Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Landwirtschaft und Ernährung
Abschnitt II: Gegenstand
Koordinierende Stelle des Netzwerkes Demonstrationsbetriebe
123-02.05-20.0173-19-II-G
Dienstleistungen in Landwirtschaft, Forstwirtschft, Gartenbau, Aquakultur und Bienenzucht (77000000)
Dienstleistungen
Koordinierende Stelle des Netzwerkes Demonstrationsbetriebe Ökologischer Landbau
DEUTSCHLAND (DE)
Siehe Vergabeunterlagen.
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Koordination des Netzwerkes "Demonstrationsbetriebe Ökologischer Landbau", die Organisation von allgemeinen Informationsveranstaltungen, insbesondere von Fachveranstaltungen, für verschiedene Zielgruppen sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerkes im Rahmen von Einzelaufträgen.
Qualitätskriterium Name: Inhaltliches Konzept / Gewichtung: 70,00
Preis Gewichtung: 30,00
Laufzeit in Monaten:24
Es besteht die Möglichkeit der zweimaligen Verlängerung des Leistungszeitraums um jeweils ein weiteres Jahr zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung. Hierbei handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht des Auftraggebers. Aus dem Optionsrecht resultiert kein Anspruch des Auftragnehmers auf Inanspruchnahme der Optionen.
ja
siehe Punkt II.2.7)
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- EUR (zzgl. USt.) wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150 a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Es ist freigestellt, einen aktuellen Auszug (nicht älter als sechs Monate) bereits mit Angebotsabgabe vorzulegen.
- Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
- Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
- Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Der Bieter reicht geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen ein. Diese Referenzen sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
a) Kenntnisse
o des Agrar- und hier im Besonderen des Ökosektors
o in der Bildungsarbeit
o in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
b) Erfahrung
o in der Zusammenarbeit mit Landwirten
o im Bereich der ökologischen Land- und Lebensmittelwirtschaft (mindestens drei Referenzen)
o in der Organisation von Fachveranstaltungen für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft (mindestens zwei Referenzen)
o in der Presse- und Medienarbeit (mindestens drei Referenzen)
o in der Betreuung von Netzwerken (mindestens zwei Referenzen)
o in der Kooperation mit den verschiedenen Akteuren der Branche sowie Medien zum Thema Ökolandbau
Hinweis: Eine Referenz kann als Beleg für mehrere Anforderungen eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
18.11.2019
12:00
- Deutsch (DE)
24.01.2020
18.11.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
A) Die Vergabeunterlagen werden unter www.evergabe-online.de zum Download bereitgestellt.
B) Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden grundsätzlich allen potenziellen Bietern ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt, um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
C) Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "Angebotsassistent ("Meine e-Vergabe")" einzureichen. Angebote, welche auf dem Postweg, per E-Mail, per Fax etc. übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden.
D) Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen. Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Jedes Los-Angebot darf die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" nur einmal enthalten. Aus technischen Gründen ist die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" für jedes einzelne Los auf das geboten wird, gesondert auszufüllen und dem jeweiligen Losangebot beizufügen.
E) Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
F) Inhaltliches Konzept
Mit Angebotsabgabe hat der Bieter für die Durchführung der gesamten Leistung ein inhaltliches Konzept einzureichen, welches mindestens Aussagen zu folgenden Punkten enthalten muss:
- zur Arbeitsstruktur und -organisation bei der Gesamtkoordination des Netzwerkes, insbesondere zu den Zuständigkeiten und der Arbeitsaufteilung
- zur Konzeption, Bewerbung, Organisation, Durchführung und Dokumentation von Regionaltreffen, Webinaren, Hofdialogen, Informationsangeboten zur Nachwuchsförderung in der ökologischen Landwirtschaft sowie Veranstaltungsbesuchen
- zur Gestaltung der Zusammenarbeit mit den Betrieben des Netzwerkes
- zur Konzeption der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Netzwerkes (Zielgruppenansprache, Medien, Vernetzung, etc.)
Das Konzept ist Grundlage für die inhaltliche Bewertung der Angebote.
Näheres hierzu ist der "Wertungsmatrix" (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
G) Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
H) Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.
Nähere Angaben zu den Punkten D), G) und H) sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
I) Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
J) Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Ziffer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
16.10.2019