Tendering Procedure Details
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=287824Andere: GmbH
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
WKE BV Bettenhaus VE670 Lose Möbel 1 (Manus Factor)
445.01-670-Manus Factor
Möbel (39100000)
Lieferauftrag
*
Lieferung von Möbeln für ein Krankenhaus
*
Grobmassen / Beschreibung des Leistungsumfanges:
*
152 Stück Tische
689 Stück Stühle
47 Stück Sessel
44 Stück Barhocker
11 Stück Sofas
*
Saale-Holzland-Kreis (DEG0J)
Waldklinikum Eisenberg, Klosterlausnitzer Str. 81, 07607 Eisenberg
*
Lieferung von Möbeln für ein Krankenhaus
*
Grobmassen / Beschreibung des Leistungsumfanges:
*
152 Stück Tische
689 Stück Stühle
47 Stück Sessel
44 Stück Barhocker
11 Stück Sofas
*
Preis
09.12.2019
31.03.2020
nein
nein
*
Betreffend II.2.5):
Ein etwaig gewährter Skonto, welcher eine Skontierfrist von weniger als 14 Tagen ab Zugang der Rechnung beim Auftraggeber beinhaltet, bleibt bei der preislichen Bewertung unberücksichtigt.
*
Bei der unter II.2.7) angegebenen Spanne handelt es sich um den voraussichtlichen Realisierungszeitraum. Die konkreten Leistungstermine sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
*
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
20.11.2019
14:00
- Deutsch (DE)
20.01.2020
20.11.2019
14:05
Waldkliniken Eisenberg GmbH, Klosterlausnitzer Str. 81, 07607 Eisenberg
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
*
Begründung für die Abweichung von § 31 Abs. 6 VgV (produktneutrale Ausschreibung):
Ein wesentlicher Bestandteil der Entwurfsplanung zum Neubau Bettenhaus ist das Farb- und Design-Konzept des Büros MATTEO THUN & PARTNERS für den Boden- und Wandbelag sowie die Ausstattungsgegenstände im Neubau. Belag und Ausstattung müssen sowohl hinsichtlich der technischen Eigenschaften, insbesondere die Eignung für den Krankenhausbetrieb, als auch hinsichtlich der Farb- und Dekorauswahl mit dem Farb- und Design-Konzept übereinstimmen. Die dieser Ausschreibung gegenständlichen Produkte sind mit dem Farb- und Design-Konzept im Hinblick auf den gewünschten Farbton, das Dekor / den Stoff und das Design abgestimmt und erfüllen die technischen Anforderungen an den Klinikbetrieb, insbesondere die hygienischen Anforderungen gemäß Hygienegutachten.
*
Abruf Vergabeunterlagen:
Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die unter vorstehend Abschnitt I. Ziffer I. 3) genannte Internetadresse abrufbar. Eine Registrierung beim Auftraggeber ist dafür nicht erforderlich. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie sich ohne Registrierung selbstständig hinsichtlich etwaiger Änderungen und Ergänzungen über die
Internetseite fortlaufend informieren müssen. Es wird daher eine Registrierung gegenüber dem Auftraggeber empfohlen.
*
Bieterpflichten bei erfolgter Registrierung:
Eine Registrierung entbindet den Bieter nicht von seiner Verpflichtung, sich unter der vorstehend Abschnitt I.Ziffer I.3) genannten Internetadresse über etwaige Änderungen und Ergänzungen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsabgabefrist selbst noch einmal zu informieren.
*
Bieterfragen:
Es werden Bieterfragen beantwortet, welche bis zum
------- 05.11.2019 -------
beim AG eingehen. Diese Frist wird gesetzt, um zu gewährleisten, dass allen Bietern rechtzeitig wichtige Informationen zugehen können.
*
*
Erkennt ein am Auftrag interessierter Bieter/Bewerber im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
*
Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüberder Vergabestelle gerügt werden.
*
Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden.
*
Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn.1 bis 3 GWB unzulässig.
*
Im Falle der Nichtabhilfe einer Rüge hat der Bieter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, Nachprüfungsantrag bei der vorstehend unter Ziff. VI.4.1) genannten Vergabekammer zu stellen.
*
Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unverzüglich nach Abschluss der Bewertung der Angebote.
*
Die Mitteilung erfolgt spätestens 15 Kalendertage vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung. Die Frist beginnt am Tage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt
sich die vorstehend genannte Frist auf 10 Kalendertage, § 134 Abs. 2 GWB.
*
Mit Ablauf der Wartefrist kann der Auftraggeber den Zuschlag erteilen.
*
Ein Nachprüfungsantrag ist nur statthaft, solange der Zuschlag noch nicht erteilt wurde.
*
15.10.2019