Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
an die oben genannten Kontaktstellen.
Regional- oder Kommunalbehörde
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Abschnitt II: Gegenstand
Polizeiboot
12.27-81162-701-19
Schiffe und Boote (34500000)
Lieferauftrag
Polizeiboot für PI ZD, Abt. 2 (WSP)
Boote (34520000)
Magdeburg, Kreisfreie Stadt (DEE03)
Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt
- Wasserschutzpolizeirevier -
Markgrafenstraße 12
39114 Magdeburg
Beschaffung von einem Polizeiboot
Qualitätskriterium Name: Design / Gewichtung: 30,00
Qualitätskriterium Name: Lieferzeit / Gewichtung: 15,00
Kostenkriterium Name: Preis / Gewichtung: 55,00
16.12.2019
30.11.2020
nein
nein
Zuschlagserteilung steht unter Haushaltsvorbehalt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Bewerbererklärung -Eigenerklärung zu § 124 Abs. 1 GWB i.V.m. § 48 VgV "Insolvenzverfahren/Liquidation" oder der Bieter erfüllt die o.g. Eignungsnachweise durch die Eintragung in eine Liste oder durch Vorlage eines Zertifikates einer durch das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des LSA anerkannten Präqualifizierungsstelle wie das ULV der ABSt Sachsen-Anhalt bzw. IHK PQ VOL. Anstelle des Eintrags in eine ULV-Liste kann der Eignungsnachweis auch durch Vorlage eines von der anerkannten Präqualifizierungsstelle ausgefertigten Zertifikats, z.B. PQ VOL, geführt werden. In dem Zertifikat müssen die Eignungskriterien der Vergabebestimmungen angegeben worden sein, die bei der Präqualifizierung geprüft worden sind. Darüber hinaus sind folgende Erklärungen/Vereinbarungen vorzulegen: -Erklärung zu §§10,12,13 LVG LSA "Tariftreue und Entgeltgleichheit, ILO-Kernarbeitsnormen, Nachunternehmereinsatz" -Vereinbarung zu §§ 17,18 LVG LSA "Kontrollen und Sanktionen"
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
ja
21.10.2019
23:58
- Deutsch (DE)
13.12.2019
22.10.2019
00:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Zuschlagserteilung steht unter Haushaltsvorbehalt
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
01.10.2019