Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Zum Hauptinhalt springen

Ausschreibungssuche

Ausschreibungsdetails

Rahmenvereinbarung Tondigitalisierung (B 19.17 - 0311/19/VV : 1)

Zur Einhaltung der Teilnahmefrist wählen Sie vor deren Ablauf 'Teilnahme aktivieren' und laden mit Hilfe des AnA-Web die Vergabeunterlagen herunter.

Mehr lesen

31.10.2019 (letzte Änderung am 29.11.2019)

05.12.2019 11:30

05.12.2019 11:30

B 19.17 - 0311/19/VV : 1

Beschaffungsamt des BMI

29.11.2019 14:21

2019/S 211-515599

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift:Brühler Straße 3
Postleitzahl:53119
Ort:Bonn
NUTS:Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 22899610-2712
Fax:+49 2289910610-2712

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Rahmenvereinbarung Tondigitalisierung

B 19.17 - 0311/19/VV : 1

II.1.2)
CPV-Code

Tonaufzeichnungen (32353000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Lieferauftrag

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Digitalisierung von Magnettonträgern

II.1.6)
Angaben zu den Losen
keine Aufteilung des Auftrags in Lose

II.2)
Beschreibung
II.2.3)
Erfüllungsort

BERLIN (DE3)

Koblenz (DEB1)

Abholung und Rücklieferung der Tonträger: Bundesarchiv Koblenz

Ablieferung Digitalisate: Bundesarchiv Berlin

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Rahmenvereinbarung Digitalisierung Magnettonträger über vier Jahre; 400.000 Minuten pro Jahr Mindestabnahmemenge; 100.000 Minuten pro Jahr mögliche zusätzliche Abnahmemenge

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Monaten:48

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die Eintragungen werden ebenfalls zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters herangezogen.

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

-In den drei Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist müssen wesentliche Leistungen (d. h. solche, die mit Blick auf das vorliegende Beschaffungsvorhaben Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers geben können) erbracht worden sein.

Die Darstellung entsprechender Referenzen muss mindestens folgende Angaben beinhalten:

--Beschreibung der ausgeführten Leistungen

--Wert des Auftrags

--Zeitraum der Leistungserbringung

--Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Telefonnummer

Eine Eigenerklärung in Gestalt einer Referenzliste mit den o. g. Angaben ist ausreichend.

-Die für die Leistungserbringung beim Bieter zur Verfügung stehende und für die Leistungserbringung dieses Auftrags vorgesehene technische Ausstattung ist detailliert (z. B. mittels technischer Spezifikationen, Datenblättern etc.) zu beschreiben.

In einer Liste sind alle vom Bieter bearbeitbaren Varianten von Magnettonträgern aufzuführen.

Die zur Verfügung stehenden Reinigungsprozesse für die mindestens zu bearbeitenden Magnettonträgerformate und die Eignung dieser Reinigungsprozesse für die anforderungsgemäße Reinigung der Tonträger sind zu erläutern.

-Ebenfalls anzugeben sind die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung dieses Auftrags eingesetzt werden sollen. Diese müssen Erfahrung in der Digitalisierung von Tonträgern haben und in geeigneter Weise qualifiziert bzw. geschult sein.

-Es ist darzustellen, wie die zum Auftrag gehörenden Transportleistungen erbracht werden. Die Modalitäten hinsichtlich eingesetzter Fahrzeuge und Abwicklung des Transports, einschließlich Art der vorgesehenen Transportbehälter, sind zu beschreiben.

Die für die Lagerung der Archivalien vorgesehenen Räumlichkeiten sind zu beschreiben hinsichtlich der klimatischen Bedingungen und der Sicherungsmaßnahmen gegen Verlust bzw. Beschädigung.

-siehe auch VI.3 dieser Bekanntmachung

-Es werden mind. 2 Referenzen gefordert mit einem jeweiligen Mindestumfang von 100.000 Minuten digitalisierten Tonmaterials innerhalb von einem Jahr.

-Mindestens die folgenden Formate müssen vom Auftragnehmer digitalisiert werden können: Tonbänder auf Spulen, Compact-Kassetten, Mini- und Microkassetten, Fidelipac.

-Der jeweilige Reinigungsprozess soll den Tonträger nicht bzw. möglichst wenig schädigen. Insbesondere darf keine so gravierende Schädigung durch die Reinigung eintreten, dass die Digitalisierung unmöglich wird. Auch eine ggf. notwendige Wiederholung der Digitalisierung innerhalb der Gewährleistungsfrist soll weiterhin möglich sein.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

05.12.2019

11:30

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

06.03.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

05.12.2019

11:30

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

-Zur Kalkulation des Angebotes ist innerhalb der Angebotsfrist eine Besichtigung der Tonträgermaterialien beim Bundesarchiv in Koblenz zwingend erforderlich, um vorab deren unterschiedliche Ausführung und Beschaffenheit zu sichten. Ohne Nachweis der Vorabbesichtigung wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.

Zur Organisation der Vorabbesichtigung ist es notwendig, dass sich der Bieter bis spätestens 22.11.2019 beim Beschaffungsamt des BMI anmeldet:

Kontaktdaten: Dr. Stefan Flege, stefan.flege@bescha.bund.de

Die Anzahl der Personen pro Bieter ist dabei auf maximal drei beschränkt. Der Anmeldung ist eine Liste der Teilnehmer mit folgenden Informationen pro Bieter beizufügen:

--Vorname

--Name

--Funktion (z. B. Vertrieb, Qualitätskontrolle, Digitalisierung usw.)

Der vorgesehene Termin für die Besichtigung ist der 27.11.2019, im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Je Bieter stehen max. 60 Minuten zur Verfügung. Bei Bedarf wird ein zusätzlicher Termin, voraussichtlich am 28.11.2019, eingerichtet.

Nach der Vorabbesichtigung wird seitens des Bundesarchivs eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist dem Angebot beizufügen.

-Die Vergabestelle behält sich zur abschließenden Prüfung der Eignung des Bieters eine vom Bieter durchzuführende Probedigitalisierung innerhalb der Zuschlagsfrist nach Angebotsöffnung vor. Dabei wird der am ehesten für den Zuschlag in Frage kommende Bieter zu einer Probedigitalisierung schriftlich aufgefordert. Ca. zwei Wochen nach dieser Aufforderung versendet das Bundesarchiv 3 bis 4 unterschiedliche Ausgangsmaterialien (Tonträger) an den Bieter, der diese wie in der Leistungsbeschreibung gefordert vorbereitet und digitalisiert. Für die Digitalisierung inkl. Ablieferung der Digitalisate steht ein Zeitraum von 10 Werktagen (Montag bis Freitag, ausschließlich bundeseinheitlicher Feiertage) nach Zugang der Tonträger zur Verfügung. Abweichend von der Leistungsbeschreibung ist es in diesem Fall möglich, die Digitalisate per Datentransfer zu übermitteln. Aufgrund der Größe der Dateien ist die Verwendung von E-Mail nicht möglich. Dem Bieter steht es frei, hierzu einen eigenen Webserver oder Filehosting- bzw. Cloud-Dienste zu verwenden. Hierbei ist sicherzustellen, dass der Zugang zu den Dateien nicht öffentlich ist (beispielsweise durch eine Zugangsbeschränkung per Passwort) und die Daten spätestens nach der Abnahme durch das Bundesarchiv wieder von den o. g. Servern gelöscht werden. Zugangs- oder Downloadprobleme gehen zu Lasten des Bieters.

Die Prüfung bzw. Abnahme im Bundesarchiv erfolgt durch das dortige Fachpersonal innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Digitalisate. Bei Beanstandung (Nichterfüllung der Anforderungen an die Probedigitalisierung) erfolgt eine Aufforderung zu einer einmaligen Nachbesserung. Eine Vergütung für die Probedigitalisierung erfolgt nicht, d. h. der Bieter trägt die Kosten selbst. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Probedigitalisierung. Die Tonträger können, sofern der Bieter den Zuschlag erhält, mit der ersten bearbeiteten Charge zurückgeliefert werden. Falls kein Zuschlag an den Bieter erteilt wird, kann die Rücksendung per Post (versichert, mit Sendungsverfolgung) durchgeführt werden. Hierbei ist soweit möglich sicherzustellen, dass die Tonträger nicht beschädigt werden oder verloren gehen können.

-Wenn Sie Unterauftragnehmer bei der Auftragsdurchführung einsetzen werden, listen Sie diese bitte übersichtlich auf (Anlage Unteraufträge).

-Sofern zutreffend ist die Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe/Unteraufträge beizufügen.

-Sofern zutreffend ist die Anlage Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt) beizufügen.

-Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für die die Vergabestelle keine Formblätter zur Verfügung gestellt hat, sind vom Bieter selbst zu erstellen.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemombler Straße 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 2289499-0
Fax:+49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.

Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

30.10.2019



Versionsverlauf

Untenstehend wird der Versionsverlauf der Bekanntmachungen angezeigt. Die Sortierung erfolgt absteigend.

28.11.2019


28.11.2019




27.11.2019


27.11.2019




02.10.2019


02.10.2019




0d54076d-ecd0-47c4-a7bc-a0839cf50eb3