Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=291322Einrichtung des öffentlichen Rechts
Freizeit, Kultur und Religion
Abschnitt II: Gegenstand
SPK-ZVS-19-00012-NoV-M-GDII - Rahmenvereinbarung Multimedia-Guides (EVB-IT Systemvertrag)
SPK-ZVS-19-00012-NoV-M-GDII
Dienstleistungen von Museen und zugehörige Dienste (92520000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Multimedia-Guides bestehend aus Multimedia-Guide-Geräten, Leit- und Gruppenführungssystem sowie Software- und Serviceleistungen auf Grundlage eines EVB-IT Systemvertrages
Berlin (DE30)
Berlin
Gestellung der Hardware und Anpassung von Software und damit verbundene Leistungen gem. EVB-IT -Systemvertrag und Leistungsbeschreibung
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- Vermietung von Hardware
- Überlassung von Standardsoftware auf Zeit (Vermietung)
- Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen
- Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft
- Schulung
- Projektmanagement
- Systemservice
- Weiterentwicklung und Anpassung des Gesamtsystems
01.08.2020
31.07.2024
3
5
Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden die 3 bis 5 Teilnahmeanträge mit der höchsten Anzahl an Eignungspunkten gem. Anlage A_01_Teilnahmeantraege_Eignung
ja
Option zu SOFTWARE / INHALTE:
- Erstellung von Programmerweiterungen
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Option zu HARDWARE:
Alternativer Gerätestandard
In einzelnen Häusern oder (Sonder-)Ausstellungen können ggf. reine Audioguides ohne oder mit kleinem Display genutzt werden, die vom AN zu stellen sind. (bis zu 50 Stk)
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gem. Auftragsunterlagen (siehe III.1.1)
Eignungskriterien gem. Auftragsunterlagen (siehe III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
nein
12.12.2019
12:00
23.01.2020
- Deutsch (DE)
30.04.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A.
NUR REGISTRIERTE NUTZER DER E-VERGABE, DIE DIE TEILNAHME UNTER "MEINE E-VERGABE" AKTIVIEREN, KÖNNEN AM VERGABEVERFAHREN TEILNEHMEN.
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B.
DIE VERGABEUNTERLAGEN STEHEN ELEKTRONISCH UNEINGESCHRÄNKT ZUR VERFÜGUNG.
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C.
SOWEIT IM RAHMEN DER ANGEBOTSERSTELLUNG FRAGEN ZU DEN UNTERLAGEN ODER ZUM VERGABEVERFAHREN AUFTRETEN, KÖNNEN IM RAHMEN DES TEILNAHMEWETTBEWERBES BIS ZUM 28.11.2019 – 12:00 UHR BZW. IM RAHMEN DER ANGEBOTSERSTELLUNG BIS ZUM 13.02.2020 - 12:00 UHR ELEKTRONISCH PER E-MAIL (SIEHE PUNKT 1) ODER ÜBER DIE E-VERGABEPLATTFORM DES BUNDES VON DER VERGABESTELLE AUSKÜNFTE ZU DIESEM VERGABEVERFAHREN ANGEFORDERT WERDEN.
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NACH ABLAUF DER ANGEGEBENEN FRISTEN EINGEHENDE FRAGEN WERDEN GGF. NICHT MEHR BEANTWORTET. DIE AUSSCHREIBENDE STELLE BEHÄLT SICH VOR, AUCH FRAGEN ZU BEANTWORTEN, DIE NACH ABLAUF DER FRIST EINGEHEN.
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TELEFONISCHE AUSKÜNFTE WERDEN GRUNDSÄTZLICH NICHT ERTEILT. ANDERE ALS DIE UNTER PUNKT I.1 GENANNTE VERGABESTELLE DÜRFEN FÜR AUSKÜNFTE ZUM VERFAHREN NICHT KONTAKTIERT WERDEN.
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D.
ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN (D.H. AUSKÜNFTE ZUM VERGABEVERFAHREN, ANTWORTEN AUF BIETERFRAGEN ETC.) UND GGF. ERGÄNZENDE DOKUMENTE WERDEN GRUNDSÄTZLICH IN ANONYMISIERTER FORM ALLEN POTENTIELLEN BEWERBERN BZW. BIETERN AUSSCHLIESSLICH ÜBER DIE E-VERGABE-PLATTFORM DES BUNDES ZUR VERFÜGUNG GESTELLT UND SIND BEI DER ERSTELLUNG EINES ANGEBOTES ZU BEACHTEN.
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E.
SÄMTLICHE KOMMUNIKATION (EINSCHLIESSLICH ANGEBOT) IST IN DEUTSCHER SPRACHE ZU FÜHREN.
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F.
KOSTEN, DIE GGF. BEI DER ERSTELLUNG DES TEILNAHMEANTRAGS / ANGEBOTES ENTSTEHEN, KÖNNEN NICHT ERSTATTET WERDEN.
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G.
ZUR ELEKTRONISCHEN ANGEBOTSEINREICHUNG ÜBER DIE EVERGABEPLATTFORM DES BUNDES GENÜGT, STATT DER EIGENHÄNDIGEN UNTERSCHRIFT, DIE ÜBERMITTLUNG DER GEFORDERTEN DOKUMENTE IN TEXTFORM GEMÄSS § 126B BGB UND DIE NENNUNG DER PERSON DES ERKLÄRENDEN AN DEN VORGEGEBENEN STELLEN. NACHWEISE UND ERKLÄRUNGEN SIND DEM ANGEBOT ÜBER "MEINE E-VERGABE" BEIZUFÜGEN.
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H.
DER TEILNAHMEANTRAG / DAS ANGEBOT IST UNTER EINHALTUNG DER GENANNTEN FRISTEN AUSSCHLIESSLICH ELEKTRONISCH AUF DER E-VERGABE-PLATTFORM DES BUNDES EINZUREICHEN. DIE VORGEGEBENEN FORMBLÄTTER SIND ZWINGEND ZU VERWENDEN.
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NICHT FRISTGERECHT EINGEREICHTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE WERDEN IM WEITEREN VERFAHREN NICHT BERÜCKSICHTIGT. GEM. § 56 ABS. 2 S.2 VGV WIRD FESTGELEGT, DASS KEINE UNTERLAGEN NACHGEFORDERN WERDEN.
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ANGEBOTE, DIE DIE GEFORDERTEN UNTERLAGEN ODER GEFORDERTE ANGABEN NICHT ENTHALTEN, WERDEN GEM § 57 ABS. 1 NR. 2 VON DER WERTUNG AUSGESCHLOSSEN.
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I.
MIT DER ABGABE DES TEILNAHMEANTRAGS / ANGEBOTES UNTERLIEGT DER BEWERBER / BIETER DEN BESTIMMUNGEN ÜBER NICHT BERÜCKSICHTIGTE TEILNAHMEANTRÄGE / ANGEBOTE (§ 57 VgV). ES GILT DEUTSCHES RECHT.
28.11.2019
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