Ausschreibungsdetails
Auftragsbekanntmachung
Richtlinie 2014/24/EUAbschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben.
elektronisch via:
http://www.evergabe-online.deMinisterium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
ThinClients: Bundeslos
ZIB 13.02 - 9929/19/VV : 1
Personalcomputer (30213000)
Lieferauftrag
Thin Clients / Zubehör / Dienstleistung
14.000.000,00
EUR Euro
Personalcomputer (30213000)
DEUTSCHLAND (DE)
Rahmenvereinbarung über 2 Jahre - Bereitstellung von ThinClients, Dienstleistungen und Zubehör
Preis
02.11.2020
31.10.2022
optionale zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
ja
zweimalige Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr
nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Als Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist der Mindestjahresumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren in der Sparte Thin Clients anzugeben.
Der Mindestjahresumsatz muss 3.500.000 € betragen.
3.4.3.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Telefonnummer.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als geeignet werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Der Referenzauftrag ist hinsichtlich der zu erbringenden Leistung vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand. Vergleichbar ist diese, wenn alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes (Thin Clients, Lieferung Thin Clients, Systemservice (Vor-Ort)) enthalten sind.
o Gehen Sie detailliert, systematisch und nachvollziehbar auf die Mengengerüste und die Vergleichbarkeit zu den hier angefragten Leistungen ein.
o Die Referenzen beziehen sich auf drei unterschiedliche Kunden.
o Mindestens eine Referenz berücksichtigt die Lieferung an mehrere, räumlich verteilte Standorte
• Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
• Für die Referenzen ist die Vorlage Referenz zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
• Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt die Vergabestelle eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
3.4.3.2 Weitere Nachweise
• Für die von Ihnen angebotenen Produkte sind Sie Hersteller oder Sie verfügen über einen Partner-Status oder eine vergleichbare Beziehung beim jeweiligen Hersteller, der Sie berechtigt, diese Produkte an Endkunden zu verkaufen und Support entsprechend der Leistungsbeschreibung zu liefern. Einen entsprechenden Nachweis reichen Sie bei Angabe des Angebotes mit ein.
• Es müssen mehrere Einzelabrufe bundesweit räumlich verteilt aufgestellter Kunden zeitgleich mit Lieferleistungen sowie zugehörigen Dienstleistungen (z.B. Systemservice) bearbeitet werden können. Weisen Sie dies durch die Darstellung ihrer Lieferlogistik für Auftragsbearbeitung, Produktauslieferung sowie Service nach.
Bewerbergemeinschaften sowie Nachunternehmerkonstellationen müssen hier zusätzlich das Zusammenwirken bzw. die Leistungsabgrenzung untereinander darstellen.
Dabei wird folgende Mindestbedingung gestellt:
o Es müssen mindestens fünf Einzelabrufe räumlich (an verschiedenen Standorten) verteilt aufgestellter Kunden zeitgleich mit Lieferleistungen und ggf. auch mit zugehörigen Dienstleistungen bearbeitet werden können.
o Es muss sichergestellt sein, dass eine ausreichende Kapazität für die Erbringung von Vor-Ort-Serviceleistungen vorhanden ist, um im Störungsfall am nächsten Arbeitstag bundesweit handlungsfähig zu sein.
o Im Systemservicekonzept muss deutlich werden, dass entweder die Lieferlogistik (Expressversand von Ersatzteilen) oder Bevorratung an Servicestützpunkten gegeben sind.
• Reichen Sie einen entsprechenden Nachweis gemäß ISO 9001 zur Qualitätssicherung ein. Alternativ reichen Sie einen vergleichbaren Nachweis ein. Im Falle eines vergleichbaren Nachweises, erläutern Sie bitte anhand der Kriterien gemäß ISO 9001 wieso die Vergleichbarkeit gegeben ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Offenes Verfahren
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
ja
21.09.2020
11:30
- Deutsch (DE)
30.11.2020
21.09.2020
13:00
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland und folgende Bedarfsträger:
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Bundesanstalt für Post und Telekommunikation
Bundesinstitut für Berufsbildung
Bundesminesterium des Innern
Deutsche Nationalbiblitohek
Erdölbevorratungsverband
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Stiftung Bundespräsident Theodor Heuss Haus
Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Stiftung Preußischer Kulturbesitzt
Unfallversicherung Bund und Bahn
Alexander von Humboldt-Stiftung
Bund der Vertriebenen
BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V.
Deutsches Institut für Entwicklungspolitik
DRK - Suchdienst
Hanns-Seidel-Stiftung
Konrad-Adenauer-Stiftung
Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik
Nationale Anti Doping Agentur
Rosa Luxemburg Stiftung e. V.
Stiftung Deutsches Historisches Museum
Stiftung Wissenschaft und Politik
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
Informationstechnikzentrum Bund
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
05.05.2020
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