Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=293674Einrichtung des öffentlichen Rechts
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Aufstellung und Betreuung von Druckern und Multifunktionsgeräten
24/2019/EU/E15
Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
Dienstleistungen
Das Projekt „Druckkostenoptimierung/-management“ ist darauf ausgerichtet, die Dokumentenverarbeitungsinfrastruktur ganzheitlich neu zu organisieren und wirtschaftlich zu optimieren.
Das Universitätsklinikum Magdeburg plant, den gesamten Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte durch einen externen Dienstleister im Rahmen eines Pay per Page-Vertrages in Verbindung mit einer inkludierten Full-Service-Vereinbarung erbringen zu lassen. Die Ausführung der Reparaturen, Wartungseinsätze und Supportleistungen sind als Service Level Agreement (SLA) spezifiziert.
Ja
nur ein Los
Rahmenvertrag über die Aufstellung und Betreuung von Druckern und Multifunktionsgeräten
Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Universitätsklinikum Magdeburg A. ö. R.
Kaufmännisches Direktorat
Leipziger Straße 44
39120 Magdeburg
Das Projekt „Druckkostenoptimierung/-management“ ist darauf ausgerichtet, die Dokumentenverarbeitungsinfrastruktur ganzheitlich neu zu organisieren und wirtschaftlich zu optimieren.
Das Universitätsklinikum Magdeburg plant, den gesamten Betrieb der Dokumentenverarbeitungsgeräte durch einen externen Dienstleister im Rahmen eines Pay per Page-Vertrages in Verbindung mit einer inkludierten Full-Service-Vereinbarung erbringen zu lassen. Die Ausführung der Reparaturen, Wartungseinsätze und Supportleistungen sind als Service Level Agreement (SLA) spezifiziert.
Die Anforderungen an die Geräte sind dem Leistungsverzeichnis nebst Anlagenkatalog zu entnehmen.
Alle Geräte werden über einen Pay per Page-Vertrag beschafft, der folgende Leistungen umfasst:
1. Beschaffung der Hardware inklusive Service und Wartung der Geräte
2. Beschaffung von Softwarelösungen (z. B. Pull-Printing, Gerätemanagementsoftware)
3. Automatisierte Verbrauchsmaterialbeschaffung (ohne Papier und Heftklammern).
Die Zielsetzung ist die Implementierung eines wirtschaftlichen, einheitlichen und qualitativ hochwertigen Druckerkonzeptes unter Berücksichtigung aktueller Technologien.
Der AG erwartet ein Gesamtkonzept welches mit minimalem Aufwand zu administrieren ist. Die Geräte und deren Konfiguration sind zu standardisieren. Die Geräte und Softwarekomponenten müssen gesetzlichen Anforderungen und den Leit- und Richtlinien des AG zu Datenschutz und IT-Sicherheit genügen.
Der AN ist verantwortlich das Gesamtsystem in einen betriebsbereiten Zustand zu bringen. Der endgültige Zuschlag erfolgt erst nach Ende der Testphase mit Nachweis eines betriebsfähigen Gesamtzustandes.
Im Rahmen des Projektes wurde die aktuelle Infrastruktur qualitativ und quantitativ untersucht, was zu den Bestimmungen der vorliegenden Leistungsbeschreibung geführt hat. Der Leistungsumfang und die Erwartungen an die Leistungsqualität und Schnittstellen sind im Folgenden dargestellt.
Die Leistung ist in Form eines Rahmenvertrags (Pay per Page) ausgeschrieben, d. h. die Vergütung und Abrechnung erfolgt per monatlichen Abschlagszahlungen und einer jährlichen Verrechnung der Mehr- oder Minderverbräuche auf Basis einer festgelegten Kalkulations-grundlage von Seiten. Alle Lieferungen und Leistungen werden über einen sogenannte „All-in Click“ mit inkludiertem Seitenvolumen abgerechnet. Die in den beigefügten Tabellen dargestellten Seitenangaben basieren auf Erfahrungswerten der letzten Jahre und stellen die Kalkulationsgrundlage dar.
Laufzeit in Monaten:60
Ja, muss durch Auftraggeber veranlasst/beauftragt werden.
ja
Verlängerungsoptionen über 12 Monate
nein
kein Los 2
Dienstleistungen des Gesundheitswesens (85100000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
kein Los 2
Laufzeit in Monaten:6
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
unterschriebene Checkliste Teil A - C
unterschriebene Bewerbererklärung EU
unterschriebene Vereinbarung zur Vertraulichkeit und Geheimhaltung
unterschriebenes Angebotsschreiben
ADV-Vertrag MUSTER
unterschriebene Leistungsbeschreibung
Angebot für Signatur
Eigenerklärung / Es liegt keine Insolvenz / Liquidation vor
Eigenerklärung / Es liegt nachweislich keine schwere Verfehlung vor, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
gültige Bescheinigung / Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist erfüllt
gültige Bescheinigung / Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung wurden entrichtet
gültige Bescheinigung / Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
gültige Bescheinigung / Gewerbean- bzw. -ummeldung, Gewerbeerlaubnis
gültige Bescheinigung / Eintragung im Berufs- und Handelsregister
Eigenerklärung / Angaben zum Gesamtumsatz und zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Eigenerklärung / Referenzliste von wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen
gültige Bescheinigung / Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht und/oder Berufshaftpflicht)
Eigenerklärungen der Bieter entsprechend den Bestimmungen und Gesetzten des Landesvergabegesetzes-LSA
Eigenerklärung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des GWB § 123, §124, §125
Eigenerklärung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des GWB § 128
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
siehe Ausschreibungsunterlagen
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
siehe Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Durch die veranschlagte Absetzung für Abnutzung für Drucker und Multifunktionsgeräten von 5 Jahren, soll eine Rahmenvereinbarung von 60 Monaten geschlossen werden.
nein
20.12.2019
13:30
- Deutsch (DE)
26.02.2020
20.12.2019
13:31
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Auftragnehmer nach dem Zuschlag unverzüglich mit der Bearbeitung beginnt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
§ 160 GWB - Einleitung und Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
14.11.2019