Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Geschäftsdrucksachen
ZR5-1133-2019-274-16-BL5
Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse (22000000)
Lieferauftrag
Herstellung und Lieferung von Geschäftsdrucksachen für die Verwaltung des Deutschen Bundestages
Berlin (DE300)
Vertragsgegenstand ist die Herstellung und Lieferung von
Geschäftsdrucksachen für den Deutschen Bundestag. Die
Leistung umfasst für den Auftragnehmer (AN) den
elektronischen Empfang der Auftrags- und Druckdaten von der
Auftraggeberin (AG) und gegebenenfalls das Abholen der für
die Herstellung notwendigen Auftragsunterlagen bei der AG,
den Druck im Offset, im Hochdruck (Prägen, Stanzen,
Nummerieren), Personalisieren im Digitaldruck,
Konfektionieren, Verpacken in den Produktionsräumen des AN
und Liefern der Druckstücke an die Verwendungsstellen
innerhalb der Bundestagsliegenschaften sowie das Entsorgen
des Verpackungsmaterials.
Preis
01.03.2020
28.02.2023
Der Vertrag verlängert sich maximal um ein weiteres Jahr,
wenn er nicht spätestens sechs Monate vor seinem Ablauf
schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Der Vertrag
endet spätestens am 29. Februar 2024, ohne dass es einer
Kündigung bedarf.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister
beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem
Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks
(erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des
Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten zwei
abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den
Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt
3.5 des Angebotsvordrucks). Der entsprechende Jahresumsatz muss jeweils mindestens 300.000 Euro betragen.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme
mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden)
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der
Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für
Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als
30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim
Bundesamt für Justiz anfordern.
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den
letzten zwei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des
Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen
geeignet sein im Hinblick auf Akzidenzdrucksachen im
Offsetdruck, Präge- und Stanzaufträge sowie Personalisierungen im
Digitaldruck. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten
überprüft. Werden die Referenzen durch die
Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten
Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für
Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter
konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können
nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um
Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist,
ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der
Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des
Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen
beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen
gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers
(Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
27.11.2019
12:00
- Deutsch (DE)
31.01.2020
28.11.2019
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
23.10.2019