Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung im Bundesarchiv in Koblenz
B 12.19 - 0585/19/VV : 1
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000)
Dienstleistungen
Unterhalts-/ Glas und Fensterreinigung im Bundesarchiv in Koblenz
Ja
alle Lose
Standard-Los
Wohnungs-, Gebäude- und Fensterreinigung (90911000)
Koblenz (DEB1)
Unterhaltsreinigung in Gebäuden mit insgesamt rund 10206 m² Bodenfläche (Grundfläche ohne Berücksichtigung der
Reinigungshäufigkeit).
Preis
01.04.2020
31.03.2025
Optional verlängert sich der Vertrag maximal 5 mal zu gleichbleibenden Konditionen um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
ja
Es können bis zu 1160 Stunden Bedarfsreinigung pro Jahr abgerufen werden.
nein
Standard-Los
Fensterreinigung (90911300)
Koblenz (DEB1)
Glas- und Fensterreinigung in Gebäuden mit
insgesamt rund 2610 m² Glas- und Fensterfläche (Fläche ohne Berücksichtigung
der Reinigungshäufigkeit).
Preis
01.04.2020
31.03.2025
Optional verlängert sich der Vertrag maximal 5 mal zu gleichbleibenden Konditionen um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht sechs Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Handelsregisterauszug oder anderer aktueller Gewerbenachweis,
2. Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
1. "Anlage Unternehmensdaten" gemäß Vorlage (Angaben zu Aufbau, Rechtsform, Sitz, Niederlassungen, mit Gebäudereinigung erwirtschaftete Umsätze, Beschäftigtenzahl in der Sparte Gebäudereinigung),
2. "Eigenerklärung zur Haftpflichtversicherung" gemäß Vorlage (je nach Inhalt der Eigenerklärung ist zusätzlich ein Versicherungsnachweis bzw. sind zusätzlich Versicherungsnachweise beizufügen)
Der Umsatz des Bieters mit Gebäudereinigung im letzten Geschäftsjahr muss mindestens doppelt so hoch sein wie der angebotene Jahrespreis für das angebotene Los bzw. mindestens doppelt so hoch wie die Summe der angebotenen Jahrespreise für die angebotenen Lose.
1. In der Vorlage "Referenzaufträge" sind mindestens drei Aufträge des Bieters aus den letzten drei Jahren anzugeben, in deren Rahmen eine in Art und Umfang mit der zu vergebenden vergleichbare Leistung erbracht worden ist.
Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Aufträge für Los 1 den in der Leistungsbeschreibung genannten Bestandteil Unterhaltsreinigung enthalten, bzw. wenn die Aufträge für Los 2 den in der Leistungsbeschreibung genannten Bestandteil Glas- und Fensterreinigung enthalten. Vergleichbarkeit der Referenzaufträge bezüglich des Umfangs ist nur gegeben, wenn ein Auftrag mindestens 75% der zu reinigenden Grundfläche (Los 1) bzw. der zu reinigenden Glas-/Fensterfläche (Los 2) umfasst oder zwei Aufträge jeweils mindestens 60% der zu reinigenden Grundfläche (Los 1) bzw. der zu reinigenden Glas-/Fensterfläche (Los 2) umfassen und alle Aufträge am Ende der Angebotsfrist jeweils mindestens ein Jahr gedauert haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
06.12.2019
11:30
- Deutsch (DE)
20.02.2020
06.12.2019
11:30
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
31.10.2019