Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstattung für Gerätewagen-Behandlung
B 16.33 - 7050/18/VV : 1
Container auf Rädern (44613600)
Lieferauftrag
Ausstatung für GW-Behandlung
Zelte (39522530)
Stromerzeugungsaggregate (31121000)
Sanitätspacks (33141620)
Beleuchtungssysteme (31527260)
NORDRHEIN-WESTFALEN (DEA)
61 Ausstattungssätze für "Gerätewagen Behandlung"
Satz bestehend aus ca. 12 Rollcontainern inkl. Ausstattung wie z.B.
- pneumatische Zelte
- Zeltheizgeräte
- Leitern
- Stromerzeuger
- Stromverteiler und -kabel
- Leitungsroller
- Sanitätsmittel
- Großflächenbeleuchtung
sowie weiteren Ausstattungsgegenständen gemäß Vergabeunterlagen.
51 Sätze als Festbestellmenge, 10 Sätze als variable Menge.
Laufzeit in Monaten:48
ja
51 Sätze als Festbestellmenge, 10 Sätze als variable Menge.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand dieser Referenz dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Telefonnummer.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannte(n) Referenz(en):
• Die Referenzen dürfen nicht älter als sechs Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Angebots- oder Teilnahmefrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, bei denen weitestgehend vergleichbare Systemlieferungen aus dem Bereich Feuerwehr und Katastrophenschutz als Generalunternehmer realisiert wurden.
Abschnitt IV: Verfahren
Verhandlungsverfahren
ja
29.10.2019
23:59
16.10.2019
- Deutsch (DE)
30.10.2020
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
25.09.2019