Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von TV-Geräten in zwei Losen
ZR5-1133-2019-255-16-BL5
Farbfernsehgeräte (32324100)
Lieferauftrag
Lieferung von 700 TV-Geräten mit einer Bildschirmdiagonale von 40 Zoll und Lieferung von 400 TV-Geräten mit einer Bildschirmdiagonale von 43 Zoll.
Ja
alle Lose
Lieferung von TV-Geräten mit 40 Zoll Bildschirmdiagonale
Farbfernsehgeräte (32324100)
Berlin (DE300)
Lieferung von 700 TV-Geräten mit einer Bildschirmdiagonale von 40 Zoll.
Die TV-Geräte müssen zwingend nachfolgende Eigenschaften aufweisen:
- Gerätetyp: LED-TV
- Bildschirmdiagonale: 40 Zoll
- Auflösung: mindestens Full HD (Breite 1.920 x Höhe 1.080 Pixel)
- Bildwiederholungsfrequenz: mindestens 100 Hz
- TV Empfang: mindestens digitaler DVB-C-Tuner
- Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV: mindestens Version 1.5)
- Elektronischer Programm Guide (EPG)
- Anschlüsse auf der Rückseite oder an der Seite des Gerätes:
• mindestens 2x HDMI (davon einmal ARC-/CEC-fähig)
• 2x USB (davon einmal zur Festplattenaufnahme geeignet - PVR (Personal Video Recorder)
• 1x CI+-Slot
- 1x Ethernetanschluss RJ45
- externer Lautsprecheranschluss (optisch oder elektrisch)
- Videotext: gleichzeitiges Betrachten von Videotext und Fernsehprogramm in zwei Fens-tern (PAT - Picture And Text)
- DVB-C Senderliste über USB einspielbar
- Energieeffizienzklasse: mindestens A
- VESA-kompatibel zur möglichen Wandmontage
- Bedienungsanleitung in deutscher Sprache
- Fernbedienung
- Stromkabel
- Farbe: anthrazit oder schwarz
- ohne eingebautes Mikrofon und eingebaute Kamera
Besondere Anforderungen werden an das WLAN-Modul gestellt. Dieses muss im TV-Gerät verbaut, jedoch vollständig deaktiviert sein. Das WLAN-Modul muss so geschützt werden, dass der Zugriff (Aktivierung) nicht durch den Nutzer erfolgen kann. Weiterhin muss aufgrund einer technischen oder softwareseitigen Änderung weiterhin die Gewährleistung durch den Hersteller erhalten bleiben. Entsprechende Eigenerklärungen durch den Hersteller sind hierzu mit Angebotsabgabe einzureichen.
Preis
Laufzeit in Tagen:56
nein
nein
Lieferung von TV-Geräten mit 43 Zoll Bildschirmdiagonale
Farbfernsehgeräte (32324100)
Berlin (DE300)
Lieferung von 400 TV-Geräten mit einer Bildschirmdiagonale von 43 Zoll.
Die TV-Geräte müssen zwingend nachfolgende Eigenschaften aufweisen:
- Gerätetyp: LED-TV
- Bildschirmdiagonale: 43 Zoll
- Auflösung: mindestens Full HD (Breite 1.920 x Höhe 1.080 Pixel)
- Bildwiederholungsfrequenz: mindestens 100 Hz
- TV Empfang: mindestens digitaler DVB-C-Tuner
- Hybrid Broadcast Broadband TV (HbbTV: mindestens Version 1.5)
- Elektronischer Programm Guide (EPG)
- Anschlüsse auf der Rückseite oder an der Seite des Gerätes:
• mindestens 2x HDMI (davon einmal ARC-/CEC-fähig)
• 2x USB (davon einmal zur Festplattenaufnahme geeignet - PVR (Personal Video Recorder)
• 1x CI+-Slot
- 1x Ethernetanschluss RJ45
- externer Lautsprecheranschluss (optisch oder elektrisch)
- Videotext: gleichzeitiges Betrachten von Videotext und Fernsehprogramm in zwei Fens-tern (PAT - Picture And Text)
- DVB-C Senderliste über USB einspielbar
- Energieeffizienzklasse: mindestens A
- VESA-kompatibel zur möglichen Wandmontage
- Bedienungsanleitung in deutscher Sprache
- Fernbedienung
- Stromkabel
- Farbe: anthrazit oder schwarz
- ohne eingebautes Mikrofon und eingebaute Kamera
Besondere Anforderungen werden an das WLAN-Modul gestellt. Dieses muss im TV-Gerät verbaut, jedoch vollständig deaktiviert sein. Das WLAN-Modul muss so geschützt werden, dass der Zugriff (Aktivierung) nicht durch den Nutzer erfolgen kann. Weiterhin muss aufgrund einer technischen oder softwareseitigen Änderung weiterhin die Gewährleistung durch den Hersteller erhalten bleiben. Entsprechende Eigenerklärungen durch den Hersteller sind hierzu mit Angebotsabgabe einzureichen.
Preis
Laufzeit in Tagen:56
nein
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister
beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem
Berufsregister (Punkt 3.1.1 des Angebotsvordrucks).
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als
30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur
Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks
(erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von
Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des
Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme
mindestens 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden)
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der
Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der
Bietergemeinschaft vorzulegen.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist,
ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der
Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des
Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft
haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen
beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
22.10.2019
12:00
- Deutsch (DE)
28.02.2020
23.10.2019
09:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Aussagekräftige Produktdatenblätter, technische Beschreibungen, Abbildungen beziehungsweise Eigenerklärungen des Herstellers oder des Bieters der angebotenen Geräte, welche die Anforderungen gemäß Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung belegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).
- Teststellung:
Im Rahmen der Angebotsauswertung ist ein Test des jeweils durch die Bieter angebotenen Gerätes in den Räumlichkeiten der Auftraggeberin (AG) in Berlin-Mitte zwingende Voraussetzung. Die AG fordert nur die fünf erstplatzierten Bieter gemäß Preisfolgeliste nach rechnerischer Prüfung zur Teststellung auf.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
19.09.2019