Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltfreundliche Gebäudereinigungsleistungen im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages
ZR5-1133-2019-269-16-BL5
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Gegenstand der Leistung sind umweltfreundliche Gebäudereinigungsdienstleistungen (Glas- und Unterhaltsreinigung) im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin gemäß den
von der Auftraggeberin angegebenen Turnussen und Verfahren.
Näheres ist der jeweiligen Leistungsbschreibung zu entnehmen.
Ja
alle Lose
Umweltfreundliche Glasreinigung
Fensterreinigung (90911300)
Berlin (DE300)
Gegenstand der Leistung sind die Glas- und Glasfassadenreinigung, die Tagesglasreinigung sowie Sonderreinigungen im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus des Deutschen Bundestages in Berlin gemäß den von der Auftraggeberin angegebenen Turnussen und Verfahren.
Jährlich ist eine Gesamtfläche von 126.240,89 m² zu reinigen.
Die Unterteilung der Reinigungsflächen entnehmen Sie bitte dem Punkt 6.1 der Leistungsbeschreibung.
Preis
01.04.2020
31.03.2022
Der Vertrag verlängert sich maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird.Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens am 31. März 2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nein
nein
Umweltfreundliche Unterhaltsreinigung
Gebäudereinigung (90911200)
Berlin (DE300)
Gegenstand des Vertrages sind die Unterhaltsreinigung sowie sonstige Reinigungsleistungen und Sonderreinigungen im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH) des Deutschen Bundestages und einer Mietetage im Schiffbauerdamm 40 in 10117 Berlin. Des Weiteren ist die Beseitigung von Schneebrettern und Eisschlag an dem Dienstgebäude MELH des Deutschen Bundestages Vertragsbestandteil.
Jährlich ist eine Gesamtfläche von 6.684.606,38 m² zu reinigen.
Diese unterteilt sich in folgende Grundflächen:
- 63,71 % Hauptnutzfläche,
- 3,75 % Nebennutzfläche und
- 32,54 % Verkehrsfläche.
Die detaillierte Aufstellung der Raumarten entnehmen Sie bitte Punkt 6.1.1 der Leistungsbeschreibung.
Preis
01.04.2020
31.03.2022
Der Vertrag verlängert sich maximal um zwei Jahre, und zwar jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin (AG) gekündigt wird.Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausübung einer Option durch die AG. Der Vertrag endet spätestens am 31. März 2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der
Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des
Angebotsvordrucks).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Auskunftsersuchen nach § 6 Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und
illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) und § 21 Gesetz über zwingende
Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im
Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AentG) beim
Hauptzollamt Berlin, Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2
des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für
den/die Unterauftragnehmer.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens
1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden) Im Falle einer
Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes
Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Referenzen
Los 1:
Angabe von drei Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte
Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Glasreinigung
von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzungsart. Bei einer Referenz muss das
Auftragsvolumen in Euro (netto) mindestens 60% der eigenen Angebotssumme
netto betragen.
Los 2:
Angabe von drei Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte
Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der
Unterhaltsreinigung von Gebäuden mit vergleichbarer Nutzungsart. Bei einer
Referenz muss das Auftragsvolumen in Euro (netto) mindestens 60% der eigenen
Angebotssumme netto betragen.
Gilt für Los 1 und Los 2 gleichermaßen:
Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind
die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für
Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst
wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert
werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln
muss.
Wenn Sie für mehrere Lose ein Angebot einreichen wollen, können Sie die
gleichen Referenzen vorlegen, jedoch müssen die individuellen
Mindestanforderungen pro Los hinsichtlich Leistungsgegenstand und
prozentualem Auftragsvolumen erfüllt werden. Dies bedeutet, dass
gegebenenfalls Unterhaltsreinigung und Glasreinigung auseinander gerechnet werden müssen.
- Aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder
gleichwertig sowie aktuelles Zertifikat nach DIN EN ISO 14001
(Umweltmanagement) oder gleichwertig (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
Falls Sie diese Zertifikate (noch) nicht mit dem Angebot vorlegen können
beziehungsweise Sie nicht zertifiziert sind, besteht die Möglichkeit, anhand von
Eigenerklärungen die Gleichwertigkeit zu den genannten Normen hinsichtlich
der Umsetzung nachzuweisen. Hieraus müssen alle Ziele der jeweiligen Norm
eindeutig hervorgehen. Die Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum
aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls dann auch auf Anfrage der
Auftraggeberin während des Vertragszeitraumes nachzuweisen.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die
Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt
3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei
können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
12.12.2019
12:00
- Deutsch (DE)
28.02.2020
13.12.2019
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.
evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf
der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne
Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der
Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten,
werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und
müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst
Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der
Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-
Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post
oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot
nicht beigefügt werden.
- Kalkulation über die Stundenverrechnungssätze nach der Leistungsbeschreibung für Los 1 und/oder Los 2. Die Kalkulation dient als Grundlage für etwaige Entgeltanpassungen nach Ziffer 8.3 der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der Überprüfung der Einhaltung der tariflichen und gesetzlichen Bestimmungen. Aus ihr muss sich in relativen wie absoluten Zahlen ergeben, wie sich die jeweiligen Stundenverrechnungssätze im Einzelnen aus Grundlohn, Lohnzusatzkosten (Lohnnebenkosten und lohngebundene Kosten) und auftragsbezogenen Kosten zusammensetzen.
- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe für Los 1 ist zwingend erforderlich und Voraussetzung für die Angebotsabgabe. Die durch die Auftraggeberin ausgestellte Teilnahmebestätigung ist dem Angebot beizufügen.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
08.11.2019