Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=291325Andere: Hochschule
Bildung
Abschnitt II: Gegenstand
Aufstellung und Betreuung von Druck- und Kopiersystemen
RVK/15/2019
Fotokopiergeräte (30121200)
Lieferauftrag
Abschluss eines Rahmenvertag über die Aufstellung und Betreuung von Druck- und Kopiersystemen im Rahmen der Neuorganistation der Dokumentenverarbeitungsinfrastruktur (Miete in Verbindung mit einer Full-Service-Vereinbarung).
370.000,00
EUR Euro
Wartung von Fotokopiergeräten (50313200)
Drucker und Plotter (30232100)
Scanner (38520000)
Erfurt, Kreisfreie Stadt (DEG01)
Campus Universität Erfurt
Abschluss eines Rahmenvertag über die Aufstellung und Betreuung von Kopiersystemen im Rahmen der Neuorganistation der Dokumentenverarbeitungsinfrastruktur (Miete in Verbindung mit einer Full-Service-Vereinbarung).
Es handelt sich vorwiegend um Geräte in einem sogenannten „Dienstbetrieb“, welche ausschließlich von Mitarbeiter/Innen der Verwaltung genutzt werden.
Die Geräte werden über einen Mietvertrag beschafft, der folgende Leistungen umfasst:
1.Beschaffung der Hardware inklusive Service und Wartung der Geräte
2.Beschaffung von Softwarelösungen (z.B. Pull-Print, Gerätemanagementsoftware)
3.Automatisierte Verbrauchsmaterialbeschaffung (ohne Papier und ohne Heftklammern)
Daneben wird im Rahmen des Gesamtprojekts für den Öffentlichkeitsbereich der Universitätsbibliothek Erfurt und der Forschungsbibliothek Gotha die Aufstellung und der Betrieb von öffentlich zugänglichen Multifunktionsgeräten zur Nutzung durch Studierende und Gäste erwartet (Gestattungsvertrag).
01.05.2020
30.04.2025
einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot abzugeben - unter Verwendung der Anlage Bieterauskunft zur Eignung - sind folgende Angaben zur Befähigung zur Berufsausübung einschl. Auflagen hinsichtlich der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister (gilt auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft):
Bieterauskunft zur Eignung Punkt 2.1. der Anlage C 1: allgemeine Angaben zum Unternehmen (Name, Sitz, Anschrift, Rechtsform, Unternehmensgegenstand, Nr. der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner mit Kontaktdaten, ggf. Niederlassung/Standort)
Bieterauskunft zur Eignung Punkt 2.2. der Anlage C 1: zusätzliche Angaben für Einzelunternehmen und Freiberufler (Name, Geburtsname, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit)
Bieterauskunft zur Eignung Punkt 3. der Anlage C 1: Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Eigenerklärungen zu § 123 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 1, § 124 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 GWB)
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen:
Nachweis über Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 12 Monate
Anstelle der Eigenerklärungen wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifikationsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. In dem Fall ist zwingend die Präqualifikationsnummer anzugeben.
Bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) sind auf Verlangen die Unterlagen/Erklärungen auch für diese Unternehmen abzugeben.
Mit dem Angebot abzugeben - unter Verwendung der Anlage Bieterauskunft zur Eignung - sind folgende Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
Bieterauskunft zur Eignung Punkt 4. der Anlage C 1 (gilt auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinsschaft):
Eigenerklärung zur bestehenden oder im Auftragsfalls abzuschließenden Betriebs-, Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen pro Schadensfall (Mindeststandard): Personen- und Sachschäden 2 Mio. Euro, Vermögensschäden 500.000 Euro. Erreicht der bestehende Versicherungsschutz diese Summen nicht oder wurde noch keine Versicherung abgeschlossen, erklärt der Bieter, dass er nach Zuschlag eine entsprechende Anpassung des Versicherungsschutzes vornehmen wird.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen:
Kopie Versicherungsschein einer bestehenden Betriebs-, Berufshaftpflichtversicherung unter Angabe der unter Punkt 4. der Bieterauskunft zur Eignung genannten Deckungssummen oder Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall eine entsprechende Anpassung vorzunehmen bzw. einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.
Anstelle der Eigenerklärungen wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifikationsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. In dem Fall ist zwingend die Präqualifikationsnummer anzugeben.
Bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) sind auf Verlangen die Unterlagen/Erklärungen auch für diese Unternehmen abzugeben.
Mit dem Angebot abzugeben - unter Verwendung der Anlage Bieterauskunft zur Eignung - sind folgende Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Bieterauskunft zur Eignung Punkt 5. der Anlage C 1 (bei Bietergemeinschaften genügt die Abgabe durch ihren bevollmächtigten Vertreter): Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen und soweit erforderlich Vorlage Formblatt 235 Vergabehandbuch des Bundes (VHB) Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen. Der Bieter, der sich zur Auftragsdurchführung Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, ist verpflichtet, auf gesonderte Aufforderung deren Verpflichtungserklärung gemäß Formblatt 236 VHB vorzulegen.
Bieterauskunft zur Eignung Punkt 6. der Anlage C 1 (bei Bietergemeinschaft genügt Abgabe durch deren bevollmächtigten Vertreter): Eigenerklärung zu mind. drei vergleichbaren Referenzen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung innerhalb der letzten 3 Jahren (mit Angabe von Art und Anschrift Referenzobjekt, Leistungsumfang, -zeitraum, Ansprechpartner mit Kontaktdaten), Mindeststandard.
Bieterauskunft zur Eignung Pkt. 7 der Anlage C 1 (Zertifzierung): Eigenerklärung zu Herstellerzertifizierung der Servicetechniker in Bezug auf den angebotenen Hersteller oder entsprechender Partnerstatus beim Hersteller (z.B. Gold, Premium, Titanium). Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen eine Kopie der Herstellerzertifizierung der Servicetechniker bzw. geeignete Nachweise über einen bestehenden Partnerstatus beim angebotenen Hersteller vorzulegen (Mindeststandard).
Anstelle der Eigenerklärungen wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert. Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifikationsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. In dem Fall ist zwingend die Präqualifikationsnummer anzugeben.
Bei Einsatz anderer Unternehmen (Unteraufträge/Eignungsleihe) sind auf Verlangen die Unterlagen/Erklärungen auch für diese Unternehmen abzugeben.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Lieferungen/Dienstleistungen
Ergänzende Vertragsbedingungen (EVB) zu §§ 12, 15, 17, 18 II ThürVgG (Nachunternehmer(NU)einsatz, Kontrollen, Sanktionen)
EVB zu §§ 10, 12 II ThürVgG (Tariftreue, Entgeltgleichheit)
Erklärung zu EVB zu §§ 11, 12 II ThürVgG (ILO-Kernarbeitsnormen), Vorlage Erklärung mit dem Angebot
Bei Bietergemeinschaft: Erklärung aller Mitglieder unter Verwendung der Anlage 234 VHB Erklärung Bieter- /Arbeitsgemeinschaft unter Nennung des bevollmächtigten Vertreters und Erklärung Gesamtschuldnerschaft, Vorlage mit dem Angebot
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
Ausnahme von der regelmäßigen Vertragslaufzeit aufgrund eines gesteigerten Amortisationsinteresses des Anbieters (insbesondere erhöhte Investitons- und Entwicklungskosten in Bezug auf die Systemerstellung in Anpassung auf die speziellen Bedürfnisse des Auftraggebers)
ja
11.12.2019
12:00
- Deutsch (DE)
31.03.2020
11.12.2019
12:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Bewerber und Bieter müssen Vergaberechtsverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB genannten Fristen bei der Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden, § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Die Vergabestelle weist zudem auf die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers gemäß § 134 GWB hin.
08.11.2019