Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
RV Peripherie Adapter & Kabel
ZIB 13.03 - 9961/18/VV : 3
Computerbezogene Geräte (30230000)
Lieferauftrag
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Computer Peripherie Produkten "Adapter & Kabel"
1.008.403,36
EUR Euro
Computerbezogene Geräte (30230000)
DEUTSCHLAND (DE)
Die Dienstleistung erfolgt zu Behörden und Einrichtungen des Bundes innerhalb Deutschlands
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Computer-Peripherie-Produkten "Adapter & Kabel"
Die Gesamtleistung ist in 6 Lose aufgeteilt. Nur aus organisatorischen Gründen erfolgt die Losaufteilung über parallel laufende Vergabeverfahren.
Folgende Lose werden ausgeschrieben:
Los 2: Festplatten
Los 3: Adapter & Kabel
Los 4: Headsets (USB)
Los 5: Ergonomische Mäuse & Tastaturen
Los 6: Smartcardreader & Unterschriften Pads
Los 7: Mäuse & Tastaturen
Preis
Laufzeit in Monaten:24
Zweimalige Verlängerung um ein Jahr auf maximal 4 Jahre
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Jahresumsatz:
Bitte geben Sie die durchschnittliche Höhe des Jahresumsatzes in den letzten drei Geschäftsjahren, getrennt für die Jahre 2015- 2017 an.
Es wird ein Gesamtumsatz von durchschnittlich 500.000 € (netto) pro Jahr gefordert.
Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu erstellenden Anlage auf.
Es besteht die Möglichkeit, auf ein, mehrere oder alle Technologielose (Lose 2 - 7) zu bieten. Der Bieter kann für mehrere Lose den Zuschlag erhalten.
Sofern auf mehrere Lose geboten wird, werden die Eignungskriterien entsprechend aufsummiert, so dass sich die erforderlichen Mindestgrößen hinsichtlich Jahresumsatz entsprechend erhöhen.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
28.10.2019
11:30
- Deutsch (DE)
13.12.2019
28.10.2019
14:06
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland und folgende Bedarfsträger:
Akademie der Künste
Aktion Psychisch Kranke e.V.
Alexander von Humboldt-Stiftung
Arbeitsmedizinischer Dienst der BG BAU GmbH
AWO Bundesverband e.V.
Beratungsgesellschaft für Arbeits und Gesundheitsschutz mbH
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Bund der Vertriebenen
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost
Bundesnachrichtendienst
Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
Deutsches Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.
Deutsche Nationalbibliothek
Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V.
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Deutscher Verband für Landschaftspflege e.V.
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.
Deutsches Jugendinstitut e.V.
Deutsches Maritimes Zentrum e. V.
Deutsches Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit gGmbH
DRK Suchdienst
Engagement Global gGmbH
Erdölbevorratungsverband
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Hanns-Seidel-Stiftung e.V
Heinrich-Böll-Stiftung e.V.
Informationstechnikzentrum Bund
Internationaler Suchdienst
Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten
Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH
Max Weber Stiftung - Deutsche Geisteswissenschaftliche Institute im Ausland
Nationale Anti Doping Agentur
Otto-von-Bismarck-Stiftung
Postbeamtenkrankenkasse
Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft e. V.
Rosa-Luxemburg-Stiftung e.V.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Gedenkstätte
Stiftung Wissenschaft und Politik
Unfallversicherung Bund und Bahn
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
27.09.2019