Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung ARIS-Applikationsmanagement
ZIB 13.12 - 9937/19/VV : 1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von Unterstützungsleistungen im Bereich ARIS-Applikationsmanagement
Systemberatung und technische Beratung (72220000)
Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste (72250000)
Software-Unterstützung (72261000)
Software-Konfiguration (72265000)
DEUTSCHLAND (DE)
Die zu erbringenden Unterstützungsleistungen umfassen folgende Bereiche:
Bereitstellung der benötigten ARIS-Server-Infrastruktur
- Planung (Anforderungserhebung, Komponentenauswahl, Lizenzierung und Konfiguration),
- Sicherheit und Datenschutz,
- Konzeption und Dimensionierung der Server-Systeme,
- Grundkonfiguration der ARIS-Server (Configfiles),
- Verwaltung der Lizenzen (UMC),
- Installation ARIS-Server-Software (initial und Updates),
- Einrichtung der ARIS-Systeme (Connect, Datenbanksysteme und Publishing),
- Installation und Verwaltung der Backup-Skripte,
- Anbindung Verzeichnisdienste (z.B. LDAP)/Einrichtung Single Sign On (SSO),
- Einrichtung Anwendungsveröffentlichung (CITRIX)/ Download-Client,
- Unterstützung und Begleitung der Kunden bzw. der Fachseite beim Rollout ARIS (initial und Updates),
- Unterstützung der Fachseite bei Funktionstests,
- Koordination und Abstimmung mit den Kunden bzw. der Fachseite,
- Erstellung Systemdokumentation.
Betreuung der ARIS-Server-Infrastruktur
- Koordination und Integration mit dem produktionsbegleitenden Systemmanagement,
- Überwachung (Monitoring) der Server fachlich und Reaktion auf Systemmails,
- Stop & Start (bei Bedarf und auf Anforderung der Fachseite/Kunden),
- Sicherstellung des Second-Level-Supports,
- Koordinierung des Third-Level-Supports mit dem Produkthersteller,
- Koordinierung mit Betrieb (Bereiche Betriebssysteme, Datenbanken, Netze, Produktionsbegleitendes Systemmanagement, Software-Paketierung, Systemwartung etc.),
- Koordinierung von Downtimes mit Betrieb und Kunden bzw. Fachseite,
- Durchführung von ARIS-Versionsupgrades (Neuerungen testen und serverseitig prüfen, Unterstützung bei Release-Funktionstests und Tests nach Problembehebung),
- Bekanntgabe und Vorstellung von neuen Releases,
- Umsetzung von Anforderungen in Windows Client- und Server-Betriebssystemen:
- - Koordination der Schnittstelle zum Betrieb
- - Erstellung von Changes in ITSM
- - ARIS Web-Clients,
- Handling von ARIS-Support-Calls:
- - Erstellung und Koordination von Supportcalls mit Hersteller (Empower) - auch für Kunden
- - Unterstützung und Mitwirkung bei der Fehlersuche
- - Bereitstellung von Log- und Config-Dateien,
- Fortschreibung Systemdokumentation.
Kundenspezifische Anpassung der ARIS-Systeme (Customizing)
- ARIS-Connect:
- - Beratung, Vorstellung "Best Practice"-Ansätze
- - Erhebung, Analyse, Bewertung und Umsetzung der Anforderungen
- - Aufbau und Weiterentwicklung von kundenspezifischen Lösungen (Customizing)
- - Umsetzung von Rollen-Konzepten,
- APG-Prozesse (auch für Kunden):
- - Definition, Umsetzung und Test von APG-Prozess-Abläufen
- - Einrichtung von automatisierten Abläufen
- - Implementierung
- - Zugang, User-/Rechte-Verwaltung für Processboard
- - Verwaltung, Pflege, Monitoring,
- ARIS for SAP:
- - Umsetzung von Lösungen in den Schnittstellen von ARIS for SAP.
Administrationsunterstützung
- Definition und Pflege von ARIS-Konfiguration - auch für Kunden - (z.B. Filter, Vorlagen, Modell-, Objekt- und Kantentypen, Symbole etc.),
- Verwaltung UMC für Kunden,
- Verwaltung von ARIS-Datenbanken - auch für Kunden - (z.B. Anlage, Archivierung, Löschung, User- und Rechte- Verwaltung, Rücksicherung etc.),
- Erstellung, Pflege und Import von Auswertungen (Reports, Makros, Semantikchecks),
- Durchführung von Analysen und Auswertungen von Datenbankinhalten (ARIS-Abfragen, Adhoc-Analysen, Spreadsheets),
- Sicherung und Export von ARIS-Configdaten (Methode) - auch für Kunden,
- Verwaltung von ARIS-Inhalten (z.B. Mergen, Reorganisieren, Konsolidieren, Versionieren etc.),
- Führen des Administrationshandbuchs.
Wissenstransfer
- Einweisung im Umgang mit ARIS-Connect, ARIS-Architect/-Designer,
- Unterstützung bei der Einrichtung und Umsetzung ARIS Aware,
- Vertiefung APG-Anwender und APG-Modellierung,
- Unterweisung in die ARIS-Administration.
Preis
6.000.000,00
EUR Euro
01.01.2020
31.12.2021
Die Laufzeit verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Vertragsverlängerung nicht spätestens drei Monate vor Vertragsende in Form des § 16 (1) der Anlage "Rahmenvereinbarung" widerspricht.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die "Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Mindestjahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) im Bereich IT-Dienst-, Beratungs- und Schulungsleistungen auf einer eigens vom Bieter zu erstellenden Anlage anzugeben.
Der durchschnittliche Mindestjahresumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren muss mindestens 1.500.000,00 € netto betragen haben.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens 5 Referenzen ein, die mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art vergleichbar sind. Die Referenzen sind dann mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn Leistungen erbracht worden sind, die den in Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung aufgeführten Bereichen entsprechen.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
- Kurztitel der Referenz,
- Auftraggeber (Name, Adresse),
- Ansprechperson beim Auftraggeber (Name, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse),
- Branche (öffentlichen Verwaltung oder Privatwirtschaft),
- Zeitraum des Referenzauftrags (von MM.JJJJ bis MM.JJJJ),
- Gesamtvolumen des Referenzauftrags in Personentagen (1 Personentag = 8 Arbeits-stunden),
- Anzahl der eingesetzten Personen,
- Beschreibung der ausgeführten Leistungen (beschränken Sie die Beschreibung, ab Seite 2 des hierfür zu verwendenden Dokuments, bitte auf maximal 4.000 Zeichen mit Leerzeichen).
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
- die Referenzaufträge müssen nach dem 30.09.2016 begonnen worden sein,
- jede der einzureichenden Referenzen hat ein Auftragsvolumen von jeweils mindestens 250 Personentagen (1 Personentag = 8 Arbeitsstunden),
- sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen sind, ist der bisher erreichte Zeitraum und das bisher erreichte Auftragsvolumen anzugeben. Noch nicht realisierte Zeiträume und Auftragsvolumina können nicht berücksichtigt werden,
- bei mindestens einer der einzureichenden Referenzen wurden schwerpunktmäßig Leistungen erbracht, die dem Bereich "Administrationsunterstützung" zugeordnet werden können (siehe Ziffer 2 des Dokuments "Leistungsbeschreibung"),
- bei mindestens einer der einzureichenden Referenzen wurden schwerpunktmäßig Leistungen erbracht, die dem Bereich "Bereitstellung der benötigten ARIS-Server-Infrastruktur" zugeordnet werden können (siehe Ziffer 2 des Dokuments "Leistungsbeschreibung"),
- mindestens zwei der einzureichenden Referenzen müssen in der öffentlichen Verwaltung erbracht worden sein.
Für die Referenzen ist die Anlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Zum Nachweis der technischen und fachlichen Leistungsfähigkeit muss der Bieter zudem mit dem Angebot nachweisen, dass mindestens 3 Personen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, über eine Zertifizierung als ARIS Certified Business Process Administrator verfügen und mindestens eine Person, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, über eine Zertifizierung als ARIS Certified Governance Expert verfügt. Die Zertifikate bzw. Kopien hiervon sind dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
15.11.2019
11:30
- Deutsch (DE)
31.12.2019
15.11.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Abrufberechtigt sind neben den zur unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland gehörenden Behörden auch folgende Bedarfsträger:
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben,
- Bundesanstaltung für Landwirtschaft und Ernährung,
- Bundesanstalt für Post und Telekommunikation,
- Erdölbevorratungsverband,
- Informationstechnikzentrum Bund,
- Deutsches Biomasseforschungszentrum gGmbH,
- Deutsches Institut für Entwicklungspolitik gGmbH,
- Die Autobahn GmbH des Bundes,
- Heinrich-Böll-Stiftung e.V.,
- Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
15.10.2019