Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Technischer Überwachungs- und Störungsbeseitigungsdienst
ZR5-1133-2019-248-15-BL380
Technische Überwachung (71356100)
Dienstleistungen
Technischer Überwachungs- und Störungsbeseitigungsdienst im Reichstagsgebäude, Paul-Löbe-Haus, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Jakob-Kaiser-Haus und bei Bedarf in weiteren Liegenschaften des Deutschen Bundestages einschließlich einer temporären Betriebsunterstützung für sanitärtechnische Anlagen.
Berlin (DE300)
Berlin-Mitte
Vertragsgegenstand ist:
a) die selbstständige und eigenverantwortliche Überwachung der Funktionen wesentlicher technischer Anlagen (TÜB) im Reichstagsgebäude, Paul-Löbe-Haus, Jakob-Kaiser-Haus, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus und bei Bedarf in
weiteren Liegenschaften des Deutschen Bundestages. Dies betrifft insbesondere:
- Heizungsanlagen
- Kälteanlagen
- Anlagen der Raumlufttechnik
- Sanitäranlagen
- Feuerlöschanlagen
- Energieanlagen.
b) die temporäre Betriebsunterstützung (BU) für sanitärtechnische Anlagen in den Altbauten des Deutschen Bundestages.
Preis
01.02.2020
31.01.2022
Bezügl. der TÜB-Leistung verlängert sich der Vertrag 2-mal um 1 Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin (AG) gekündigt wird. Die Laufzeit der BU beträgt 5 Monate. Sie verlängert sich um je 1 Monat, längstens bis zum Ende der TÜB, wenn sie nicht vorher von der AG gekündigt wird. Während der Laufzeit des TÜB kann die AG die Wiederaufnahme verlangen (s. Leistungsbeschreibung).
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
- Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Die Deckungssumme muss mindestens 5.000.000 Euro für Personen- und 5.000.000 Euro für Sachschäden betragen.) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Dieser Versicherungsnachweis ist noch nicht zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen, jedoch spätestens vor Zuschlagerteilung.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Angabe von einer geeigneten Referenz über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenz muss geeignet sein hinsichtlich der Erfahrungen des Bieters mit technischem Gebäudemanagement/Gebäudebetreibung in einem Umfang, der mit dem hier ausgeschriebenen vergleichbar ist. Die Referenz wird anhand der Kontaktdaten überprüft. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Der Bieter muss in den letzten drei Jahren und aktuell über mindestens zehn Mitarbeiter verfügt haben/verfügen, die jeweils einen erfolgreichen Lehrabschluss als Industrieelektroniker, Mechatroniker oder Elektriker mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet von großtechnischen Energieerzeugungsanlagen der Wärme- und Kältetechnik vorweisen können. Es können auch Mitarbeiter mit einem vergleichbaren Lehrabschluss der Heizungstechnik, Kältetechnik oder Sanitärtechnik akzeptiert werden, wenn diese Mitarbeiter ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in den vorgenannten Gewerken nachweisen können.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
12.11.2019
12:00
- Deutsch (DE)
20.01.2020
13.11.2019
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 18 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
08.10.2019