Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Personalkommunikativen Maßnahme Alkohol Kenn dein Limit
123-02.05-20.0076-18-I-B
Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens (85000000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Entwicklung, Koordination und Umsetzung einer personalkommunikativen Maßnahme der Jugendkampagne "Alkohol? Kenn dein Limit." der BZgA für berufsbildende Schulen
DEUTSCHLAND (DE)
Deutschlandweit und in Teilen beim Auftragnehmer.
Auftragsgegenstand ist die konzeptionelle Entwicklung, Koordination und Umsetzung einer personalkommunikativen Maßnahme für die Zielgruppe 16- bis 20-Jährige Jugendliche im Rahmen der Alkoholjugendkampagne "Alkohol? Kenn dein Limit."
Laufzeit in Monaten:24
nein
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr zu den Bedingungen dieser Rahmenvereinbarung. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Näheres hierzu siehe Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Ansichtsexemplares der Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe www.evergabe-online.de)
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe www.evergabe-online.de)
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe www.evergabe-online.de)
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe www.evergabe-online.de)
- Eigenerklärung Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen (siehe www.evergabe-online.de)
Die o. g. Eigenerklärungen sind in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Unternehmensbezogene Referenzen
Die eingereichten Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben können und müssen mindestens die Erfüllung der in den Bewertungskriterien aufgeführten Anforderungen belegen. Nähere Angaben sind der "Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen (siehe www.evergabe-online.de).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Abgabe mit dem Teilnahmeantrag zusammen ist freigestellt)
Abschnitt IV: Verfahren
Verfahren, das Verhandlungen einschließt
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
19.11.2019
12:00
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufträge werden elektronisch erteilt
- Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden geeigneten Bewerber erfolgt anhand einer Rangfolge, die sich aus der Summe aller gewichteten Punkte ergibt. Die Bewerber auf den ersten fünf Plätzen werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei einer Punktgleichheit auf dem fünften Platz werden alle betroffenen punktgleichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall erfolgen mehr als fünf Angebotsaufforderungen.
- Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes erfolgt eine Information der nicht berücksichtigten Bewerber gemäß § 134 GWB und eine Aufforderung zur Angebotsabgabe an die maximal fünf geeignetsten Bewerber (bei Punktgleichheit auch mehr) durch die ZV-BMEL. Den erfolgreichen Bewerbern werden bei Aufforderung zur Angebotsabgabe die verbindlichen Daten des Angebotsschlusses und der Bindefrist mitgeteilt. Die Vergabeunterlagen stehen schon während des Teilnahmewettbewerbs auf der e-Vergabe-Plattform des
Bundes als Ansichtsexemplar zur Verfügung.
- Fragen sind schriftlich, per E-Mail oder Fax ausschließlich an
die unter Nr. I. 3) benannte Kontaktstelle zu richten. Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bewerbern zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu
gewährleisten. Die Bereitstellung weiterer Informationen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes. Die Bewerber sind verpflichtet, selbstständig bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist mögliche Informationen abzurufen. Nutzer der e-Vergabe-Plattform erhalten per E-Mail automatisierte Nachrichten über neue
Informationen zum Vergabeverfahren. Diese Informationen sind bei der Erstellung des Teilnahmeantrags zu beachten! Ein gesonderter Hinweis erfolgt nicht.
- Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden.
- Bewerber-/Bietergemeinschaften
Im Teilnahmeantrag sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft
verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die einzureichenden Eignungsnachweise sind der "Übersicht über einzureichende Unterlagen:
Teilnahmewettbewerb" zu entnehmen. Sofern beabsichtigt ist, eine Bewerber-/Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Die nachträgliche Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder Veränderung ihrer
Zusammensetzung wird nicht zugelassen.
- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache
abzufassen.
- Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im
Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
18.10.2019