Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Ernährung und Landwirtschaft
Abschnitt II: Gegenstand
Evaluierung des Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe
123-02.05-20.0151-19-II-G
Beratung in Sachen Evaluierung (79419000)
Dienstleistungen
Evaluierung des "Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe" (FPNR)
Not specified / Other (00)
Beim Auftragnehmer und in Teilen beim Auftraggeber.
Leistungsgegenstand ist die Evaluierung des "Förderprogramms Nachwachsende Rohstoffe" (FPNR) des Auftraggebers [Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)].
Qualitätskriterium Name: Aufbau des Konzeptes / Gewichtung: 10,00
Qualitätskriterium Name: Inhaltliche Qualität des Konzeptes / Gewichtung: 50,00
Qualitätskriterium Name: Arbeits- und Zeitplanung / Gewichtung: 10,00
Preis Gewichtung: 30,00
Laufzeit in Monaten:14
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nichtin einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlungvon Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zur Objektivität und Unbefangenheit (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat nachzuweisen, dass er im (Evaluations-)Zeitraum vom 07.05.2015 bis 01.08.2019 im Forschungs- und Entwicklungsbereich des Förderprogramms "Nachwachsende Rohstoffe" maximal eine Förderung von drei Projekten mit einem Finanzvolumen von insgesamt maximal 1 Mio. Euro erhalten hat. Bei Bietergemeinschaften gilt die o. g. Begrenzung für die gesamte Bietergemeinschaft. Die ggf. vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft bearbeiteten Projekte sind zu benennen und von der Evaluierung auszuschließen. Die Begrenzung gilt auch für Unterauftragnehmer. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Objektivität und Unbefangenheit in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Referenzen zur technischen und beruflichen (wissenschaftlichen) Leistungsfähigkeit
Der Bieter weist geeignete Referenzen (mind. eine) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (möglichst inkl. Kontaktdaten), nach. Diese Referenz(en) sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
- Umfassende Kenntnisse zur Forschungs- und Wirtschaftsstruktur im Bereich Land- und Forstwirtschaft sowie Bioökonomie auf nationaler und auf internationaler Ebene
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
04.12.2019
12:00
- Deutsch (DE)
19.02.2020
04.12.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" abzugeben. Es ist
kein zip-Ordner zu verwenden. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
D) Mit dem Angebot ist das Leistungsverzeichnis (siehe Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt einzureichen.
E) Mit dem Angebot ist die Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen) vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Angebotskonzept, inkl. Arbeits- und Zeitplan
Der Bieter hat - unter Berücksichtigung der Anforderungen der Leistungsbeschreibung (siehe Vergabeunterlagen) - ein Konzept, inkl. einem Arbeits- und Zeitplan (maximal zehn DIN A4-Seiten) auszuarbeiten und vorzulegen, das nachvollziehbar beschreibt, mit welchen Methoden und Vorgehensweisen die Leistung umgesetzt werden soll.
G) Eigenerklärung zur Personalqualifikation (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Personalqualifikation in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Darin sind die Qualifikationen und Erfahrungen des Projektteams darzulegen. Nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
H) Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9 VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
I) Nachunternehmen/Unteraufträge
Nähre Angaben siehe Vergabeunterlagen
J) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
23.10.2019