Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
2nd-Level-Support
ZR5-1133-2019-125-17-IT2
Computerunterstützung und -beratung (72600000)
Dienstleistungen
IT-Anwenderbetreuung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages und ihre Mitarbeiter (Second-Level-Support) in den Liegenschaften des Deutschen Bundesages, Prozessdesign und -dokumentation sowie IT-Schulungen für die Anwender des Deutschen Bundestages
Ja
alle Lose
Second-Level-Support und Schulungen
Computerunterstützung und -beratung (72600000)
Berlin (DE300)
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Gegenstand des Vertrages sind folgende IT-Dienstleistungen:
- die IT-Anwenderbetreuung und -beratung (Second-Level-Support) sowie
- informationstechnische Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin bei der Fortentwicklung des IT-Serviceangebots insbesondere basierend auf den Erkenntnissen im Second-Level-Support sowie
- Konzeption und Durchführung von IT-Schulungen und Workshops für alle IT-Anwender des Deutschen Bundestages (nur Los A).
01.02.2020
31.01.2022
Zugunsten der Auftraggeberin bestehen zwei Verlängerungsoptionen für je ein weiteres Jahr.
nein
nein
Second-Level-Support und Prozesse
Computerunterstützung und -beratung (72600000)
Berlin (DE300)
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Gegenstand des Vertrages sind folgende IT-Dienstleistungen:
- die IT-Anwenderbetreuung und -beratung (Second-Level-Support) sowie
- informationstechnische Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin bei der Fortentwicklung des IT-Serviceangebots insbesondere basierend auf den Erkenntnissen im Second-Level-Support sowie
- die Erarbeitung, Modellierung und Dokumentation von IT-Support-Prozessen für die Arbeit des IT-Supports (nur Los B).
01.02.2020
31.01.2022
Zugunsten der Auftraggeberin bestehen zwei Verlängerungsoptionen für je ein weiteres Jahr.
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Gegebenenfalls Angabe der Zertifikats- oder Registriernummer in der bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder in der PQ-Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verein) (Punkt 3.4 des Angebotsvordrucks).
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Es muss sich bei Angeboten auf beide Lose jeweils um Leistungen aus den Bereichen IT-Anwenderbetreuung und -beratung (Second-Level-Support) handeln. Der jeweilige Jahresumsatz je angebotenem Los muss mindestens 1,5 Millionen Euro betragen haben.
Bei einem Angebot für Los A werden zusätzlich auch Umsätze aus IT-Schulungen akzeptiert.
Bei einem Angebot für Los B werden zusätzlich auch Umsätze aus Prozessmodellierung und dokumentation akzeptiert.
Die Unterschreitung der Mindestanforderung führt zur Nichtberücksichtigung des Angebotes auf das betreffende Los.
Bei Bietergemeinschaften oder im Fall der Eignungsleihe sind die jeweiligen Jahresumsätze zu addieren (es genügt, wenn die erforderliche Gesamtsumme je angebotenem Los dadurch erreicht wird).
- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks) je angebotenem Los.
Die Referenzen müssen jeweils geeignet sein hinsichtlich des Leistungsgegenstandes (IT-Anwenderbetreuung und -beratung (Second-Level-Support)). Die Referenzen müssen von zwei verschiedenen Auftraggeber stammen; darunter muss mindestens ein öffentlicher Auftraggeber sein.
Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Werden die Referenzen durch die Präqualifizierungsangaben abgegeben, so sind die geeigneten Referenzen hier konkret zu benennen. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss. Werden Referenzen zu Aufträgen angegeben, die unter Beteiligung von dritten Unternehmen durchgeführt worden sind (Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer), muss der Anteil des Bieters beziehungsweise der beteiligten Unternehmen des Bieters am Referenzauftrag hoch genug sein, um die Mindestanforderung zu erfüllen.
Die Referenzleistungen müssen für mindestens ein Jahr bereits erbracht worden sein. Ein Referenzauftrag muss ein Auftragsvolumen von insgesamt mindestens 1.000 Personen-tagen pro Jahr aufweisen. Bei diesem Referenzauftrag müssen zudem mindestens 1.000 PC-Arbeitsplätze pro Jahr betreut worden sein. Für den anderen Referenzauftrag gilt die Mindestanforderungen von mindestens 800 Personentagen pro Jahr und mindestens 800 betreuten PC-Arbeitsplätzen. Die betreute Hard- und Software muss jeweils mit der bei der Auftraggeberin eingesetzten Hard- und Software vergleichbar sein (insbesondere aktuelle Microsoft-Betriebssystem und Microsoft Office).
Zusätzlich muss für Los A eine weitere geeignete Referenz auf dem Gebiet IT-Schulungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren vorgelegt werden. Diese IT-Schulungsleistungen müssen für mindestens ein Jahr bereits erbracht worden sein. Dieser Referenzauftrag muss ein Auftragsvolumen von insgesamt mindestens 300 Personentagen pro Jahr aufweisen.
Zusätzlich muss für Los B eine weitere geeignete Referenz auf dem Gebiet Prozessmodellierung und -dokumentation und/oder IT-Servicemanagement in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren vorgelegt werden. Diese Referenzleistung muss für mindestens ein Jahr bereits erbracht worden sein. Dieser Referenzauftrag muss ein Auftragsvolumen von insgesamt mindestens 150 Personentagen pro Jahr aufweisen.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Je Los gelten folgende Mindestanforderungen:
• mindestens zwei IT-Projektleiter (vergleiche Ziffern 6.1, 6.3 der Leistungsbeschreibung),
• mindestens 20 IT-Supporter bzw. IT-Mitarbeiter für die IT-technische Betreuung und Beratung (vergleiche Ziffern 6.1, 6.2 der Leistungsbeschreibung).
Zusätzlich für Los A: mindestens fünf IT-Dozenten (vgl. Ziffer 6.4 der Leistungsbeschreibung).
Zusätzlich für Los B: mindestens zwei Prozessmodellierer (vgl. Ziffer 6.1, 6.5 der Leistungsbeschreibung).
Die Unterschreitung der Mindestanzahl führt zur Nichtberücksichtigung des Angebots. Bei Bietergemeinschaft oder im Fall der Eignungsleihe ist die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte der weiteren Unternehmen je Qualifikationsstufe ebenfalls anzugeben. Sofern der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist, sind zusätzlich die Hinweise am Ende dieses Schreibens zu berücksichtigen.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Eigenerklärungen über Namen, fachliche Ausbildung, Qualifikationen und Berufserfahrung auf den Vordrucken für die Angaben zur Mitarbeiterqualifikation (Mitarbeiterprofile) einschließlich entsprechender Nachweise für einen Teil der für die Auftragserledigung vorgesehenen Personen. Aus den Mitarbeiterprofilen muss hervorgehen, dass die für die Auftragserledigung vorgesehenen Personen die Qualifikationsanforderungen in Ziffer 6 der Leistungsbeschreibung erfüllen. Die Qualifikation der Mitarbeiter wird entsprechend der Bewertungsmatrix bewertet. Die Eigenerklärungen sind in Form der beigefügten Vordrucke für Mitarbeiterprofile abzugeben: ein Mitarbeiterprofil für einen IT-Projektleiter nach Ziffern 6.1 und 6.3 der Leistungsbeschreibung ("IT-Projektleiter"), fünf Mitarbeiterprofile für je einen IT-Supporter nach Ziffern 6.1 und 6.2 der Leistungsbeschreibung (Vordruck "IT-Supporter"), zwei Mitarbeiterprofile für je einen IT-Dozenten nach Ziffer 6.4 der Leistungsbeschreibung (Vordruck "IT-Dozent") (Nur für Los A) und ein Mitarbeiterprofil für einen Prozessmodellierer nach Ziffern 6.1 und 6.5 der Leistungsbeschreibung (Vordruck "IT-Prozessmodellierer") (Nur für Los B).
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
ja
28.10.2019
12:00
- Deutsch (DE)
15.01.2020
28.10.2019
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Angebote können für ein oder mehrere Lose abgegeben werden.
Der Auftrag wird in zwei verschiedene Lose unterschiedlichen Umfangs aufgeteilt. Angebote können für alle Lose abgegeben werden. Dabei gilt eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung. Angestrebt wird, dass die beiden Lose an jeweils unterschiedliche Auftragnehmer vergeben werden. Davon wird nur abgewichen, wenn für die jeweiligen Lose nicht in ausreichender Zahl zuschlagsfähige Angebote vorliegen. Zu den Einzelheiten wird auf die "Hinweise zur Auswertung der Angebote/Bewertungsmatrix der Leistungsbeschreibung mit Preisangaben" verwiesen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
26.09.2019