Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=287044Einrichtung des öffentlichen Rechts
Andere Tätigkeit: Immobilienverwaltung und Immobilienverwertung
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen für die Prüfstelle Scharnhorst in Neustadt und das Bundessortenamt Hannover in Hannover, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 307-19 -
VOEK 307-19
Gebäudereinigung (90911200)
Dienstleistungen
Los 1:
Prüfstelle Scharnhorst, Scharnhorst 2, 31535 Neustadt
Unterhaltsreinigung
1.678,09qm Grundfläche; 229.122,92qm Jahresreinigungsfläche
Glasreinigung
310,00qm Grundfläche; 1.240,00qm Jahresreinigungsfläche
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Los 2:
Bundessortenamt Hannover, Osterfelddamm 80, 30627 Hannover
Unterhaltsreinigung
4.206,77qm Grundfläche; 1.055.122,20qm Jahresreinigungsfläche
Ja
alle Lose
Unterhalts- und Glasreinigung Prüfstelle Scharnhorst
Gebäudereinigung (90911200)
Fensterreinigung (90911300)
Region Hannover (DE929)
31535 Neustadt
Prüfstelle Scharnhorst, Scharnhorst 2; Bei einer Grundfläche von 1.678,09qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die Jahresreinigungsfläche 229.122,92qm. Im Gebäude 2 sind 444,65qm nur in den Monaten März bis November zu reinigen. In Hauptgebäude sind 1.158,54qm ganzjährig und im Gebäude 2 sind zusätzlich in den Monaten Dezember bis Februar 74,90qm zu reinigen.
01.02.2020
31.01.2024
Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Das verlängerte Vertragverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 6 Jahre. Ende des Vertrags spätestens am 31.01.2026.
nein
nein
Unterhaltsreinigung Bundessortenamt Hannover
Gebäudereinigung (90911200)
Hannover (DE92)
30627 Hanover
Bundessortenamt Hannover, Osterfelddamm 80; Bei einer Grundfläche von 4.206,77qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die Jahresreinigungsfläche 1.055.122,20qm.
Die UHR ist in Voll- bzw. in den Raumgruppen A, C, E, F, G, K und L zusätzlich in Sichtreinigung auszuführen.
01.02.2020
31.01.2024
Der Vertrag verlängert sich automatisch, sofern nicht die Auftraggeberin mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Das verlängerte Vertragverhältnis kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 6 Jahre. Ende des Vertrags spätestens am 31.01.2026.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit nachfolgende Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach.
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Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat.
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Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden.
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In der Bieterauskunft sind anzugeben (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE):
1. Einzelbieter oder Bietergemeinschaft
2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen:
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
2.2 Einzelunternehmen/Freiberufler
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten) : Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
- Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor (nicht älter als 6 Monate),
- Eigenerklärung zu weiteren fakulativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
- Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB
4. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE):
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2 Mio. €, Sachschäden 2 Mio. €, Vermögensschäden 500.000 € und Schlüsselschäden 250.000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen.
5. Eigenerklärung (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE) zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsarten, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE).
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE)
a) Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
b) Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
c) Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
d) Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
8. Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, beispielsweise durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE)
9. Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen der Leistungsart zur Unterhaltsreinigung und Glasreinigung von mindestens zwei verschied. Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechpartner mit Telefonnummer (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE)
10. Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang III) zu verwenden.
11. Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen (im Vordruck der Vergabeunterlagen -Bieterauskunftsbogen- enthalten oder durch EEE): Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist
12. Eigenerklärung zur Eignungsleihe, wenn diese in Anspruch genommen wird; Darstellung der Aspekte, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vorzulegen:
- bei Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
- bei Einsatz von Nachunternehmern bzw. Inanspruchnahme von Eignungsleihe anderer Unternehmen: die Verpflichtungserklärungen von Nachunternehmern bzw. Unternehmen, die für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, mit Hilfe der Vordrucke im Anhang IV und die entsprechende ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Vordruck Anhang II) für jeden Nachunternehmer uund jedes Unternehmen, das Eignung zur Verfügung stellt.
Im Los 2 muss der eingesetzte Vorarbeiter über eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung im Gebäudereiner-Handwerk bzw. über eine gleichwertige Qualifikation verfügen. Der Nachweis dafür ist bei Vertragsbeginn erforderlich. Er muss über fließende Kenntnisse der Deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen.
Los 1 und Los 2: Der eingesetzte Obejektleiter muss über gute Kenntnisse der Deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügen. Es darf nur fachkundiges und zuverlässiges Personal eingesetzt werden.
Los 1 Prüfstelle Scharnhorst
Eine Ortsbesichtigung ist aufgrund der Weitläufigkeit der Anlage, der Lage und der Art der Nutzung zur reellen Angebotskalkulation unbedingt erforderlich. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme (s. Anlage 5 d. Vertrages) einzureichen.
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Los 2 Bundessortenamt Hannover
Eine Ortsbesichtigung ist verpflichtend vorgeschrieben. Mit dem Angebot ist der Nachweis über die Teilnahme an einer verpflichtenden Ortsbesichtigung (s. Anlage 5 d. Vertrages) einzureichen. Die Nichtvorlage des Teilnahmenachweises führt zwingend zum Ausschluss vom Verfahren. (Ausschlusskriterium)
Die Ortsbesichtigungen erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechpersonen (siehe Anlage 6.0 des jeweiligen Loses) mindestens 5 Tage vorher zu vereinbaren. Nur von der Auftraggeberin bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
26.11.2019
12:00
- Deutsch (DE)
31.01.2020
27.11.2019
00:00
Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Für das Angebot ist das in den Vergabeunterlagen enthaltene Preisblatt zu verwenden. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen im Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin„www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Preisblättern geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabeonline.de) heruntergeladen werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Nennung der Vergabenummer VOEK 307-19 ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 17.11.2019, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Die Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Angebote sind nicht zu gelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
15.10.2019
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