Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=288656Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Wachschutz- und Sicherheitsdienstleistungen
Z14 O4080-0045/138 VÖ
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
Dienstleistungen
Vergabe vom Wachschutz- und Sicherheitsdienstleistungen
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit schreibt Dienstleistungen für den Wachschutz und Pfortendienst an den Dienstsitzen des Ministeriums in Bonn und Berlin aus. Die Ausschreibung ist in zwei Lose aufgeteilt.
Die Dienstleistungen umfassen die Ein- und Auslasskontrolle incl. Gepäckdurchleuchtung sowie Personenkontrolle und die Begleitung von Besuchern und Besuchergruppen. Ebenfalls erfolgt die Bewachung der Dienstgebäude incl. Kontrollgänge.
16.200.000,00
EUR Euro
Ja
alle Lose
Los 1: Wachschutz und Sicherheitsdienst Dienstsitz Berlin
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
Berlin (DE300)
Bundesministerium für wirtschaflitche Zusammenarbeit und Entwicklung
Stresemannstraße 94 und Stresemannstraße 78,
10963 Berlin
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vergibt Leistungen für den Wachschutz- und Sicherheitsdienst an den Dienstsitzen in Berlin und Bonn.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.02.2020 und endet am 31.01.2026.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen in besonderem Maße die Kontrolle der Ein- und Auslass begehrenden Personen, Überwachung der Außenanlagen, die Überwachung und den Betrieb der technischen Sicherheitseinrichtungen einschl. des Verfolgens von Alarmen. Hinzu kommen Aufgaben im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfahrtskontrolle des Parkplatzes, der Tiefgarage, Außen- und Innenkontrollen der Objekte, Röntgen der Eingangspost sowie von Paketen, Päckchen und sonstigen Objekten sowie die Begleitung von Besuchern und Besuchergruppen. Die Zugangs- und Sicherungsmaßnahmen erfolgen nach Vorgaben des Bundeskriminalamtes.
Die Aufgaben im BMZ stehen im Zusammenhang mit einem internationalen und hochrangigen Besucherverkehr. Das Wach- und Sicherheitspersonal vermittelt diesem dabei einen ersten Eindruck des BMZ. Diesen ersten Eindruck prägen neben höflichem und verbindlichem Auftreten auch Pünktlichkeit und ein äußeres Erscheinungsbild, das der herausgehobenen Funktion einer Obersten Bundesbehörde entspricht. Alle Handlungen des eingesetzten Wach- und Sicherheitspersonals sind den Grundsätzen der besonderen Schutzwürdigkeit der Objekte und der Personen unterzuordnen. Kompetente Auskünfte und ein serviceorientiertes Verhalten sind durch ein Höchstmaß an Identifizierung mit der Aufgabenstellung sicherzustellen.
6.000.000,00
EUR Euro
01.02.2020
31.01.2026
nein
nein
Das BMZ stuft die Leistung als Auftrag über soziale und andere besondere Dienstleistung ein und beabsichtigt in diesem Zusammenhang die Beauftragung der Leistung für einen Zeitraum von sechs Jahren.
Los 2: Wachschutz und Sicherheitsdienst Dienstsitz Bonn
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Bundesministerum für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Dahlmannstraße 4,
53113 Bonn
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) vergibt Leistungen für den Wachschutz- und Sicherheitsdienst an den Dienstsitzen in Berlin und Bonn.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.02.2020 und endet am 31.01.2026.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen in besonderem Maße die Kontrolle der Ein- und Auslass begehrenden Personen, Überwachung der Außenanlagen, die Überwachung und den Betrieb der technischen Sicherheitseinrichtungen einschl. des Verfolgens von Alarmen. Hinzu kommen Aufgaben im Zusammenhang mit der Ein- und Ausfahrtskontrolle des Parkplatzes, der Tiefgarage, Außen- und Innenkontrollen der Objekte, Röntgen der Eingangspost sowie von Paketen, Päckchen und sonstigen Objekten sowie die Begleitung von Besuchern und Besuchergruppen. Die Zugangs- und Sicherungsmaßnahmen erfolgen nach Vorgaben des Bundeskriminalamtes.
Die Aufgaben im BMZ stehen im Zusammenhang mit einem internationalen und hochrangigen Besucherverkehr. Das Wach- und Sicherheitspersonal vermittelt diesem dabei einen ersten Eindruck des BMZ. Diesen ersten Eindruck prägen neben höflichem und verbindlichem Auftreten auch Pünktlichkeit und ein äußeres Erscheinungsbild, das der herausgehobenen Funktion einer Obersten Bundesbehörde entspricht. Alle Handlungen des eingesetzten Wach- und Sicherheitspersonals sind den Grundsätzen der besonderen Schutzwürdigkeit der Objekte und der Personen unterzuordnen. Kompetente Auskünfte und ein serviceorientiertes Verhalten sind durch ein Höchstmaß an Identifizierung mit der Aufgabenstellung sicherzustellen.
10.200.000,00
EUR Euro
01.02.2020
31.01.2026
nein
nein
Das BMZ stuft die Leistung als Auftrag über soziale und andere besondere Dienstleistung ein und beabsichtigt in diesem Zusammenhang die Beauftragung der Leistung für einen Zeitraum von sechs Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Auskunft über Gewerbezentralregistereintrag
Auftraggeberseitige Prüfung der Gewerbezentralregisterauskunft ergibt keine Eintragungen im Gewerbezentralregister (bzw. entsprechendem anderem europäischen Register). Es sind bieterseitig Angaben zu machen zu: Name, Sitz, Rechtsform des Unternehmens, zuständigem Registergericht bzw. Genehmigungsbehörde und Eintragungsnummer unter Verwendung des Formblattes Anlage 6. Die Anlage 6 ist für Bieter, Unterauftragnehmer und Mitglied der Bietergemeinschaft mit Angebotsabgabe vorzulegen.
2)Handelsregisterauszug:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister bzw. gleichwertig Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Es wird auf die akzeptierten Bescheinigungen in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU verwiesen. Der Auszug ist mit Angebotsabgabe für Bieter, Unterauftragnehmer und Mitglieder einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
3) Nichtvorliegen der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe
Es muss eine Eigenerklärung vorliegen, aus der hervorgeht, dass keine der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe bei Bieter, Unterauftragnehmer oder einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen. Mit Angebotsabgabe ist ein ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar der Eigenerklärung über Ausschlussgründe (Anlage 5) für Bieter, Unterauftragnehmer und Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die Erklärung beinhaltet u.a. Angaben dahingehend, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Insbesondere wird auf den folgenden Ausschlussgrund hingewiesen:
Wir weisen darauf hin, dass wir Angebote gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB ausschließen werden, wenn im Verfahren/Angebot ersichtlich wird, dass den mit der Auftragsausführung betrauten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Bieters entgegen § 128 GWB nicht wenigstens diejenigen Mindestentgelte gewährt werden, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag odereiner nach §7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3ades Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
Für den vorliegenden Auftrag ist in diesem Zusammenhang der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen Berlin und Brandenburg bzw. der Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in NRW in der jeweils geltenden Fassung, abgeschlossen zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) einerseits und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di andererseits maßgeblich.
4)Scientology Erklärung:
Bieter, Unterauftragnehmer bzw. Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben mit Angebot eine Erklärung (Anlage 16) abzugeben, die besagt, dass Sie nicht Angehörige der Scientology Organisation sind bzw. deren Lehren verbreiten.
Allgemein: Sämtliche Kriterien sind Ausschlusskriterien.
Für Eigenerklärungen, welche die sogenannte „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ abdeckt, können Sie auch das ausgefüllte EEE-Formular abgeben.
Nähere Angaben zu den Eignungskriterien entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, Ziff. 3 der Anlage 1 Teilnahmebedingungen
keine
keine
Referenzaufträge
Mit Angebot sind unter Nutzung der Anlage 13 (Zusammenfassung aller Referenzaufträge) mindestens drei Referenzaufträge zu nennen, die der Bieter für Einrichtungen ausgeführt hat, die betreffend Komplexität, Größe, technischer und sicherheitsrelevanter Anforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind). Vergleichbar hinsichtlich der Komplexität und Sicherheitsrelevanz können die Einrichtungen angesehen werden, deren Gäste und Besucher hochrangige, internationale Regierungsvertreter und hochrangige Personen des öffentlichen Lebens insbesondere aus Politik und Wirtschaft sind.
Das BMZ behält sich vor, von Ihnen benannte Referenzkunden zu kontaktieren und diese nach Einzelheiten der Auftragsausführung zu befragen.
Auch wenn nicht explizit gefordert, sind Nachweise oder Unterlagen zur Bietereignung auf Anforderung des Auftraggebers auch für Unterauftragnehmer vorzulegen. Falls Sie Unterauftragnehmer einsetzen wollen, geben Sie bitte Namen/Firma Ihres vorgesehenen Nachunternehmers an und erläutern welche Teile der Leistung Ihr Unterauftragnehmer ausführen soll. Bitte weisen Sie zudem für den Fall, dass Sie im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen wollen, durch Beifügung einer entsprechenden Verpflichtungserklärung nach, dass Ihnen die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers tatsächlich zur Verfügung stehen.
Generell gilt für Erklärungen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft:
Eigenerklärungen oder Nachweise hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen (z. B. Eigenerklärung über Ausschlussgründe) sind für alle beteiligten Partner abzugeben. Erklärungen oder Nachweise, welche die fachliche Eignung betreffen, sind mindestens von demjenigen Teil der Bietergemeinschaft zu erbringen, der mit der Erbringung der (Teil-) Leistung betraut ist, für welche die jeweils geforderte fachliche Eignung relevant ist.Bitte geben Sie als Bietergemeinschaft stets ein ausgefülltes Exemplar der Anlage 8 (Angaben zur Bietergemeinschaft) ab. Eine fehlende Erklärung wird unter Fristsetzung nachgefordert. Kommen Sie dieser erneuten Fristsetzung nicht nach, wird Ihr Angebot von der weiteren Prüfung und Wertung ausgeschlossen. Eine nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
Allgemein: Sämtliche Kriterien sind Ausschlusskriterien.
Für Eigenerklärungen, welche die sogenannte „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ abdeckt, können Sie auch das ausgefüllte EEE-Formular abgeben.
Nähere Angaben zu den Eignungskriterien entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, Ziff. 3 der Anlage 1 Teilnahmebedingungen
Referenzaufträge
Mit Angebot sind unter Nutzung der Anlage 13 (Zusammenfassung aller Referenzaufträge) mindestens drei Referenzaufträge zu nennen, die der Bieter für Einrichtungen ausgeführt hat, die betreffend Komplexität, Größe, technischer und sicherheitsrelevanter Anforderungen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind). Vergleichbar hinsichtlich der Komplexität und Sicherheitsrelevanz können die Einrichtungen angesehen werden, deren Gäste und Besucher hochrangige, internationale Regierungsvertreter und hochrangige Personen des öffentlichen Lebens insbesondere aus Politik und Wirtschaft sind.
Das BMZ behält sich vor, von Ihnen benannte Referenzkunden zu kontaktieren und diese nach Einzelheiten der Auftragsausführung zu befragen.
Allgemein: Sämtliche Kriterien sind Ausschlusskriterien.
Für Eigenerklärungen, welche die sogenannte „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ abdeckt, können Sie auch das ausgefüllte EEE-Formular abgeben.
Nähere Angaben zu den Eignungskriterien entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, Ziff. 3 der Anlage 1 Teilnahmebedingungen
Der AN muss eine Betriebshaftpflichtversicherung haben, die er der AG auf Verlangen nachzuweisen hat, die folgende Schäden abdeckt:
• Pauschal für Personen und Sachschäden 5.000.000.00 €
• Für Vermögensschäden 150.000,00 €
• für Abhandenkommen übergebener Schlüssel 175.000,00 €
• für Abhandenkommen von Gegenständen 250.000,00 €.
Zudem:
Für den vorliegenden Auftrag ist in diesem Zusammenhang der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen Berlin und Brandenburg bzw. der Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in NRW in der jeweils geltenden Fassung, abgeschlossen zwischen dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) einerseits und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di andererseits maßgeblich (siehe Erläuterungen unter III.1.1) der Bekanntmachung).
Nähere Angaben zu den vertraglichen Bedingungen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, inbesondere der Leistungsbeschreibung (Anlage 3a) inkl. aller Anlagen und dem Vertrag (Anlage 3d).
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
2019/S 145-357198
17.12.2019
10:00
- Deutsch (DE)
31.07.2020
17.12.2019
10:00
Bonn, Zentrale Vergabestelle BMZ
Eine öffentliche Angebotseröffnung findet nicht statt, § 55 Abs. 2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nur noch Angebote akzeptieren können, die den Formvorgaben des § 53 Abs. 1 VgV entsprechen, d.h.:
Zugelassen sind nur noch Angebote, die mithilfe elektronischer Mittel, d.h. mittels der eVergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de), an uns übermittelt worden sind.
Angebote, die uns in Papierform, per E-Mail oder Fax erreichen, sind nicht mehr zugelassen und müssen ausgeschlossen werden.
Siehe dazu unsere Hinweise in den Teilnahmebedingungen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß fristgerecht, d.h. innerhalb einer Fristvon zehn Kalendertagen nach Erkennen des Verstoßes (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), jedoch spätestens bis Ablauf der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist beim Auftraggeber zu rügen (§ 160Abs. 3 Nr. 2 und 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Reagiert der Auftraggeber innerhalb von 15 Kalendertagen nicht oder hilft der Rüge nicht ab, kann das betroffene Unternehmen einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer stellen und muss diesen dann unverzüglich begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemombler Straße 76 53123 Bonn
zu richten.
Hinweis:
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, sehr kurzfristig an die Vergabekammer weiter-zuleiten. Die Beteiligten, also auch die Verfahrensgegner, haben dann ein Recht auf Akten-einsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse aller Bieter zu wahren, bitten wir Sie daher, auf einer entsprechenden Anlage genau mitzuteilen, welche Ihrer Unterlagen welche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten. Nur für sie gilt die Verpflichtung des Auftraggebers zur Behandlung als vertraulich, § 5 I VgV.
05.12.2019
Versionsverlauf
Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.