Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Herstellung und Lieferung von Geschäftsdrucksachen (ZR5-1133-2019-274-16-BL5)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

23.10.2019

27.11.2019 12:00

27.11.2019 12:00

ZR5-1133-2019-274-16-BL5

Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben

23.10.2019 01:00

2019/S 205-498930

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Ort: Berlin
NUTS: Berlin (DE300)
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 30-227-33234
Fax: +49 30-227-30374
Hauptadresse: https://www.bundestag.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Herstellung und Lieferung von Geschäftsdrucksachen

ZR5-1133-2019-274-16-BL5

II.1.2)
CPV-Code

Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Herstellung und Lieferung von Geschäftsdrucksachen für die Verwaltung des Deutschen Bundestages

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Vertragsgegenstand ist die Herstellung und Lieferung von

Geschäftsdrucksachen für den Deutschen Bundestag. Die

Leistung umfasst für den Auftragnehmer (AN) den

elektronischen Empfang der Auftrags- und Druckdaten von der

Auftraggeberin (AG) und gegebenenfalls das Abholen der für

die Herstellung notwendigen Auftragsunterlagen bei der AG,

den Druck im Offset, im Hochdruck (Prägen, Stanzen,

Nummerieren), Personalisieren im Digitaldruck,

Konfektionieren, Verpacken in den Produktionsräumen des AN

und Liefern der Druckstücke an die Verwendungsstellen

innerhalb der Bundestagsliegenschaften sowie das Entsorgen

des Verpackungsmaterials.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.03.2020

28.02.2023

Der Vertrag verlängert sich maximal um ein weiteres Jahr,

wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf

schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Der Vertrag

endet spätestens am 29. Februar 2024, ohne dass es einer

Kündigung bedarf.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister

beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem

Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von

Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks

(erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von

Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des

Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.

- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten zwei

abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den

Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt

3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 300.000 Euro betragen.

- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme

mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden)

Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der

Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der

Bietergemeinschaft vorzulegen.

- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für

Justiz:

Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als

30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,

einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim

Bundesamt für Justiz anfordern.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den

letzten zwei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des

Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen

geeignet sein im Hinblick auf Akzidenzdrucksachen im

Offsetdruck, Präge- und Stanzaufträge sowie Personalisierungen im

Digitaldruck. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten

überprüft. Werden die Referenzen durch die

Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten

Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für

Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter

konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können

nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um

Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.

- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist,

ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der

Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des

Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft

haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen

beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen

gemeinsam erfüllt werden.

- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers

(Punkt 4 des Angebotsvordrucks).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

27.11.2019

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

31.01.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

28.11.2019

09:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.

- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.

- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.

- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.

- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.

- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postleitzahl: 53123
Ort: Bonn
Land: Deutschland (DE)
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

23.10.2019



55545a4a-940b-4a01-bf24-c81c9d641ca4