Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=286627Andere: Die Autobahn GmbH des Bundes
Andere Tätigkeit: Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Autobahnen und anderer Bundesfernstraßen nach Maßgabe von §§ 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 InfrGG
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von Arbeitsplatzsystemen (Hardware & Software) sowie damit einhergehender Dienstleistungen
2019-10007 V1
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Für die Aufnahme ihres operativen Betriebs beabsichtigt die neu gegründete Autobahn GmbH des Bundes, eine Grundausstattung an IT und begleitende Dienstleistungen im Rahmen eines Full-Service-Modells (d. h. Anmietung von Hardware und Überlassung von Standardsoftware auf Zeit für unterschiedliche Arbeitsplatztypen) und begleitende aufwandsbezogene Projektleistungen mit einer Laufzeit von 5 Jahren (3 Jahre zzgl. 2-maliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate) zu beschaffen.
Das Beschaffungsvorhaben umfasst die Arbeitsplatzausstattung für geplant ca. 15.000 Mitarbeiter an bundesweit ca. 300 Standorten mit Standardhardware und Standard-Büro-Software sowie begleitende IT-Services, Projekt- und Konzeptionsleistungen.
Computeranlagen und Zubehör (30200000)
Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
DEUTSCHLAND (DE)
Die Ausstattung der Autobahn GmbH des Bundes mit modernen IT-Arbeitsplatzlösungen (Standard IT-Hard-/Software, IT-Dienstleistungen) bildet den zentralen Grundstein für die Betriebsfähigkeit der Organisation. Derzeit sind alle wesentlichen IT-Leistungen übergangsweise an einen IT-Dienstleister ausgelagert. Auch künftig wird sich die IT-Organisation der Autobahn GmbH des Bundes auf bestimmte Kernkompetenzen konzentrieren. Wesentliche – von dieser Ausschreibung umfasste - IT-Dienstleistungen sollen auch weiterhin ganz oder teilweise ausgelagert werden. Das Beschaffungsvorhaben umfasst die Standard-IT Grundausstattung für geplant 15.000 Mitarbeiter (voraussichtlich ca. 10.000 Arbeitsplatzsysteme) an ca. 300 Standorten bundesweit im Full-Service-Modell (Miete) und begleitende aufwandsbezogene Projektleistungen bei einer Laufzeit von 3 Jahren (zzgl. 2-maliger Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate). Hierfür wird ein gesamtverantwortlicher Auftragnehmer gesucht, der folgende Leistungsbereiche abdeckt:
1. Bereitstellung Arbeitsplatz-IT: In diesem Leistungsbereich werden durch den Auftragnehmer (AN) die an die durchzuführenden Aufgaben bei der Autobahn GmbH angepasste Arbeitsplatz-IT für die Mitarbeiter der Autobahn GmbH bereitgestellt und administriert. Die Arbeitsplatz-IT umfasst Client-Hardware, Peripheriegeräte, Betriebssystem und Office-Anwendungen von Microsoft 365 (produktspezifisch) sowie weitere Dienstleistungen zu Aufbau, Inbetriebnahme und Sicherstellung des laufenden Betriebs. Diese Clients werden teilweise virtualisiert in einem Rechenzentrum betrieben, um Zugriff von Drittnetzen zur Infrastruktur des AG zu ermöglichen. Abschließend wird der 2nd Level Support für die Beseitigung von Störungen an den Arbeitsplätzen erbracht.
2. IT-Support: In diesem Leistungsbereich stellt der Auftragnehmer den 1st Level Support inklusive der dafür benötigten IT-Infrastruktur bereit. Die IT-Infrastruktur enthält u.a. ein Ticket-System für die Durchführung des 1st Level Supports, die durch den AN bereitgestellt und für den AG betrieben wird. Im 1st Level Support werden Aufträge und Störungen bzgl. der Arbeitsplatz-IT und der bei der Autobahn GmbH eingesetzten Anwendungen aufgenommen und an die jeweiligen anwendungsspezifischen 2nd und 3rd Level Supports Dritter (für weitere IT-Infrastrukturen, Anwendungen und Dienste) weitergeleitet.
3. IT-Dienste Cloud und Rechenzentrum: In diesem Leistungsbereich werden die durch die Autobahn GmbH im Bereich Basisanwendungen benötigten Cloud und Rechenzentrums-Dienste für virtuelle Desktops, Collaboration, Dateiablage und IT-Sicherheit bereitgestellt. Zusätzlich dazu wird der 2nd Level Support für die Beseitigung von Störungen in den IT-Diensten der Cloud bzw. bei Rechenzentrumsleistungen sichergestellt. Je nach Anforderung des AG werden Dienste in Form von Cloud- (z.B. Office 365) oder auch von On-Premises-Rechenzentrumsdienstleistungen (z.B. virtuelle Desktops, Active Directory, Dateiablagen) bereitgestellt.
4. Projektleistungen: Für die in der Aufbau- und Konsolidierungsphase der Basis-IT benötigten zusätzlichen Beratungs- und IT-Dienstleistungen werden durch die Autobahn GmbH Projekte initiiert. Die Projekte werden in diesem Leistungsbereich definiert und bei Bedarf beim Auftragnehmer im Vertragszeitraum beauftragt. Projektthemen sind u.a. Rollout-Projekte von Soft- und/oder Hardware für die IT-Infrastruktur Basis-IT, Aufbau des Service Desks inkl. Ticketsystem sowie Konzeption und Implementierung. Die Durchführung von Anwenderschulungen und der Projektleistungen sowie die Erstellung der in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Konzepte erfolgen als Abrufleistungen im Rahmen auftraggeberseitig vorgegebener Kontingente.
Laufzeit in Monaten:36
zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate
3
5
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt zweistufig:
1) Prüfung der Eigenerklärungen und Nachweise auf die Erfüllung der Mindestanforderungen. Nur die Bewerber, die die Mindestanforderungen gemäß Abschnitt III.1.2) und III.1.3) erfüllen, werden in die Bewertung der weiteren Eignungskriterien einbezogen.
2) Bildung einer Platzierungsreihenfolge unter den geeigneten Bewerbern durch Bewertung der folgenden Eignungskriterien (Wertung) EK 4.2 sowie 4.3:
Wertung EK 4.2 (Zertifizierungen):
0 Punkte: keine Zertifizierungen außer DIN EN ISO 9001 & ISO/IEC 27001
2 Punkte: zusätzlich zu den Zertifizierungen DIN EN ISO 9001 & ISO/IEC 27001 (Mindestanforderung) verfügt der Bewerber entweder über ein ITIL-konformes Prozessmangementsystem nach DIN ISO 2000 oder die Zertifizierung DIN ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz
4 Punkte: zusätzlich zu den Zertifizierungen DIN EN ISO 9001 & ISO/IEC 27001 (Mindestanforderung) verfügt der Bewerber sowohl über ein ITIL-konformes Prozessmangementsystem nach DIN ISO 2000 als auch die Zertifizierung DIN ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz
Wertung EK 4.3 (Referenzen): Bewerber haben alle vier Leistungsbereiche durch Referenzen nachzuweisen. Sofern alle vier Leistungsbereiche durch Erfahrungen aus mindestens einem Referenzprojekt nachgewiesen werden kann, bei dem oder denen hinsichtlich der Leistungsbereiche 1 und 2 mehr als 2.000 IT-Arbeitsplatzsysteme verteilt auf mindestens zwei Standorte bereitgestellt bzw. betreut worden sind, lässt dies auf das Vorliegen der mindestens erforderlichen beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit schließen (Grundeignung). Die Punktevergabe hinsichtlich der Bewertung der Referenzen richtet sich nach folgenden Maßgaben:
4 Punkte: alle vier Leistungsbereiche werden durch eine Referenz abgedeckt + Bewerber war Generalunternehmer in dem Referenzprojekt + Referenzprojekt betrifft die Bereitstellung und Betreuung von mindestens 8.000 IT-Arbeitsplätzen an mindestens zwei Standorten
3 Punkte: alle vier Leistungsbereiche werden durch eine Referenz abgedeckt + Bewerber war Generalunternehmer in dem Referenzprojekt + Referenzprojekt betrifft die Bereitstellung und Betreuung von mindestens 5.000 IT-Arbeitsplätzen an mindestens zwei Standorten
2 Punkte: mindestens zwei der vier Leistungsbereiche werden in einer Referenz abgedeckt + Referenzprojekt betrifft die Bereitstellung und Betreuung von mindestens 5.000 IT-Arbeitsplätzen an mindestens zwei Standorten
1 Punkt: mindestens zwei der vier Leistungsbereiche werden in einer Referenz abgedeckt + Referenzprojekt betrifft die Bereitstellung und Betreuung von mindestens 3.000 IT-Arbeitsplätzen an mindestens zwei Standorten
0 Punkte: Die Referenz/die Referenzen erfüllen zwar die Mindestanforderungen (siehe EK 1), nicht aber die vorgenannten Anforderungen.
Gewichtung der Eignungskriterien
EK 4.2: 20 Gewichtungspunkte
EK 4.3: 80 Gewichtungspunkte
Es wird das Produkt aus den Gewichtungspunkten und den jeweiligen Wertungspunkten pro Kriterium gebildet. Die so ermittelten Summen je Kriterium werden über alle Kriterien summiert. Als Gesamtpunktzahl können max. 400 Punkte erreicht werden. Die 3 bis 5 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Teilnahmeunterlagen verwiesen.
ja
zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 12 Monate (s. o. II.2.7)
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
a) Der Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu
versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.
de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. Diese Erklärung ist auch von Unternehmen vorzulegen, auf deren wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bewerber beruft (§ 47 VgV).
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen.
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft)
• Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
• Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
• Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
EK 3.1.: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung, die eine Haftung für Betriebsunterbrechungsschäden und Schäden/Aufwendungen aufgrund von Datenverlusten mit einschließt, vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen/ nachgewiesen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird.
EK 3.2.:Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass seine Umsatzerlöse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre [2016, 2017, 2018] bezogen auf die für die Ausschreibung maßgeblichen Leistungsbereiche (Bereitstellung von Arbeitsplatz-IT, IT-Support, IT-Dienste Rechenzentrum, Projektleistungen) im Mittel der drei Geschäftsjahre mindestens
90 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat eine Haftung des Auftragsnehmers für Betriebsunterbrechungsschäden und Schäden/Aufwendungen aufgrund von Datenverlusten, die beim Auftraggeber entstehen, mit einzuschließen und mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personen- und Sachschäden mind. 10.000.000,00 Euro pauschal je Schadensfall, einfach maximiert,
— für Vermögensschäden mind. 1.500.000,00 Euro pauschal je Schadensfall, einfach maximiert
Vorlage der Eigenerklärung wie zu 3.1 ausgeführt.
zu 3.2.: Angabe zu projektspezifischen Mindestumsätzen:
Die Umsatzerlöse müssen im Mittel der drei Geschäftsjahre 2016, 2017, 2018 mindestens 90 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr betragen.
Vorlage der Eigenerklärung wie zu 3.2 ausgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
EK 4.1 Verpflichtung nach BDSG und DSGVO (Abgabe einer Eigenerklärung, dass der Bewerber den Bestimmungen zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974, BGBI.I S.469, G47 und - bei personenbezogenen Daten - zusätzlich BDSG-Verpflichtung (EU-DSGVO) zustimmt)
EK 4.2 Zertifizierungen
- Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015 oder vergleichbar
- Zertifizierung eines Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO/IEC 27001 (Informationssicherheit)
EK 4.3 Vorlage geeigneter Referenzen über in den letzten 5 Jahren (ab 2015) ausgeführte Aufträge die in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben
EK 4.4 Anzahl an fachlichen Mitarbeitern der Geschäftsjahre 2018 und 2019 mit Expertise in den ausgeschriebenen Leistungsbereichen und in bestimmten Personalkategorien
- Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015
- Zertifizierung eines Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO/IEC 27001 (Informationssicherheit)
Folgende Zertifizierungen/Nachweise sind wünschenswert und fließen ein in die Eignungswertung (siehe II.2.9):
- (bevorzugte Zertifizierung) ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz bzw. Nachweis zur Erreichung eines mit der Standardabsicherung des IT-Grundschutzes vergleichbaren Schutzniveaus
- ITIL-konformes Prozessmangementsystem nach DIN ISO 20000
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
zu 4.1: Abgabe einer Eigenerklärung, dass der Bewerber den Bestimmungen zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974, BGBI.I S.469, G47 und - bei personenbezogenen Daten - zusätzlich BDSG-Verpflichtung (EU-DSGVO) zustimmt
zu 4.2: Der Bewerber muss mindestens über folgende Zertifizierungen verfügen:
- Zertifizierung eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001:2015
- Zertifizierung eines Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO/IEC 27001 (Informationssicherheit)
Die Zertifizierungen müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags gültig sein.
zu 4.3: Gefordert werden Referenzen zu ausgeführten Leistungen, die dem Auftragsinhalt nahekommen oder ähneln und bei denen mindestens 2.000 IT-Arbeitsplätze verteilt auf mindestens zwei Standorte bereitgestellt und betreut wurden. Durch die Referenzen müssen Erfahrungen in allen vier Leistungsbereichen
(1) Bereitstellung und Betrieb von Arbeitsplatz-IT und Durchführung von 2nd Level-Support von Arbeitsplatz-IT, (2) IT-Support im Bereich 1st Level Support und Bereitstellung und Administration eines Ticket-Systems, (3) IT-Dienste Rechenzentrum, (4) Projektleistungen) nachgewiesen werden.
Jeder der genannten Bereiche muss durch den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft durch eine Referenz abgedeckt werden. D. h. Bewerber können mit Vorlage einer einzigen Bewerber-Referenz die gesamten vier Leistungsbereiche abdecken. Es ist aber auch möglich, dass die Referenzanforderungen durch Vorlage von mehreren Referenzen erfüllt werden, sofern eine Referenz nur einen, zwei oder drei Leistungsbereiche abdeckt. In diesem Fall können die einzelnen "Teilreferenzen" entweder aus demselben Bewerber-Unternehmen oder aus weiteren Mitgliedsunternehmern einer Bietergemeinschaft oder von eignungsverleihenden Nachunternehmen stammen.
Jede Referenz zu Leistungsbereich 1) und 2) muss zusätzlich die Anforderung erfüllen, dass die Leistungen für mindestens 2.000 IT-Arbeitsplätze verteilt auf mindestens zwei Standorte erbracht wurden bzw. werden. Bei jeder der Referenzen zu Leistungsbereich 1) bis 3) muss die Implementierung zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossen sein und der technische Betrieb bzw. technische Support über mindestens 6 Monate durchgeführt worden sein. Bei jeder Referenz zu Leistungsbereich 4) muss die Implementierung zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossen sein.
zu 4.3: Mindestanzahl an fachlichen Mitarbeitern der Geschäftsjahre 2018 und 2019 mit Expertise in den folgenden Leistungsbereichen und Personalkategorien (Kenntnisse, Fähigkeiten und geforderte Berufserfahrung siehe Leistungsbeschreibung):
Leistungsbereich Arbeitsplatz-IT
- Service Manager: mindestens 10 Mitarbeiter
- System Engineer: mindestens 10 Mitarbeiter
- System Administrator: mindestens 10 Mitarbeiter
- Software Engineer: mindestens 10 Mitarbeiter
- Service Techniker Senior: mindestens 40 Mitarbeiter
- Service Techniker Junior: mindestens 70 Mitarbeiter
- Trainer: mindestens 10 Mitarbeiter
Leistungsbereich IT-Support
- Service Manager: mindestens 1 Mitarbeiter
- Support Desk Senior: mindestens 10 Mitarbeiter
- Support Desk Junior: mindestens 14 Mitarbeiter
Leistungsbereich IT-Dienste Rechenzentrum
- Service Manager: mindestens 1 Mitarbeiter
- System Engineer: mindestens 1 Mitarbeiter
- System Administrator: mindestens 2 Mitarbeiter
- Software Engineer: mindestens 1 Mitarbeiter
- Administrator Active Directory: mindestens 1 Mitarbeiter
Leistungsbereich Projektleistungen
- Projektleiter: mindestens 1 Mitarbeiter
- Senior Berater: mindestens 1 Mitarbeiter
- Berater: mindestens 2 Mitarbeiter
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
2019/S 180-438569
11.11.2019
12:00
19.12.2019
- Deutsch (DE)
16.09.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
1) Die Vergabe erfolgt als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zunächst zur Abgabe eines Teilnahmeantrages aufgefordert. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes werden nur die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert.
Angebote (Angaben zur Leistungsausführung, Preiskalkulationen o. ä.) sind im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht vorzulegen (s. Bewerbungsbedingungen)
2) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform des BMI www.evergabe-online.de durchgeführt. Die Bereitstellung von Teilnahme- Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info.
3) Fragen der Bewerber sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Bewerbungsfrist, spätestens bis zum 14.02.2020 zu stellen. Es werden ausschließlich Fragen beantwortet, die für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind. Es erfolgt keine Beantwortung von inhaltlichen Fragen zur Leistungsbeschreibung, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit den Eignungsanforderungen stehen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform des BMI an alle Bewerber versendet.
4) Im Falle der Eignungsleihe haben Nachunternehmen auch eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Formblatt F-1) sowie die beabsichtigten Leistungsanteile im Verzeichnis der benannten Unternehmen (F-UA) abzugeben.
5) Die gemäß Ziffer II.2.9 ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Erstangebotes aufgefordert, über die – vorbehaltlich eines Zuschlages auf ein Erstangebot – voraussichtlich in der 10. KW 2020 verhandelt werden wird (Angaben ohne Gewähr).
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB)
12.05.2020
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.