Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=290870Andere: Sektorenauftraggeber
Andere Tätigkeit: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Elisabethbrücke, Planungsleistungen, A 2019/02
A 2019/02
Planungsleistungen für Brücken (71322300)
Dienstleistungen
Gegenstand der Vergabe ist die Planung des Ersatzneubaus der Elisabethbrücke (Fluthilfemaßnahme) unter Berücksichtigung des Komplexvorhabens Mansfelder Straße West (Stadtbahnprogramm, Vorhaben 2.2) in Halle (Saale).
Halle (Saale), Kreisfreie Stadt (DEE02)
Halle (Saale)
Gegenstand der Vergabe ist die Planung des Ersatzneubaus der Elisabethbrücke (Fluthilfemaßnahme) unter Berücksichtigung des Komplexvorhabens Mansfelder Straße West (Stadtbahnprogramm, Vorhaben 2.2) in Halle (Saale).
Auftraggeberin / Maßnahmeträgerin ist die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG), Baulastträgerin des Brückenbauwerks ist die Stadt Halle (Saale).
Zu bearbeiten sind die Leistungsphasen 1-3 §§ 26, 43 und die Leistungsphasen 2-3 § 51 (HOAI 2013) bzw. Lph 1-4 der Anlagen 1.3 und 1.4 HOAI 2013. Ebenso sind Baugrunduntersuchungen in situ bzw. im Labor im notwendigen Umfang auszuführen. Als Option behält sich der Bauherr die stufenweise Beauftragung bis zur Lph 4 (§ 26 HOAI 2013), 7 (§ 43 HOAI 2013) bzw. Lph 6 (§ 51 HOAI 2013) vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Das Brückenbauwerk überführt die Mansfelder Straße über die Elisabethsaale. Das Brückenbauwerk wird genutzt von Straßenbahnen und (Nacht-)Buslinien der HAVAG, motorisiertem Anliegerverkehr, Radfahrern und Fußgängern. Die Funktionen sollen beim Ersatzneubau erhalten bleiben, wobei Varianten des Straßenquerschnitts im Zuge der Planung zu untersuchen sind. Der Ersatzneubau ist nach Stand der Technik zu planen.
Im Zuge des Stadtbahnprogramms Halle laufen derzeit Planungen für das Vorhaben 2.2 Mansfelder Straße West. Dieses Vorhaben umfasst den Gleisabschnitt zwischen Herrenstraße im Osten und Rennbahnkreuz im Westen. Gegenstand der Planung sind die Gleisanlagen nebst technischer Ausrüstung, Verkehrsanlagen der Stadt Halle (Saale) sowie der Leitungsbau. Die Planung des Ersatzneubaus der Elisabethbrücke ist mit den Planungen der Verkehrsanlage zu koordinieren.
Die Mansfelder Straße, in deren Verlauf die zu erneuernde Elisabethbrücke liegt, ist eine stark befahrene, bedeutende Verbindung für die Straßenbahn in Richtung Halle Neustadt und Halle Stadtzentrum. Daher sind betriebliche Einschränkungen bzw. Sperrungen aus dem Ersatzneubau der Brücke zu minimieren. Bereits in der Lph 2 sind für alle Varianten auch Bauphasen und betriebliche Zwischenzustände zu untersuchen und gegeneinander abzuwägen.
Das Brückenbauwerk liegt im Landschaftsschutzgebiet „Saaleaue“. Zudem liegt es im Überschwemmungsgebiet der Saale. Die hieraus entstehenden besonderen Anforderungen bei Planung und Bau des Brückenbauwerks sind zu beachten. Abstimmungen mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Halle (Saale) und des Landes Sachsen-Anhalt sowie weiterer TÖBs sind planungsbegleitend zu führen. Die Unterlagen zur allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls auf UVP-Pflicht gemäß UVPG (Bund) sind im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde zusammenzustellen.
Grundlage für den Leistungsumfang der Planung und optionaler Leistungen ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Stand 2013. Der Planungsauftrag beinhaltet:
- § 26 LBP Lph 1-3, optional Lph 4
- § 43 Ingenieurbauwerke Lph 1-3, optional Lph 4-7 (einzeln)
- § 51 Tragwerksplanung Lph 2-3, optional Lph 4-6 (einzeln)
- Anlage 1.3 Geotechnik Lph 1-4
- Anlage 1.4 Vermessung Lph 1-4
- Baugrunduntersuchung in situ / Labor
Laufzeit in Monaten:35
3
5
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit der höchsten Punktzahl entsprechend der Auswertung der in der Bewertungsmatrix Teilnahmeanträge (Inhalt der Teilnahmeunterlagen) dargestellten Kriterien (beste Eignung) werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Prüfung der Teilnahmeanträge:
a) Die Auftraggeberin wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge zunächst hinsichtlich der Mindest-/
Ausschlusskriterien prüfen. Diese sind:
aa) ausgefüllter und rechtsverbindlich unterschriebener Bewerberbogen (im Weiteren Bewerberbogen= BB)
bb) Vorliegen von zwingenden Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
b) Im Anschluss erfolgt die formale Prüfung auf Vollständigkeit anhand der mit dieser Bekanntmachung (siehe Ziffer III.) bzw. den Teilnahmeunterlagen geforderten Unterlagen. Die Auftraggeberin behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor.
c) Bewertung der Teilnahmeanträge:
Die Auftraggeberin wird bei einer größeren Anzahl grundsätzlich geeigneter Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 5 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten
Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird die Auftraggeberin die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber danach auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Um dies zu ermitteln, wird die Auftraggeberin die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der die Bewerber maximal 110 Punkte erreichen können.
Von diesen 110 Punkten entfallen:
Kriterium 1 Bonität, Umsatz: maximal 14 Punkte
Kriterium 2 Qualität, Anzahl der Mitarbeiter, Personalqualifikation: maximal 57 Punkte
Kriterium 3 Referenzen: maximal 39 Punkte
Die konkrete Bewertungsmatrix der Stufe 1 des Verhandlungsverfahrens ist in den Teilnahmeunterlagen enthalten.
Die Bewertungsmatrix der Stufe 2 ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
ja
- § 26 LBP Lph 4
- § 43 Ingenieurbauwerke Lph 4-7 (jeweils einzeln)
- § 51 Tragwerksplanung Lph 4-6 (jeweils einzeln)
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Siehe auch III.2.1) der Bekanntmachung
b) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge), Kopie ausreichend; bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen (Anlage 2 BB)
a) Berufshaftpflichtversicherung, Mindestdeckungssumme über je mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen jeweils zweifach maximiert im Versicherungsjahr für die gesamte Vertragsdauer. Erklärung zur Erhöhung bei Bedarf im Auftragsfall ist ausreichend. Bei
Bewerbergemeinschaften ist die Deckungssumme von allen Mitgliedern (ggf. objektkonkret) vorzuweisen (Anlage 5 BB)
b) aktuelle Bankauskunft (Bonitätsnachweis) nicht älter als 2 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen (Anlage 12 BB)
c) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf Planungsleistungen für Brückenbauwerke (Anlage 13 BB). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Ziffer 2 der Anlage 13 auszufüllen.
objektive Teilnahmeregeln und -kriterien sind:
a) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 3 BB), bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen
b) Eigenerklärung Mindestlohn (Anlage 4 BB), bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen
c) Gewerbezentralregisterauszug (Anlage 6 BB), bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen
d) Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt (Anlage 7 BB), bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen
e) Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse (Anlage 8 BB), bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen
f) Darstellung der Geschäftsbereiche des Bewerbers samt Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen (Anlage 9a BB), bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen
g) Darstellung Gesellschafts- u. Konzernstruktur wodurch nachgewiesen wird (z. B. durch Vorlage Organigramm mit vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtl.Verflechtungen sowie Benennung der Mitglieder der jeweiligen Geschäftsführungs-und Aufsichtsorgane), dass von keiner gesellschafts/konzernrechtl. o. personellen Verflechtung mit anderen Architektur-
/Ingenieurbüros o. mit Bau- oder Lieferfirmen auszugehen ist, welche geeignet ist, im Auftragsfall bei der AG'in die Besorgnis eines gegenwärtigen o. künftigen Interessenkonflikts auszulösen (Anlage 9b BB), bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen
h) Soweit vorhanden, Nachweis dafür, dass das Unternehmen entsprechend Qualitätssicherungsnormen gem. den europäischen Normen (DIN EN ISO 9001) in Bezug auf Planungsleistungen zertifiziert ist. Die Auftraggeberin erkennt gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere
Nachweise für gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen von den Unternehmen an (Anlage 14 BB), bei Bewerbergemeinschaft für jeden Bewerber gesondert vorzulegen
i) Eigenerklärung mit Angaben zur Anzahl der in den letzten 2 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Mitarbeiter mit beruflicher Qualifikation Dipl. -Ing./ Master und Anzahl Mitarbeiter gesamt (Anlage 15 BB). Soweit die Leistung durch eine Niederlassung erbracht werden
soll, wird die Angabe über die Anzahl der dort jahresdurchschnittlich beschäftigen Mitarbeiter gefordert. Bei Bewerbergemeinschaft ist die Anlage für jeden Bewerber gesondert vorzulegen und die Angaben der Anlagen 15 in der Anlage 15a zusammengefügt darzustellen.
j) Angaben zu Mitarbeiter (verantwortlicher Projektbearbeiter) mit den nach Anlage 16 BB geforderten Informationen (Angaben zur Person, Berufserfahrung als Ingenieur für Brückenplanung, Angabe Erfahrung mit Planung von Brückenbauprojekten, Angabe zu erbrachten Planungsphasen nach HOAI etc.) einschließlich Urkunde bzw. Nachweis des Berufsabschlusses.
k) Angaben zu Mitarbeiter (stellvertretender verantwortlicher Projektbearbeiter) mit den nach Anlage 16a BB geforderten Informationen (Angaben zur Person, Berufserfahrung als Ingenieur für Brückenplanung, Angabe Erfahrung mit Planung von Brückenbauprojekten, Angabe zu erbrachten Planungsphasen nach HOAI) einschließlich Urkunde bzw.
Nachweis des Berufsabschlusses.
l)Eigenerklärung über vergleichbare Referenzprojekte im Bereich Planung in den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich kurzer Projektbeschreibung unter Angabe der in Anlage 17a – 17c BB aufgeführten Punkte.
Es sind insgesamt nur 3 Referenzobjekte anzugeben. Es werden nur 3 Referenzobjekte gewertet. Dies gilt sowohl für Bewerber und Bewerbergemeinschaften. Für die geforderten Referenzangaben sind die Anlagen 17a – 17c des Bewerbungsbogens zu verwenden und unter Beachtung der Maßgaben auszufüllen. Darüber
hinausgehende zusätzliche Referenzobjekte werden nicht gewertet.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
— Zugelassen sind Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu tragen und nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome (EG-Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG) in der Bundesrepublik
Deutschland als „Ingenieur“ tätig werden dürfen,
— Bei juristischen Personen muss mindestens einer der Gesellschafter, der verantwortliche Projektbearbeiter und der stellvertrende verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen,
— Für Bewerbergemeinschaften gilt dieses analog,
— Als Nachweis dient die Kopie entsprechender Urkunden
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
nein
29.11.2019
11:00
- Deutsch (DE)
17.04.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
a) Angaben zu Bedingungen: Basis ist das BGB und die HOAI in der geltenden Fassung
b) Angaben zu Rechtsformen von Bewerbern: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigt. Vertreter, Bietergemeinschaften müssen Teilnahmenantrag als
Bewerbergem. einreichen, unter Angabe der Rechtsform, zum Nachweis muss ausdrückl. schriftl. Erklärung im Original mit Teilnahmeantrag eingereicht werden mit Benennung Mitglieder und Mitglied zur rechtsverbindlichen Vertretung der Gemeinschaft. Die Gemeinschaftserklärung muss von sämtl. ihrer Mitglieder rechtsverb. im Original unterzeichnet werden und im Original vorliegen (Anlage1 BB)
c) sonstige Angaben:
aa) Der kostenlose frei zugängliche Download der Unterlagen ist zur ersten Ansicht;
bb) Unter Verweis auf § 10 VgV weist die Auftraggeberin explizit darauf hin, dass die Einreichung des Teilnahmeantrags und soweit ein Bewerber im Laufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, ausschließlich über das Portal evergabe-online.de zu erfolgen hat. Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Papier (per Post), per E-Mail, per FAX sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden;
cc) Noch nicht bei www.evergabe-online.de registrierte Teilnehmer haben eigenverantwortlich während des Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass sie sich über etwaige Änderungen der Unterlagen bzw. sonstige Informationen über das Portal informieren;
dd) Anfragen sind möglichst über das Portal: evergabe-online.de an die Auftraggeberin zu richten. Im Übrigen wird auf die E-Mail Adresse unter I.1) der Bekanntmachung verwiesen.
Es erfolgt keine mündliche Beantwortung von Fragen;
ee) Die von der Auftraggeberin ausgereichten Unterlagen sind zu verwenden und an jeweils vorgesehener Stelle rechtsverbindlich zu unterschreiben;
ff) Unterlagen sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung;
gg) Die mit gegenständlicher Veröffentlichung abrufbaren Vergabeunterlagen werden zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Angebotsabgabe eventuell noch weiter konkretisiert. Die mit Bekanntmachung veröffentlichten Vergabeunterlagen sind als Grundlage zu sehen, interessierten Unternehmen eine Entscheidung über die
Teilnahme zu ermöglichen (siehe auf Erfordernis nach Begründung zu § 41 Abs.1 VgV);
hh) Der BB und soweit vorgesehen die entsprechenden Anlagen zum BB müssen vollständig ausgefüllt und von einem Büroinhaber, einem Geschäftsführer und/oder dem/den bevollmächtigten Vertreter(n) rechtsverbindlich unterschrieben sein;
ii) Jeder Bewerber darf sich nur einmal bewerben, dass gilt auch für Bewerbungen von Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind;
jj) Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der BB für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen, es ist nur ein BB auszufüllen;
kk) Bei Bewerbergemeinschaften ist darzustellen, wie die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall vorgesehen ist (Anlage1 BB);
ll) Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet;
mm) Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Nachunternehmern (NU) und/oder möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit von NU berufen, so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag
anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen NU übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen NU zu benennen.
Des Weiteren wird die rechtsverbindliche Erklärung der benannten NU über deren Zusicherung, im Falle der Beauftragung des Bewerbers die erklärten NU-leistungen zu erbringen gefordert (Anlagen10,11 BB). Für NU ist die Leistungsfähigkeit geeignet nachzuweisen;
nn) Die Auftraggeberin behält sich im Rahmen der Angebotsphase vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen. Des Weiteren wird die Reduktion der Anzahl der Bieter während dieser Phase vorbehalten.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinweis auf § 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung Erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
21.01.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.