundesgebiet
Mindestabnahmemenge = 0, geschätzte Abnahmemenge = 299 Stück, Höchstabnahmemenge = 359 Stück
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Laufzeit in Monaten:24
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um bis zu 12 Monate durch die Auftraggeberin.
nein
nein
Postverteilerschränke
Möbel (39100000)
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis (DE131)
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung Sautierstr. 32, 79104 Freiburg, Deutschland
div. Einrichtungen und Behörden der Bundesverwaltungen im gesamten Bundesgebiet
Mindestabnahmemenge = 0, geschätzte Abnahmemenge = 142 Stück, Höchstabnahmemenge = 171 Stück
in Verbindung mit einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um 12 Monate
Laufzeit in Monaten:24
Es besteht die Option der einmaligen Verlängerung um bis zu 12 Monate durch die Auftraggeberin.
nein
nein
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
19.12.2019
11:00
- Deutsch (DE)
19.03.2020
19.12.2019
11:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Bei Nutzung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird diese im laufenden Vergabeverfahren als vorläufiger Nachweis der Eignung akzeptiert. Weitere Informationen zur Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung erhalten Sie
unter folgendem link der Europäischen Kommission: https://webgate.acceptance.ec.europa.eu/espd/filter?lang=de
Mit dem Angebot ist der Vordruck "Eigenerklärungen" abzugeben. In diesem
versichert der Bieter, dass keine fakultativen bzw. zwingenden Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Nur im Falle der Eignungsleihe ist der Vordruck "Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe" vom Drittunternehmen auszufüllen.
Die Bereitstellung der Vergabeunterlagen / Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich elektronisch auf der E-Vergabeplattform unter http://www.evergabe-online.de.
Die Nutzungsbedingungen der e-Vergabe sind zu beachten!
Informationen zur elektronischen Angebotsabgabe gemäß § 11 Abs. 3 VgV
erhalten Sie über den LINK http://www.evergabe-online.info/vgv11
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr
möglich.
Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
14.11.2019