Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
folgende Kontaktstelle:
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Gesundheit
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Begleitung Qualitätsdialoge Frühe Hilfen
214-02.05-20.0261-19-II-E
Durchführung von Umfragen (79311200)
Dienstleistungen
Wissenschaftliche Begleitung der "Qualitätsdialoge Frühe Hilfen (Phase 2)"
Köln (DEA2)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149 - 161
50825 Köln
Auftragsgegenstand ist die Durchführung der zweiten Phase der wissenschaftlichen Begleitung der Qualitätsdialoge Frühe Hilfen (QDFH). Diese beinhaltet konkret die folgenden zwei Aufgabenpakete:
1) Die Durchführung und Berichtlegung der zweiten und dritten Welle der Online-Studie und
2) die Durchführung und Berichtlegung von Fokusgruppen (erste und zweite Welle) und Interviews mit Expertinnen und Experten (zweite und dritte Welle).
Entsprechend fallen Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Planung, Entwicklung und Durchführung der quantitativen und qualiltativen Erhebungen, inkl. der Stichprobenrekrutierungen und der Feldzugänge sowie der Auswertungen und Berichtlegungen an.
Die Berichtlegung der quantitativen Daten beinhaltet die Erstellung eines Feldberichts (inkl. Management-Summary) sowie von individualisierten Berichten für den Praxisprozess (Auswertungen differenziert nach Kommunen bzw. Clustern) zur Nutzung im Sinne der formativen Evaluation. Des Weiteren werden Tabellenbände und deskritptive Statistiken (inkl. Zeitreihenanalysen und Differenzierung nach strukturellen Merkmalen der Kommunen) nach gängigen sozialwissenschaftlichen Standards angefertigt.
Der zu erstellende Feldbericht der qualitativen Erhebungen beinhaltet eine Management-Summary, die Beschreibung des Vorgehens bei der Datenanalyse sowie die Ergebnissynopsis nach gängigen sozialwissenschaftlichen Standards.
Sowohl für die quantitativen als auch die qualitativen Erhebung gilt, dass die Planung, Auswertungen und Berichtlegungen unter Bezugnahme der Daten aus der wissenschaftlichen Begleitung von Phase 1 erfolgt. Die Datenmatrix und Ergebnisberichte der ersten Phase werden dem Auftragnehmer nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt.
Das Praxisprojekt QDFH ist in hohem Maße kontextabhängig, dynamisch und nicht standardisiert: Konkrete Methoden und Inhalte der QDFH werden mit Unterstützung des Qualitätsentwicklungsinstitutes individuell von den einzelnen Kommunen erarbeitet. Auch wenn einige Eckpunkte feststehen, ist die Durchführung des Projekts im Detail stark abhängig von Gegebenheiten und Entwicklungen in den einzelnen Kommunen und Clustern. Mögliche Auftragnehmer der hier ausgeschriebenen Leistung sollten agiles Arbeiten und eine systemische Perspektive auf das Projekt als positive Herausforderung verstehen. Konstruktive und partizipative Mitarbeit sowie ein hohes Maß an Flexibilität des Auftragnehmers bei allen Projektschritten und deren Planung sind unerlässlich und ausdrücklich erwünscht.
31.12.2021
ja
Je nach Projektverlauf sind optional Treffen im Hause des Auftraggebers vorgesehen (maximal drei Treffen). Des Weiteren kann der Besuch von Veranstaltungen der QDFH im Projektverlauf sinnvoll sein (z. B. QE-Werkstätten, regionale Fachtage; maximal sechs Besuche). Bei der Teilnahme des Auftragnehmers bei der Zwischen- und der Abschlusskonferenz, kann optional eine aktive Präsentation von Ergebnissen und Studiendesigns gefordert werden. Bei Angebotserstellung sind auch diese Kosten von den Bietern optional zu kalkulieren.
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat seine Zuverlässigkeit nachzuweisen. Hierzu ist mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen (siehe Vergabeunterlagen)
• Referenzen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit
Der Bieter weist geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, nach.
Diese Referenz(en) soll/sollen mit Blick auf den zu vergebenden Auftrag Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
- Erfahrung mit der Zielgruppe der Kommunen/Netzwerke,
- Kompetenz in sozialwissenschaftlicher Forschungsmethodik
(quantitativ und qualitativ).
Hinweis:
Die vorstehend geforderten Anforderungen sind jeweils durch mindestens eine entsprechende Referenz zu belegen, wobei eine Referenz auch als Beleg für mehrere Anforderungen eingereicht werden kann. Dies ist entsprechend zu kennzeichnen.
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu Vertrags- und/oder Geschäftsverbindungen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Anhand der Angaben des Bieters wird im Rahmen der Eignungsprüfung festgestellt, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Sollte dies der Fall sein, wird der Bieter von der Auftragserteilung ausgeschlossen.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
05.11.2019
12:00
- Deutsch (DE)
31.12.2019
05.11.2019
12:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
• Leistungsverzeichnis
Mit Angebotsabgabe ist das Leistungsverzeichnis vollständig und zweifelsfrei auszufüllen.
Das Leistungsverzeichnis ist im "aidf-Format" (Administration Intelligence Data Format) zu verwenden. Dieses kann mit der kostenlosen Software "AI LV-Cockpit" der Firma Administration Intelligence AG bearbeitet und abgespeichert werden. Die aktuellste Version kann unter http://www.lv-cockpit.de/ heruntergeladen werden. Der Bieter hat das Leistungsverzeichnis als Datei im "aidf-Format" mit dem Angebot über "Meine e-Vergabe" auf die e-Vergabe-Plattform des Bundes hochzuladen.
Das Angebot darf die Datei "Leistungsverzeichnis.aidf" jeweils nur einmal enthalten. Die "Leistungsverzeichnis.aidf" darf in keinem zip-Ordner enthalten sein.
• Angebotsbestätigung
Mit Angebotsabgabe ist die Angebotsbestätigung vollständig und zweifelsfrei ausgefüllt in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.
• Eigenerklärung zur Personalqualifikation (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Qualifikation der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Angebotskonzept
Mit Angebotsabgabe ist ein Konzept (maximal 20 DIN A4-Seiten) vorzulegen, in dem die Umsetzung der zu erbringenden Leistung (siehe Leistungsbeschreibung, Anlage 1 der Vergabeunterlagen) nachvollziehbar beschrieben wird.
• Bietergemeinschaften
Sofern beabsichtigt ist eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
• Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.
Nähere Angaben zu o.g. Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
• Fragen zum Vergabeverfahren
Die Bereitstellung entsprechender Informationen erfolgt ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Für einen Zugang zu diesen Informationen ist eine dortige Registrierung als am Vergabeverfahren teilnehmender Nutzer der e-Vergabe zwingend erforderlich! Am Vergabeverfahren teilnehmende Nutzer der e-Vergabe erhalten dann per E-Mail automatisierte Nachrichten über neue Informationen zum Vergabeverfahren.
• Anwendbares Recht
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
• Sprache
Das Angebot und der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache abzufassen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
23.09.2019