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Ausschreibungsdetails

Gebäudereinigung im Ausbildungszentrum Hoya (B 12.17 - 0319/19/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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10.11.2019

08.01.2020 11:30

08.01.2020 11:30

B 12.17 - 0319/19/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

10.11.2019 06:15

2019/S 218-535238

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Ort: Bonn
NUTS: Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 22899610-1011
Fax: +49 2289910610-1011

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Gebäudereinigung im Ausbildungszentrum Hoya

B 12.17 - 0319/19/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Gebäudereinigung (90911200)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Gebäudereinigung in den Liegenschaften des Ausbildungszentrums Hoya des Technischen Hilfswerks

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Los 1 Unterhaltsreinigung im Ausbildungszentrum Hoya

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Gebäudereinigung (90911200)

Reinigung von Unterkünften (90911100)

II.2.3)
Erfüllungsort

Nienburg (Weser) (DE927)

Technisches Hilfswerk, Ausbildungszentrum Hoya, Hasseler Steinweg 7, 27318 Hoya

Nebenstelle THW-Wasserübungsplatz, Weserstraße 70, 27313 Dörverden-Barme

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Unterhaltsreinigung in zwei Liegenschaften der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in Hoya mit insgesamt rund 6.200 m² Bodenfläche

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.07.2020

30.06.2025

Die Vertragslaufzeit kann durch Erklärung der Auftraggeberin bis spätestens sechs Monate vor Vertragsende maximal fünfmal um ein Jahr verlängert werden.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Der Vertrag für Los 1 enthält folgende optionalen Leistungen:

1. Küchensonderreinigung (geschätzter Umfang pro Jahr: 315 Stunden),

2. Grundreinigung (geschätzter Umfang pro Jahr: 201 Stunden).

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Bieter müssen die zu reinigenden Liegenschaften vor der Angebotsabgabe besichtigen und einen entsprechenden Nachweis dem Angebot beifügen. Die Interessenten müssen sich bis spätestens 27.12.2019 für die Teilnahme an einem Besichtigungstermin anmelden.


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Los 2 Glasreinigung im Ausbildungszentrum Hoya

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Fensterreinigung (90911300)

II.2.3)
Erfüllungsort

Nienburg (Weser) (DE927)

Technisches Hilfswerk, Ausbildungszentrum Hoya, Hasseler Steinweg 7, 27318 Hoya

Nebenstelle THW-Wasserübungsplatz, Weserstraße 70, 27313 Dörverden-Barme

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Glasreinigung in zwei Liegenschaften der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk in Hoya mit insgesamt rund 900 m² Glas- und Fensterfläche

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.07.2020

30.06.2025

Die Vertragslaufzeit kann durch Erklärung der Auftraggeberin bis spätestens sechs Monate vor Vertragsende maximal fünfmal um ein Jahr verlängert werden.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

ja

Der Vertrag für Los 2 enthält folgende optionalen Leistungen:

1. Grundreinigung von Innenglasflächen (geschätzter Umfang pro Jahr: 20 Stunden),

2. Bedarfsreinigung an der Fassade (geschätzter Umfang pro Jahr: 20 Stunden).

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

II.2.14)
Zusätzliche Angaben

Die Bieter müssen die zu reinigenden Liegenschaften vor der Angebotsabgabe besichtigen und einen entsprechenden Nachweis dem Angebot beifügen. Die Interessenten müssen sich bis spätestens 27.12.2019 für die Teilnahme an einem Besichtigungstermin anmelden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

1. Handelsregisterauszug oder anderer aktueller Gewerbenachweis,

2. Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

1. "Anlage Unternehmensdaten" gemäß Vorlage (Angaben zu Aufbau, Rechtsform, Sitz, Niederlassungen, mit Gebäudereinigung erwirtschaftete Umsätze, Beschäftigtenzahl in der Sparte Gebäudereinigung),

2. "Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung" gemäß Vorlage (je nach Inhalt der Eigenerklärung ist zusätzlich ein Versicherungsnachweis bzw. sind zusätzlich Versicherungsnachweise beizufügen)

Der Umsatz des Bieters mit Gebäudereinigung im letzten Geschäftsjahr muss mindestens doppelt so hoch sein wie der angebotene Jahrespreis für das angebotene Los bzw. mindestens doppelt so hoch wie die Summe der angebotenen Jahrespreise für die angebotenen Lose.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

1. In der Vorlage "Referenzaufträge" sind mindestens drei Aufträge des Bieters aus den letzten drei Jahren anzugeben, in deren Rahmen eine in Art und Umfang mit der zu vergebenden vergleichbare Leistung erbracht worden ist.

(siehe hierzu unter "Zu 1." unter "geforderte Mindeststandards"

2. Liste der Reinigungsmittel, die für die Auftragsausführung eingesetzt werden.

(siehe hierzu unter "Zu 2." unter "geforderte Mindeststandards"

3. Liste des textilen Reinigungszubehörs, das für die Auftragsausführung eingesetzt wird.

(siehe hierzu unter "Zu 3." unter "geforderte Mindeststandards"

Zu 1. Vergleichbarkeit der Referenzaufträge bezüglich der Leistungsart ist nur gegeben, wenn die Aufträge für Los 1 den in der Leistungsbeschreibung genannten Bestandteil Unterhaltsreinigung enthalten, bzw. wenn die Aufträge für Los 2 den in der Leistungsbeschreibung genannten Bestandteil Glas- und Fensterreinigung enthalten. Vergleichbarkeit der Referenzaufträge bezüglich des Umfangs ist nur gegeben, wenn ein Auftrag mindestens 75% der zu reinigenden Grundfläche (Los 1) bzw. der zu reinigenden Glas-/Fensterfläche (Los 2) umfasst oder zwei Aufträge jeweils mindestens 60% der zu reinigenden Grundfläche (Los 1) bzw. der zu reinigenden Glas-/Fensterfläche (Los 2) umfassen und alle Aufträge am Ende der Angebotsfrist jeweils mindestens ein Jahr gedauert haben.

Zu 2. Alle Reinigungsmittel müssen den Anforderungen des Kriteriums 1 hinsichtlich der Toxizität gegenüber Wasserorganismen sowie den Anforderungen des Kriteriums 4 hinsichtlich verbotener oder Beschränkungen unterliegender Stoffe des EU-Umweltzeichens für Reinigungsmittel für harte Oberflächen entsprechen. Die Kriterien sind im Beschluss der EU-Kommission vom 23.06.2017 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Reinigungsmittel für harte Oberflächen angegeben (siehe Dokument 3. der Vergabeunterlagen).

Zu 3. Das gesamte zur Auftragsausführung eingesetzte textile Reinigungszubehör muss aus Mikrofasern bestehen oder den Anforderungen des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse oder eines vergleichbaren Gütezeichens entsprechen. Die genannten Anforderungen sind im Beschluss der EU-Kommission vom 05.06.2014 zur Festlegung der Umweltkriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für Textilerzeugnisse angegeben (siehe Dokument 4. der Vergabeunterlagen), der durch den Beschluss der EU-Kommission vom 25.07.2017 geändert worden ist (siehe Dokument 5. der Vergabeunterlagen).


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

Für Los 1 wird für die an Sonntagen auszuführenden Reinigungsleistungen die Zahlung eines Sonntagsarbeitszuschlages in der im gekündigten Rahmentarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 20.06.2011 festgelegten Höhe als soziale Ausführungsbestimmung gemäß § 128 Abs. 2 GWB gefordert.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

08.01.2020

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.03.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

09.01.2020

12:28

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

Das Vergabeverfahren wird über die Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de abgewickelt. Die Vergabeunterlagen werden nur über die genannte Vergabe-Plattform bereitgestellt. Es sind ausschließlich Angebote zugelassen, die über die Vergabe-Plattform des Bundes abgegeben werden.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

08.11.2019



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