Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=285540Einrichtung des öffentlichen Rechts
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Hoheitliches Abschleppen im Auftrag der Thüringer Polizei
24.34-2912-295-2019
Fahrzeugabschleppdienste (50118110)
Dienstleistungen
Bergen, Abschleppen und Verwahren von Fahrzeugen im hoheitlichen Auftrag
der Thüringer Polizei
Thüringen (DEG0)
Thüringen
Ausschreibung eines Dienstleistungsvertrages zur Vermittlung von Berge-, Abschlepp- und Verwahrleistungen für Fahrzeuge im hoheitlichen Auftrag der Thüringer Polizei
Preis
01.01.2020
31.12.2021
Es besteht die Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
01) Bietererklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Vordruck)
02) Eigenerklärung über eine Haftpflichtversicherung (Vordruck)
01) Ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 15, 17 und 18 ThürVgG (Vordruck)
02) Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vordruck)
03) Nachunternehmererklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vordruck)
04) Nachunternehmererklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§§ 10 , 12 Abs. 2 und 15 Abs. 2 ThürVgG)
05) Eigenerklärung zur Anerkennung der AGB (Vordruck)
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
nein
2019/S 191-464475
26.11.2019
12:00
- Deutsch (DE)
26.11.2019
13:00
Erfurt
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de
bzw. www.portal.thueringen.de. Bieterfragen sind bis zum 19. November 2019, 12:00 Uhr an die Vergabestelle zu richten. Spätere Eingänge können nicht mehr berücksichtigt
werden. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu
der Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über AnA-Web der e-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Verfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Vergabeunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen.
18.11.2019
Berichtigungen
Untenstehend werden alle Berichtigungen des Verfahrens als F14 zum Download angeboten. Die Sortierung erfolgt absteigend.