Ausschreibungsdetails
Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung | Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Luftsicherheitskontrollen nach § 5 LuftSiG Fh Leipzig/Halle
B13.15-0583/19/VV:1
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten (79710000)
Dienstleistungen
Dienstleistungen
Rahmenvereinbarung über die Erbringung der Luftsicherheitskontrollen als Aufgabe der Luftsicherheit nach § 5 des Luftsicherheitsgesetzes auf dem Flughafen Leipzig/Halle (LEJ)
Leipzig (DED5)
Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils mindestens 6 Monate und höchstens 12 Monate.
01.06.2020
31.05.2024
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung
Bitte reichen Sie eine Kopie des Gewerbescheins bzw. Handelsregisterauszugs oder vgl. Nachweises entsprechend den Rechtsvorschriften des Staates Ihrer Niederlassung ein.
Umsatz
Bitte nennen Sie die Umsätze Ihres Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren. Welcher Anteil entfällt auf Leistungen der hier ausgeschriebenen Art? Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als fünf Millionen Euro pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht
Haftpflichtversicherung
Nachweis einer Haftpflichtversicherung, durch welche die in § 11 Absatz 2 des Rahmenvereinbarungsentwurfes angegebenen Risiken und Mindestschadensbeträge für den Vertragszeitraum gedeckt sind. Sofern ein solcher Versicherungsschutz noch nicht besteht, ist die Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, dass eine entsprechende Haftpflichtversicherung spätestens vor Zuschlagserteilung nachgewiesen wird.
-> weiter s. VI.3
Unteraufträge
Der Einsatz von Unterauftragnehmern zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innen ist zulässig. Hierzu sind die Anforderungen unter Punkt 3.2. der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen zu beachten.
Bei der Erbringung der Kontrollvorgänge ist der Einsatz von Unterauftragnehmern aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen.
Eignungsleihe
Der Einsatz von im Konzern gebundenen Unternehmen oder der Einsatz von Drittunternehmen zur Durchführung der Ausbildung von Luftsicherheitsassistenten/innen ist im Wege der Eignungsleihe möglich.
Bei der Erbringung der Kontrollvorgänge ist eine Eignungsleihe aufgrund der besonderen Sicherheitssensibilität der Dienstleistung nicht zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Es handelt sich um eine Dienstleistung der Kategorie soziale und andere besondere Dienstleistungen gem. §64 ff VGV. Laufzeitvorgaben des § 65 Abs. 3 werden eingehalten.
07.11.2019
11:30
- Deutsch (DE)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufträge werden elektronisch erteilt
Referenzen
Bitte legen Sie eine Liste mit mindestens 3 Referenzen vor, für die Ihr Unternehmen in den letzten 3 Jahren mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen erbracht hat bzw. gegenwärtig erbringt. Vergleichbare Leistungen sind:
• Dienstleistungen auf nationalen/internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von Fluggästen, Handgepäck und aufgegebenem Gepäck nach § 5 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 4 und 5 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008,
und/oder
• Dienstleistungen auf nationalen/internationalen Flughäfen, mit nicht nur unwesentlichem Verkehrsaufkommen (zumindest regelmäßig verkehrende grenzüberschreitende Flüge), im Bereich der Kontrolle von anderen Personen als Fluggästen und mitgeführten Gegenständen nach § 8 LuftSiG oder gemäß Anhang, insbesondere Ziffer 1.3 zur VO (EG) Nr. 300/2008 vom 11. März 2008.
und/oder
• Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle bei Großveranstaltungen
mit stoßweiser Durchsuchung größerer Menschenmengen (z.B. Konzerte, Stadtfeste, Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen etc.) und
unter Einsatz von Torsonden, Handsonden oder Durchleuchtungsgeräten
und/oder
• Dienstleistungen im Bereich der Personenkontrolle in Liegenschaften mit besonderer Gefährdungseinstufung.
Stellen Sie hierzu folgende Informationen zusammen:
• Name des Auftraggebers, Ansprechpartner mit telefonischer Erreichbarkeit
• Gesamtauftragswert
• Art und Umfang der erbrachten Leistungen
• Zeitraum der Auftragsausführung
Die angegebenen Referenzen können verifiziert werden. Falschangaben können zum Ausschluss des Angebotes führen.
Qualitätsmanagementsystem
Bitte reichen Sie einen Nachweis oder eine Erklärung über ein von unabhängiger Stelle ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z.B. DIN EN ISO 9000 ff. oder vergleichbar) ein.
Personalbestand
Bitte geben Sie die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Ihres Unternehmens der letzten drei Jahre im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich o.a. Bereichen (z.B. Zugangskontrollen bei Großveranstaltungen oder zugangsgesicherten Gebäuden bzw. Geländen) an. Unternehmen mit weniger als 100 im Bereich der Personen- und/oder Gepäckkontrollen im Luftsicherheitsbereich oder anderen Bereichen eingesetzten Beschäftigten (im Jahresdurchschnitt) kommen für einen Zuschlag nicht in Betracht.
Aus- und Fortbildungseinrichtungen
Bitte weisen Sie Aus- und Fortbildungseinrichtungen Ihres Unternehmens mit moderner Ausstattung nach und nennen Sie den Ort der Ausbildung.
Dozenten und Trainer
Erbringen Sie bitte einen Nachweis über die Anzahl der verfügbaren Dozenten bzw. Trainer inkl. eines Nachweises / einer Erklärung über deren Qualifikation im Bereich der Aus- und Fortbildung von Luftsicherheitsassistenten.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
01.10.2019