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Ausschreibungsdetails

externes Hosting JEE Anwendungen (VV-118-2019-0156)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

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04.10.2019 (letzte Änderung am 31.10.2019)

05.11.2019 10:00

05.11.2019 10:00

VV-118-2019-0156

Auswärtiges Amt

31.10.2019 15:50

2019/S 192-466465

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Auswärtiges Amt
Postanschrift:Werderscher Markt 1
Postleitzahl:10117
Ort:Berlin
NUTS:BERLIN (DE3)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat 118 (Vergabestelle)
Telefon:+49 301817-0
Fax:+49 301817-3433

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

an die oben genannten Kontaktstellen.


I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Andere Tätigkeit: Auswärtige Angelegenheiten

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

externes Hosting JEE Anwendungen

VV-118-2019-0156

II.1.2)
CPV-Code

Internetdienste (72400000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

externes Hosting 3er JEE Anwendungen

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

BERLIN (DE3)

Auswärtiges Amt

Referat 124

Werderscher Markt 1

10117 Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Gegenstand dieses Auftrages ist das externe Hosting von drei JEE Anwendungen, namentlich der drei AA-eigenen Webanwendungen / JEE-Applikationen:

• Videx,

• Videx Syrien (FZ-SYR),

• Jobs-IO.

Die Vertragslaufzeit ist vom 01.12.2019 bis 31.12.2021 vorgesehen, der Wirkbetrieb ist ab 01.01.2020 geplant.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.12.2019

31.12.2021

optionale Verlängerung maximal 2mal je 12 Monate

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Wird in elektronischer Form von der Vergabestelle übergeben

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

siehe Firmenbogen und Fragenkatalog Leistungsverzeichnis, die alle Ausschlusskriterien zur Beantwortung durch die Bieter enthalten.

Betriebshaftpflicht

Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens den Betrag von 5.000.000 € bzw. die Erklärung der Bereitschaft, die vorhandene Versicherung bei Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen.

Diese Angabe wird als Ausschlusskriterium (A) gewertet.

Angabe des Mindestumsatzes im Durchschnitt der letzten 3 angegebenen Geschäftsjahre in Höhe von mind. 100.000 Euro (brutto) pro Jahr.

Diese Angabe wird als Ausschlusskriterium (A) gewertet.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

siehe Firmenbogen und Fragenkatalog Leistungsverzeichnis, die alle Ausschlusskriterien zur Beantwortung durch die Bieter enthalten.

Das Rechenzentrum bzw. der Bereich, auf dem JEE-Anwendungen gehostet werden, muss nach ISO 27001 auf Basis von Grundschutz zertifiziert sein.

Diese Angabe wird als Ausschlusskriterium (A) gewertet.

Benennung von mind. zwei Referenzen, die nicht älter als drei Jahre sind und fachlich mit dem Vergabegegenstand vergleichbar sind (Mindestanforderung). Das Ende des Ausführungszeitraums darf nicht vor dem 01.09.2016 liegen.

Diese Angabe wird als Ausschlusskriterium (A) gewertet.


III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags

siehe Vergabeunterlagen

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

05.11.2019

10:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

30.12.2019

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

05.11.2019

10:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift:Villemombler Str. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Auswärtigen Amt. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auswärtigem Amt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB) Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auswärtigen Amt geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auswärtigem Amt geltend gemacht werden. Teilt das Auswärtige Amt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch das Auswärtige Amt geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Auswärtige Amt. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

02.10.2019



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