Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Kopier- und Druckpapier für die Landesverwaltung Sachsen-Anhalt 2020-2023
12.31-51161-4012-2019
Zeitungsdruckpapier; Büttenpapier und -pappe (handgeschöpft); Rohpapier und Rohpappe; grafische Papiere und Pappen (22990000)
Lieferauftrag
lt. Auschreibungsunterlagen
3.500.000,00
EUR Euro
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Verschiedene Einrichtungen des Landes Sachsen-Anhalt. Siehe Adressenliste: Lieferschema zum Aktenzeichen 12.31-51161-4012-2019
lt. Auschreibungsunterlagen
30.01.2020
29.01.2023
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Bewerbererklärung -Eigenerklärung zu § 6 Abs. 5 VOL/A bzw. § 6 EG Abs. 6 VOL/A "Insolvenzverfahren/Liquidation" oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des LSA anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikats, z.B. PQ VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben worden sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Darüber hinaus sind folgende Erklärungen/Vereinbarungen vorzulegen: -Erklärung zu §§10,12,13 LVG LSA "Tariftreue und Entgeltgleichheit, ILO-Kernarbeitsnormen, Nachunternehmereinsatz" -Vereinbarung zu §§ 17,18 LVG LSA "Kontrollen und Sanktionen"
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
12.12.2019
12:00
- Deutsch (DE)
30.01.2020
12.12.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
18.11.2019