Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=286386Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt 413: JTC1/SC27/WG3 - Aktivitäten im ISO- und DIN Normungsausschuss für die Common Criteria
P 413
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Dienstleistungen
Der Standard Common Criteria und Common Evaluation Methodology sowie damit verbundene Evaluierungsstandards werden in der internationalen Working Group ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 3 fortentwickelt.
Der Auftragnehmer muss als ein in der Common Criteria qualifiziertes und im deutschen CC-Prüfschema anerkanntes Unternehmen in der ISO/IEC JTC 1/SC 27/WG 3 sowie dem deutschen Spiegelgremium DIN NIA 043-01-27-03 im Rahmen des Projektes 413 für das BSI die folgenden Leistungen erbringen:
- Begleitung und Pflege von Standardisierungsprojekten mit Entwürfen, Vorlagen und Themenvorschlägen in hoher sprachlicher und fachlicher Qualität,
- Fachliche Beratung des BSI und seiner nationalen und internationalen Partner in den Standardisierungsaktivitäten,
- Unterstützung der Sitzungen der beiden genannten Gremien mit fachlichen und informellen Beiträgen vor Ort,
- Vor- und Nachbereitung der Standardisierungsaktivitäten und Sitzungen.
IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung (72000000)
Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Beim Auftragnehmer
s. II.1.4
Laufzeit in Monaten:36
Enthält Optionale Laufzeitverlängerung um 1 Jahr.
ja
s. II.2.7
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Fachliche Eignung nach dem deutschen Schema der Common Criteria
Belegen Sie, dass Sie über ein BSI-Zertifikat als CC-Prüfstelle verfügen und die Anforderungen an eine Re-Zertifizierung erfüllen, also innerhalb der letzten drei Jahre mindestens eine EAL4 Zertifizierung durchgeführt haben.
Gehen Sie dabei auch kurz auf die Details der durchgeführten EAL4 Zertifizierung (Produkt und Auftraggeber, Darstellung der durchgeführten Evaluationsaktivitäten mit Bezug auf die geprüften Produktkomponenten, Dauer, Zeitpunkt der Zertifizierung, etc.) ein.
Mindestanforderung: Das BSI-Zertifikat als CC-Prüfstelle sowie die EAL4 Zertifizierung konnte nachgewiesen werden.
2.) Mitgliedschaft im Standardisierungsgremium DIN NIA 043-01-27-03
Mindestanforderung: Im Angebot konnte über den Zeitraum der letzten drei Jahre die kontinuierliche Mitgliedschaft im Standardisierungsgremium DIN NIA 043-01-27-03 nachgewiesen werden.
3.) Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt bspw. vor, wenn der AN hinsichtlich mindestens einer der in Kapitel 2 definierten Leistungspositionen in einer Verpflichtung zu einem anderen Auftraggeber als dem BSI steht oder in wirtschaftlich abhängiger Beziehung zu einem anderen Unternehmen steht, das hinsichtlich mindestens einer der in Kapitel 2 definierten Leistungspositionen von einem anderen Auftraggeber als dem BSI beauftragt wurde oder für ein anderes Gremium der Organisationen DIN oder ISO/IEC verpflichtet ist.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
13.11.2019
14:00
- Deutsch (DE)
2 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
13.11.2019
14:00
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
08.10.2019