Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
an die oben genannten Kontaktstellen.
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter :
http://evergabe-online.deEinrichtung des öffentlichen Rechts
Sozialwesen
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung Bürogebäude AA Schwerin/JC Schwerin
503812
Bau von Bürogebäuden (45213150)
Bauauftrag
Anmietung eines noch zu errichtenden Bürogebäudes für die Agentur für Arbeit Schwerin und das JC Schwerin zur zeitlich befristeten Überlassung von mindestens 10 Jahren nach den Zielvorstellungen und Vorgaben der Agentur für Arbeit Schwerin und des JC Schwerin.
Vermietung oder Verkauf von Gebäuden (70310000)
Schwerin, Kreisfreie Stadt (DE804)
Anmietung Bürogebäude AA Schwerin/JC Schwerin
Die Bundesagentur für Arbeit (nachfolgend auch "BA" genannt) und das Jobcenter Schwerin (nachfolgend auch "JC" genannt) beabsichtigen, noch zu errichtende Mietflächen in Schwerin anzumieten. Die in Frage kommenden Ortsteile für die neu zu errichtende Liegenschaft bzw. Liegenschaften sind Schwerin Großer Dreesch, Schwerin Neu Zippendorf oder Schwerin Mueßer Holz.
Es wird ein Vermieter gesucht, der nach den Vorgaben der BA und des JC auf Basis eines funktionalen Nutzungskonzeptes, das mit der Aufforderung zur Teilnahme an den Verhandlungen zur Verfügung gestellt wird, die benötigten Flächen in den vorgegebenen Qualitäten schafft und der BA und dem JC auf der Basis zweier separat abzuschließender Mietverträge zur zeitlich befristeten Nutzung von mindestens 10 Jahren überlässt. Die BA benötigt eine Fläche von ca. 9.150 m² NRF (330 Arbeitsplätze), das JC benötigt eine Fläche von ca. 4.760 m² NRF (160 Arbeitsplätze). Beide Mietflächen sind in einem Gebäude unterzubringen und als selbstständige Mieteinheiten auszubilden.
Der Abschluss beider Mietverträge ist Gegenstand des Vergabeverfahrens. Die benötigten Mietflächen können durch Anpassung eines bereits in Planung oder im Bau befindlichen Gebäudes oder durch Errichtung eines Neubaus geschaffen werden. In Gebäuden/Liegenschaften, in denen
Flächen auch an andere Mieter vermietet worden sind oder werden sollen, müssen die der BA und dem JC zur Verfügung gestellten Flächen zusammenhängend angeboten werden. Das Mietobjekt muss folgende Anforderungen erfüllen:
Es wird eine Gesamtnutzfläche (NRF nach DIN ) von ca. 14.000 m² gesucht.
An die anzumietenden Flächen werden u.a. folgende Anforderungen gestellt:
a) Barrierefreiheit nach DIN 18040 im Gebäude
b) Eingangszone/Empfang im Erdgeschoss (jeweils für BA und JC): Zentraler Eingang mit der Möglichkeit der Kundensteuerung. Die Eingangszone soll aufgrund des Kundenaufkommens großzügig und hell geplant werden. Zutritt in alle weiteren Bereiche des Gebäudes soll nur über die Eingangszone möglich sein.
c) Organisationseinheiten sind räumlich und funktional zusammenliegend unterzubringen.
d) Sicherheitsanforderungen: Mitarbeiter soll um Schreibtisch laufen können, keine Aufstellung von Schreibtischen an Wänden, Büroverbindungstüren zwischen den Büroräumen erforderlich.
e) Service Center mit Klimatisierung.
f) Kantine (Regenerationsküche Cook & Freeze).
g) Ärztlicher und Berufspsychologischer Dienst.
h) Familienkasse.
i) Teeküchen und Sozialraum mit Küchenausstattung.
j) Mindestens ein separater barrierefreier Personaleingang jeweils für BA und JC ist vorzusehen.
k) Sonstiger Raumbedarf (gemäß Raumbedarfsplan) z.B.: Wartezonen, Besprechungsräume Kopierraum/Post, Putzmittelräume, Mutterschutz/Erste Hilfe, Lagerräume, Duschräume, PC-Schulungsraum.
l) Automatiktüren am Haupteingang, vorzugsweise als Schiebetür mit wirksamen Schutz vor Zugluft, erforderliche Brandschutztüren ebenso als Automatiktüren.
m) Besprechungsräume mit Beameranschluss, EDV Dosen und mobiler Trennwand
n) Videoüberwachung im Eingangsbereich und Eingangszone.
o) ELA Anlage für alle Flure und Wartebereich.
p) EMA Anlage für Treppenhäuser und Flure.
q) Abschließbarer Containerstellplatz
r) Überdachte und abschließbare Fahrradabstellplätze mit zwei Stromanschlüssen
Der angebotene monatliche Mietzins für die Mieteinheit BA darf einen Betrag in Höhe von 118.700 € und für die Mieteinheit JC in Höhe von 61.600 € nicht übersteigen. Angebote, die darüber liegen, werden nicht gewertet.
Das gesamte Gebäude muss bei Nutzungsbeginn barrierefrei sein, soweit dies nach DIN 18040-1 gefordert ist.
Die Anforderungen ENEV 2014/2016 sind zu erfüllen. Kfz Stellplätzen nach örtlicher Stellplatzsatzung bzw. Bauordnungsrecht. Mitarbeiter- und Besucherstellplätze sind räumlich zu trennen (Schrankenanlage).
Weitere Anforderungen an das bereitzustellende Gebäude ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
01.02.2023
31.01.2033
Recht zur zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils bis zu 5 Jahre für den Mieter.
3
5
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes werden die 3 bis 5 am besten geeigneten Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert. Der Teilnahmeantrag wird nach folgenden Kriterien bewertet:
1. Nachweis des Bewerbers über von ihm ausgeführte Leistungen in den letzten 5 Jahren
Gesamtpunktzahl: 135, Gewichtung 5
Maximal 45 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung des Objekts mit den zu III.1.3 geforderten Angaben und einer BGF von mindestens 80.000 m².
Maximal 40 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung des Objekts mit den zu III.1.3 geforderten Angaben und einer BGF von mindestens 60.000 m².
Maximal 35 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine Kurzbeschreibung des Objekts mit den zu III.1.3 geforderten Angaben und einer BGF von mindestens 40.000 m².
Gewertet werden maximal 3 Referenzen. Für jede der zu III.1.3 geforderten Kriterien werden bei Angabe jeweils 2 Punkte vergeben. Das gilt nicht für das Kriterium "errichtete, bzw. hergerichtete BGF. Dieses wird nach den Angaben in der Veröffentlichung in Abhängigkeit von der Größe mit 19, 14 bzw. 9 Punkten bewertet. Das Kriterium errichtete, bzw. hergerichtete BGF wird wie folgt bewertet:
BGF > 10.000 m²: 19 Punkte
BGF > 6.000 m² und kleiner gleich 10.000 m²: 14 Punkte
BGF > 1.500 m² und kleiner gleich 6.000 m²: 9 Punkte
2. Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern (max.2) für die Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung
Gesamtpunktzahl: 92, Gewichtung: 3, Maximale Punktzahle nach Gewichtung 276
92 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag, wenn Angaben zu allen unter Punkt 2 gemachten Kriterien für Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter gemacht werden. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.
Die Dauer der fachlich relevanten Berufserfahrung wird folgendermaßen gewertet: Berufserfahrung > 10 Jahre: 20 Punkte; Berufserfahrung > 7 Jahre und kleiner gleich 10 Jahre: 15 Punkte; Berufserfahrung > 3 Jahre und kleiner gleich 7 Jahre: 10 Punkte;
Angaben zu den Kriterien Name/Vorname; Berufsausbildung/ Qualifikation werden jeweils mit einem Punkt bewertet.
Angaben zu den Kriterien Art des Projektes, Projektvolumen, verantwortliche Position, Dauer des Projekts werden jeweils mit 2 Punkten bewertet. Es werden maximal 3 Referenzen gewertet.
3. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität
Gesamtpunktzahl: 30, Gewichtung: 3
30 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine sehr gute, erschöpfende und in die Tiefe gehende Darstellung der allgemeinen Maßnahmen, die zur Qualitätssicherung eingesetzt werden oder alternativ ein Teilnahmeantrag bei Vorlage einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001.
20 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für eine gute und ausführliche, jedoch nicht erschöpfende Darstellung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
10 Punkte erhält ein Teilnahmeantrag für punktuelle Angaben zu Qualitätssicherungsmaßnahmen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grund gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Keine
Nachweis einer Haftpflichtversicherung und deren Deckungsrisiken und Deckungssummen bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Ausreichend ist auch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, mit der Versicherungsschutz im Auftragsfall zugesichert wird. Mindestens nötige Deckung für Personenschäden 2.000.000 EUR, für sonstige Schäden (Sachschaden, Vermögensschäden) 1.500.000 EUR je Schadensereignis. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen bzw. eine entsprechende unwiderrufliche Absichtserklärung eines Versicherungsgebers beizubringen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherungsgebers beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbergemeinschaftsmitglieds als Partner einer ARGE zu den o.g. Bedingungen erfüllt. 1. Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist die im Original unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall vorzulegen.
2. Erklärung nach § 6e EU (6) Nr.3 VOB/A ("schwere Verfehlung").
3. Erklärung nach § 6e EU (6) Nr.1 VOB/A ( "umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen")
Als Nachweis der Eignung nach den Ziffern 2-3 dient auch die Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. Bewerber, die nicht präqualifiziert sind können die unter den Ziffern 2-3 geforderten Nachweise auch durch Eigenerklärungen beibringen. Diese sind dann von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen, durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Bei Bewerbung als Bietergemeinschaft sind die unter den Ziffern 2 - 3 genannten Anforderungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber (z.B. Objektgesellschaft), gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter Ziff. 2-3 genannten Anforderungen auch von dem Nachunternehmer vorzulegen. Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen mit Abgabe der Teilnahmeunteralgen eine Verpflichtungserklärung nach dem Formblatt 236 abgeben, wonach dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt werden. Bei der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gilt weiter folgendes: Der Bieter hat ein Unternehmen, welches die geforderten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.1-5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen. Ferner hat der Bieter ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.6 vorliegen, zu ersetzen.Nimmt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften Bewerber oder Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsdurchführung (§ 6d EU (2) VOB/A).
1. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6 a EU (1) Nr.2c)2. Erklärung nach § 6e EU (6) Nr.2 VOB/A (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenzverfahren, Liquidation, Einstellung der Tätigkeit)
3. Erklärung nach § 6e EU (4) Nr.1 VOB/A (Zahlung von Abgaben und Steuern).
4. Erklärung, dass der Bewerber zur Auftragsdurchführung über ein geeignetes Grundstück verfügen kann.
1. Nachweis des Bewerbers über von ihm ausgeführte Leistungen in den letzten 3 Jahren anhand der Vorlage von Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit folgenden Angaben:
• Kurzbeschreibung des Vorhabens mit schriftlichen Angaben zu
o u.a. Neu- oder Umbau,
o errichtete bzw. hergerichtete NGF,
o Nutzungsart,
o bauliche Konstruktion,
o Architektur,
o technische Gebäudeausrüstung,
o Einordnung des Objekts nach ENEV,
o Beachtung der Vorgaben nach ArbStättV,
o Barrierefreiheit nach DIN 18040-1)
• Angabe des Auftragswerts,
• Angabe des Auftraggebers,
• Angabe des Ansprechpartners,
• Ausführungszeit
• Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Gewertet werden maximal 3 Referenzen.
2. Angaben zu den vorgesehenen Mitarbeitern (max. 2) für die Projektleitung bzw. stellvertretende Projektleitung mit folgenden Angaben:
• Name, Vornahme
• Berufsausbildung /Qualifikation
• Dauer der Berufserfahrung
• Liste von persönlichen Referenzen von vergleichbaren Projekten (gewertet werden maximal 3 Referenzen)
3) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität. Erwartet wird eine Darstellung der im Büro allgemein ergriffenen Maßnahmen zur Qualitätssicherung. Die Darstellung kann durch Vorlage eines Zertifikats nach DIN EN ISO 9001 ersetzt werden.
Die zu den Ziffern 1-3 genannten Anforderungen können durch die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden.
Für den Fall, dass sich ein Bewerber (z.B. Objektgesellschaft), gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter Ziff.1-3 genannten Anforderungen von dem Nachunternehmer vorzulegen. Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen spätestens mit Angebotsabgabe eine Verpflichtungserklärung nach dem Formblatt 236 abgeben, wonach dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gilt weiter folgendes:
Der Bieter hat ein Unternehmen, welches die geforderten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.1-5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen. Ferner hat der Bieter ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.6 vorliegen, zu ersetzen.
Nimmt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften Bewerber oder Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsdurchführung (§ 6d EU (2) VOB/A).
gemäß den Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
02.12.2019
23:59
13.12.2019
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Weitere Informationen zu dem zu erteilenden Auftrag und zum Vergabeverfahren sind bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle erhältlich.
1. Die geforderten Nachweise nach III.1.1), III.1.3), III.2.1) bis III.2.3) sind in einem Bewerberformular zusammengefasst.
2. Die im Bewerberformular unter den Ziffern 1- 9 geforderten Erklärungen und Nachweise sind bei Bewerbung in Form einer Bietergemeinschaft von jedem Bieter gesondert abzugeben.
3. Die im Bewerberformular unter den Ziffern 10 bis 13 geforderten Erklärungen und Nachweise können durch die Bietergemeinschaft insgesamt erbracht werden.
4. Die Bewerber werden gebeten, ihre Teilnahme rechtzeitig bei der Vergabestelle schriftlich (Anschrift siehe unter I.1) anzumelden, damit fallweise weitere Auskünfte noch während des Verfahrens an alle Bewerber weitergegeben werden können.
5. Es wird darum gebeten, die Bewerbung entsprechend der Gliederung des Bewerbungsbogens übersichtlich und geordnet zusammen zu stellen.
11. Geforderte Erklärungen oder Nachweise sind gesondert zu erbringen; ein alleiniges Ankreuzen im Bewerbungsformular wird nicht als vollständige Erklärung gewertet.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB 2016 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2. § 134 Abs.1 Satz 2 bleibt unberührt.
22.09.2020