Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluierung des AA- und BMZ-Engagements in Irak
VV-118-2019-0167
Beratung in Sachen Evaluierung (79419000)
Dienstleistungen
Durchführung einer ressortgemeinsamen strategischen Evaluierung des AA- und des BMZ-Engagements in Irak
Berlin (DE300)
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Das Auswärtige Amt (AA) wird zusammen mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine ressortgemeinsame, strategische Evaluierung des Irak-Engagements beider Häuser durchführen lassen. Dafür wird das BMZ-Portfolio in Federführung vom Deutschen Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) evaluiert. Die Evaluierung des AA-Portfolios soll in Federführung eines externen Evaluatorenteams (AA-Auftragnehmer) durchgeführt werden, das im Rahmen dieses Vergabeverfahrens ausgewählt wird. Diese strategische Evaluierung soll unter Bildung einer Arbeitsgemeinschaft - bestehend aus dem DEval und dem AA-AN - stattfinden. Das Ziel dieser Zusammenarbeit ist ein von beiden Evaluierungsteams gemeinsam erstellter Synthesebericht, der durch hausspezifische Berichte für das AA (in Federführung durch den AA-Aufragnehmer) und für das BMZ (in Federführung durch das DEval) ergänzt werden soll. Grundlage für diese Berichte soll ein gemeinsamer Inception Report (mit AA- und BMZ-spezifischen Teilen) sein.
Der gemeinsame AA-BMZ Evaluierungsgegenstand sind die von beiden Häusern geförderten bi-und multilateralen Programme im Zeitraum 2014-2019. Für das AA-spezifische Portfolio wird der Schwerpunkt der Evaluierung auf folgenden Bereichen liegen: Stabilisierung (u.a. im Rahmen der VN-Stabilisierungsfazilität Unterstützung des Aufbaus der lokalen Verwaltung und von Versöhnungsprojekten; Unterstützung der zivilen Sicherheit, Versöhnungs- und innerstaatliche Kohäsionsprozesse), humanitäre Hilfe (u.a. Unterstützung von irakischen Binnenvertriebenen, syrischen Flüchtlingen, aufnehmenden Gemeinden und hilfsbedürftigen Rückkehrern in Irak in den Bereichen Basisgesundheitsversorgung, psycho-soziale Unterstützung, Unterkünfte, WASH, Nahrungsmittelversorgung und Schutz;) und Maßnahmen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (u.a. Unterstützung kultureller Teilhabe und zivilgesellschaftlicher Perspektiven; Wiederaufbau der Hochschullandschaft). Weiterhin sind die Übergänge und Schnittstellen zu den BMZ-Bereichen der Krisenbewältigung und des Wiederaufbaus, der Infrastruktur (KWI) (entwicklungsfördernde und strukturbildende Übergangshilfe), zu den BMZ-Sonderinitiativen und zur bilateralen staatlichen EZ zu untersuchen.
Ziel der Evaluierung ist es, eine unabhängige und umfassende Analyse und Bewertung des AA-Engagements - und in Zusammenarbeit mit dem DEval - der Übergänge und Schnittstellen zwischen den Engagements der beiden Ressorts vorzunehmen, um Erkenntnisse für die AA-Steuerung und die gemeinsame AA-BMZ-Steuerung zu gewinnen und zu nutzen. Durch die Evaluierung sind zudem Erkenntnisse über v.a. Relevanz, Effektivität und übergeordnete Wirkungen, Effizienz, Nachhaltigkeit bzw. Anschlussfähigkeit sowie Koordination, Kohärenz und Komplementarität des Irak-Engagements des AA das beider Ressorts zu gewinnen. Weiterhin hat die Evaluierung Handlungsempfehlungen für eine Optimierung des AA-Engagements sowie des Gesamtengagements und einzelner Maßnahmen, Strukturen und Prozesse zu liefern, um das laufende Portfolio ggf. nachsteuern zu können. Schließlich sind aus dem AA-BMZ Engagement in Irak mögliche Lernerfahrungen für vergleichbare AA-BMZ Engagements in anderen Krisenkontexten zu identifizieren.
Der Aufwand für diese Evaluierung wird vom AG auf ca. 300-360 Arbeitstage geschätzt. Nebenkosten wie z.B. Reisekosten für Reisen nach und in Irak sind im Rahmen des Budgets zu kalkulieren. Vorgesehener Zeitraum ist Februar 2020 bis Juni 2021. Zu erbringende Leistungen beinhalten die Erstellung von Wirkungsmodellen, die Durchführung von Workshops, einen von beiden Evaluierungsteams gemeinsam erstellten Inception Report mit einem vom AA-AN erstellten AA-spezifischen Teil. Weiterhin soll durch den AN ein AA-spezifischer Evaluierungsbericht und gemeinsam mit dem DEval ein Synthesebericht verfasst werden. Für die Datenerhebung in Irak ist eine gemeinsame Feldphase des AA-AN und des DEval vorgesehen.
09.03.2020
30.06.2021
nein
nein
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentl. Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 17 VgV durchgeführt. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Bewerber anhand von Eignungskriterien geprüft und bewertet. Im anschließenden Verhandlungsverfahren werden die ausgewählten Bewerber aufgefordert, ein Erstangebot einzureichen, über das verhandelt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wird in elektronischer Form von der Vergabestelle übergeben.
Formelle Anforderungen an den Teilnahmeantrag und die dazugehörigen Anlagen; Betriebshaftpflichtversicherung; Mitarbeiteranzahl; Mindestumsatz; Keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB; GZR-Auszug.
Betriebshaftpflichtversicherung (in Höhe von mind. 1 Mio € für Personenschäden / Sachschäden / Vermögensschäden) oder Zusicherung, eine solche Versicherung vor Leistungserbringung abzuschließen.
Mindestanzahl von festangestelltem Personal oder freiberuflich Tätigen je Bewerber bzw. aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft: 4.
Angabe des Mindestumsatzes im Durchschnitt der letzten 3 angegebenen Geschäftsjahre in Höhe von 500.000 Euro (brutto) pro Jahr (A) je Bewerber bzw. pro Bewerbergemeinschaft (also als Summe des Mindestumsatzes aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft).
Es liegen keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB bzgl. des Bewerbers bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft vor.
Für den Bewerber oder einzelne Mitgleider der Bewerbergemeinschaft sind keine Eintragen im Gewerbezentralregister vorhanden.
Für die Wertung des Teilnahmeantrags sind mindestens zwei Referenzprojekte im Teilnahmeantrag zu benennen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind und deren Ausführungende höchsten 10 Jahre zurückliegt. Nur ein Referenzprojekt, welches alle nachfolgenden Kriterien abdeckt, reicht nicht aus. Aus dem beschriebenen Inhalt jedes Referenzsprojekts muss klar erkennbar sein, welche der nachfolgenden Kriterien damit nachgewiesen werden. Je Referenzprojekt müssen mindestens zwei der nachfolgenden Kriterien nachgewiesen werden. Zum Nachweis eines jeden Kriteriums sind mindestens zwei unterschiedliche Referenzprojekte anzugeben, die mit dem zu vergebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft wird dann als geeignet bewertet, wenn insg. mindestens sieben der nachfolgenden Kriterien durch Referenzprojekte nachgewiesen wurden.
1.) Expertise in der Konzeption und Durchführung von komplexen, projektübergreifenden Evaluationen im Bereich der Außenpolitik (z.B. Programm-Evaluation oder strategische Evaluation).
2.) Expertise in der Evaluation im Bereich der Krisenprävention/Stabilisierung.
3.) Expertise in der Evaluation im Bereich der humanitären Hilfe.
4.) Expertise in der Evaluation im Bereich der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.
5.) Expertise in der Evaluation multilateraler Programme/ internationaler Organisationen.
6.) Expertise in Evaluationsgegenständen in der MENA-Region.
7.) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Bundesministerien oder anderen obersten Bundesbehörden.
8.) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Organisationen und/ oder Unternehmen aus dem Evaluationsbereich in einer Arbeitsgemeinschaft zur Durchführung von Evaluationen.
Es gilt deutsches Recht. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich auch denAllgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B) sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungendes Auswärtigen Amts für Leistungen (AGB-AA-VOL), die jeweils Vertragsbestandteil werden. AllgemeineGeschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
10.12.2019
10:00
- Deutsch (DE)
09.03.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
09.11.2019
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