Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten
Abschnitt II: Gegenstand
externes Hosting JEE Anwendungen
VV-118-2019-0156
Internetdienste (72400000)
Dienstleistungen
externes Hosting 3er JEE Anwendungen
BERLIN (DE3)
Auswärtiges Amt
Referat 124
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Gegenstand dieses Auftrages ist das externe Hosting von drei JEE Anwendungen, namentlich der drei AA-eigenen Webanwendungen / JEE-Applikationen:
• Videx,
• Videx Syrien (FZ-SYR),
• Jobs-IO.
Die Vertragslaufzeit ist vom 01.12.2019 bis 31.12.2021 vorgesehen, der Wirkbetrieb ist ab 01.01.2020 geplant.
Preis
01.12.2019
31.12.2021
optionale Verlängerung maximal 2mal je 12 Monate
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Wird in elektronischer Form von der Vergabestelle übergeben
siehe Firmenbogen und Fragenkatalog Leistungsverzeichnis, die alle Ausschlusskriterien zur Beantwortung durch die Bieter enthalten.
Betriebshaftpflicht
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens den Betrag von 5.000.000 € bzw. die Erklärung der Bereitschaft, die vorhandene Versicherung bei Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen.
Diese Angabe wird als Ausschlusskriterium (A) gewertet.
Angabe des Mindestumsatzes im Durchschnitt der letzten 3 angegebenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 100.000 Euro (brutto) pro Jahr.
Diese Angabe wird als Ausschlusskriterium (A) gewertet.
siehe Firmenbogen und Fragenkatalog Leistungsverzeichnis, die alle Ausschlusskriterien zur Beantwortung durch die Bieter enthalten.
Das Rechenzentrum bzw. der Bereich, auf dem JEE-Anwendungen gehostet werden, muss nach ISO 27001 auf Basis von Grundschutz zertifiziert sein.
Diese Angabe wird als Ausschlusskriterium (A) gewertet.
Benennung von mind. zwei Referenzen, die nicht älter als drei Jahre sind und fachlich mit dem Vergabegegenstand vergleichbar sind (Mindestanforderung). Das Ende des Ausführungszeitraums darf nicht vor dem 01.09.2016 liegen.
Diese Angabe wird als Ausschlusskriterium (A) gewertet.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
05.11.2019
10:00
- Deutsch (DE)
30.12.2019
05.11.2019
10:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
02.10.2019