Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=293318Regional- oder Kommunalbehörde
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrzeugbeschaffung für die Freiwillige Feuerwehr Saale-Wipper
HLF 20, LF 10, TLF 4000
Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
Lieferauftrag
Fahrzeugbeschaffung für die Freiwillige Feuerwehr Saale-Wipper wie folgt:
- Lieferung
- Los 1: HLF 20, LF 10, TLF 4000 jeweils Fahrgestell und Aufbau
- Los 2: HLF 20, LF 10, TLF 4000 jeweils Beladung
Ja
maximale Anzahl an Losen: 2
HLF 20, LF 10, TLF 4000 | Fahrgestell und Aufbau
Feuerwehrfahrzeuge (34144210)
Salzlandkreis (DEE0C)
Verbandsgemeinde Saale-Wipper
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Fahrzeugbeschaffung für die Freiwillige Feuerwehr Saale-Wipper wie folgt:
- Lieferung HLF 20 in Anlehnung an DIN 14530-27 | Fahrgestell und Aufbau entsprechend Leistungsverzeichnis
- Lieferung LF 10 in Anlehnung an DIN 14530-5 | Fahrgestell und Aufbau entsprechend Leistungsverzeichnis
- Lieferung TLF 4000 in Anlehnung an DIN 14530-21 | Fahrgestell und Aufbau entsprechend Leistungsverzeichnis
31.12.2019
31.05.2021
ja
Die Optionen sind Bestandteil der Ausschreibung. Anzubieten ist der Gesamtpreis für das jeweilige Los inklusive aller Optionen. Der Auftraggeber behält sich nach Abschluss der Auswertung, bei der Auftragvergabe gegenüber dem Anbieter, der den Zuschlag erhält vor, die angegebenen Optionen aus dem Auftragsumfang zu streichen. Wird die Option nicht wahrgenommen vermindert
sich der Angebotspreis (brutto) um den von dem Anbieter eingetragen Preis bei der Position. Sind optionale Angebote bei einem Bieter eine serienmäßige Ausstattung, für die kein separater Preis genannt werden kann, ist der Hinweis "Serie" zulässig.
nein
HLF 20, LF 10, TLF 4000 | Beladung
Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit (35110000)
Salzlandkreis (DEE0C)
Verbandsgemeinde Saale-Wipper
Platz der Freundschaft 1
39439 Güsten
Fahrzeugbeschaffung für die Freiwillige Feuerwehr Saale-Wipper wie folgt:
- Lieferung HLF 20 in Anlehnung an DIN 14530-27 | Feuerwehrtechnische Beladung entsprechend Leistungsverzeichnis
- Lieferung LF 10 in Anlehnung an DIN 14530-5 | Feuerwehrtechnische Beladung entsprechend Leistungsverzeichnis
- Lieferung TLF 4000 in Anlehnung an DIN 14530-21 | Feuerwehrtechnische Beladung entsprechend Leistungsverzeichnis
Preis
31.12.2019
31.05.2021
ja
Die Optionen sind Bestandteil der Ausschreibung. Anzubieten ist der Gesamtpreis für das jeweilige Los inklusive aller Optionen. Der Auftraggeber behält sich nach Abschluss der Auswertung, bei der Auftragvergabe gegenüber dem Anbieter, der den Zuschlag erhält vor, die angegebenen Optionen aus dem Auftragsumfang zu streichen. Wird die Option nicht wahrgenommen vermindert
sich der Angebotspreis (brutto) um den von dem Anbieter eingetragen Preis bei der Position. Sind optionale Angebote bei einem Bieter eine serienmäßige Ausstattung, für die kein separater Preis genannt werden kann, ist der Hinweis "Serie" zulässig.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungsnachweise gem. VgV: § 44 Eintrag im Berufs-/Handelsregister bzw. Handwerksrolle Eignungsnachweise die in einem Präqualifikationsverzeichnis oder einem gleichwertigen Verzeichnis hinterlegt sind, sind zugelassen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerkärung (EEE) bzw. die Eigenerklärung 124_LD akzeptiert.
Gem. VgV § 45 Abs. 1 Nr. 3 Vorlage einer Bankerklärung bzw. Berufshaftpflichtversicherung, Eignungsnachweise die in einem Präqualifikations- verzeichnis oder einem gleichwertigen Verzeichnis hinterlegt sind, sind zugelassen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerkärung (EEE) bzw. die Eigenerklärung 124_LD akzeptiert.
Gem. VgV § 46 Abs. 3 Nr. 1 Referenzen vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre.
Eignungsnachweise die in einem Präqualifikationsverzeichnis oder einem gleichwertigen Verzeichnis hinterlegt sind, sind zugelassen. Als vorläufiger Nachweis wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerkärung (EEE) bzw. die Eigenerklärung KEV 179 akzeptiert.
Kriterien | HLF 20 FAHRGESTELL und AUFBAU
- Wertungskriterium Preis: max. 100 Punkte
- Wertungskriterien Fahrgestell: max. 16 Punkte
- Wertungskriterium Aufbau: max. 55 Punkte
- Wertungskriterium Qualität: max. 20 Punkte
- Wertungskriterium Lieferzeit: max. 3 Punkte
Kriterien| HLF 20 BELADUNG
- Wertungskriterium Preis: max. 100 Punkte
Kriterien | LF 10 FAHRGESTELL und AUFBAU
- Wertungskriterium Preis: max. 100 Punkte
- Wertungskriterien Fahrgestell: max. 25 Punkte
- Wertungskriterium Aufbau: max. 59 Punkte
- Wertungskriterium Qualität: max. 20 Punkte
- Wertungskriterium Lieferzeit: max. 3 Punkte
Kriterien| LF 10 BELADUNG
- Wertungskriterium Preis: max. 100 Punkte
Kriterien | TLF 4000 FAHRGESTELL und AUFBAU
- Wertungskriterium Preis: max. 100 Punkte
- Wertungskriterien Fahrgestell: max. 20 Punkte
- Wertungskriterium Aufbau: max. 42 Punkte
- Wertungskriterium Qualität: max. 20 Punkte
- Wertungskriterium Lieferzeit: max. 3 Punkte
Kriterien| TLF 4000 BELADUNG
- Wertungskriterium Preis: max. 100 Punkte
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
13.12.2019
09:00
- Deutsch (DE)
13.12.2019
09:10
SALEG
Sachsen-Anhaltinische Landesentwicklungsgesellschaft mbH
Turmschanzenstraße 26
39114 Magdeburg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
(1.) Die in bzw. unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben sind zu erklären/abzugeben. Die Leistungsverzeichnisse können als Excel-Dokument heruntergeladen werden. Sie sind unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung zu verwenden und in deutscher Sprache gut lesbar auszufüllen und in der in Ziffer IV. 2.2 genannten Frist ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen. Die LV's sind fristgerecht bei der unter Abschnitt I.3) genannten Kontaktstelle digital über das Vergabeportal einzureichen. Leistungsverzeichnisse die als E-Mail oder per FAX oder auf dem Postweg eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang auf dem Vergabeportal an. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
(2) Unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse können alle Vergabeunterlagen sowie Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung wie auch weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig dort zu informieren.
(3) Etwaige Fragen sind über das Vergabeportalder per E-Mail in elektronischer Form an die Kontaktstelle (Kontaktdaten unter I.3 – Saleg) zu richten. Die gesammelten Rückfragen werden anonymisiert beantwortet und sind öffentlich unter der unter Punkt I.3 genannten Web-Seite einsehbar.
(4) Hinweise zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: Die Bewertungsmatrix zu den Zuschlagskriterien sind in der Vergabeunterlage aufgeführt und unter der in I.3) genannten Adresse abrufbar. Die Vergabeentscheidung wird anhand der vorgenannten Bewertungsmatrix vorgenommen. Die Verbandsgemeinde Saale-Wipper behält sich die Durchführung von Aufklärungsgesprächen vor.
Kosten für die Angebotserstellung sowie die Teilnahme am Aufklärungsgespräch werden nicht erstattet.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
12.11.2019