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Ausschreibungsdetails

Instandhaltung küchentechnischer Anlagen (ZR5-1133-2019-220-15-BL370)

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19.09.2019

06.11.2019 12:00

06.11.2019 12:00

ZR5-1133-2019-220-15-BL370

Deutscher Bundestag, Referat ZR 3, Vergaben

19.09.2019 01:00

2019/S 181-440986

Bekanntmachungsnummer im EU-Amtsblatt TED SIMAP (Unter dem Link stehen Ihnen auch sämtliche auftragsbezogenen Bekanntmachungen zur Verfügung)

Meine e-Vergabe


Auftragsbekanntmachung

Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

I.1)
Namen und Adressen
Offizielle Bezeichnung:Deutscher Bundestag, Referat ZR 5, Vergaben
Postanschrift:Platz der Republik 1
Postleitzahl:11011
Ort:Berlin
NUTS:Berlin (DE300)
Land:Deutschland (DE)
Kontaktstelle(n):Referat ZR 5 - Vergaben
Telefon:+49 30-227-33234
Fax:+49 30-227-30374
Hauptadresse: https://www.bundestag.de

I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt:
die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen:

elektronisch via:

http://www.evergabe-online.de

I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen


I.5)
Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags

Instandhaltung küchentechnischer Anlagen

ZR5-1133-2019-220-15-BL370

II.1.2)
CPV-Code

Reparatur und Wartung von Verpflegungseinrichtungen (50883000)

II.1.3)
Art des Auftrags

Dienstleistungen

II.1.4)
Kurze Beschreibung

Instandsetzung, Prüfung und Störungsbeseitigung von küchentechnischen Anlagen in verschiedenen Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin-Mitte

II.1.6)
Angaben zu den Losen

Ja

alle Lose


II.2)
Beschreibung
Los 1
II.2.1)
Bezeichnung von Los 1

Instandhaltung, Störungsbeseitigung und Anlagenverbesserung im Jakob-Kaiser-Haus und Reichstagspräsidentenpalais

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Reparatur und Wartung von Verpflegungseinrichtungen (50883000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

Berlin-Mitte

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Leistung besteht aus der Wartung und Instandsetzung der Küchentechnik im Jakob-Kaiser-Haus und im Reichstagspräsidentenpalais einschließlich der Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 an den genannten Anlagen laut Bestandsliste (Anlage 2.1) und Arbeitskarten (Anlage 3.1) sowie der Störungsbeseitigung und Einrichtung einer 24-h-Rufbereitschaft.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.05.2020

30.04.2022

Der Vertragszeitraum verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, maximal bis zum 30.04.2024, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Der Auftraggeberin obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Option der Vertragsverlängerung durch die Auftraggeberin.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein


Los 2
II.2.1)
Bezeichnung von Los 2

Instandhaltung, Störungsbeseitigung und Anlagenverbesserung im Paul-Löbe-Haus sowie Instandsetzungsarbeiten und Störungsbeseitigung im Reichstagsgebäude

II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)

Reparatur und Wartung von Verpflegungseinrichtungen (50883000)

II.2.3)
Erfüllungsort

Berlin (DE300)

Berlin-Mitte

II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung

Die Leistung besteht aus der Wartung und Instandsetzung von Küchentechnik im Paul-Löbe-Haus einschließlich der Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 an den genannten Anlagen laut Bestandsliste (Anlage 2.2) und Arbeitskarten (Anlage 3.2) sowie der Störungsbeseitigung und Einrichtung einer 24-h-Rufbereitschaft. Im Reichstagsgebäude (RTG) sollen ausschließlich die Instandsetzungsarbeiten sowie die Störungsbeseitigung erfolgen.

II.2.5)
Zuschlagskriterien

Preis

II.2.7)
Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung

01.05.2020

30.04.2022

Der Vertragszeitraum verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, maximal bis zum 30.04.2024, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf schriftlich durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Der Auftraggeberin obliegt dieses einseitige Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung der Option der Vertragsverlängerung durch die Auftraggeberin.

II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote

II.2.11)
Angaben zu Optionen

nein

II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.

- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.

- Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.

III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.

- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft (Punkt 3.5 des Angebotsvordrucks). Der Bieter muss hierbei folgende jährliche Mindestumsätze vorweisen können: für Los 1 = 218.000 Euro und für Los 2 = 92.000 Euro.

- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.

- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personen- und 1.000.000 Euro für Sachschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).

III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

- Angabe von zweii geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks). Die Referenzen müssen geeignet sein in Bezug darauf, dass der Bieter eine entsprechende Leistung im Bereich der Großküchentechnik bereits erbracht hat. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss.

- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen (Punkt 3.7 des Angebotsvordrucks). Pro Los muss der Bieter jeweils mindestens fünf Mitarbeiter beschäftigt haben und noch beschäftigen, die als Techniker oder Fachhandwerker die ausgeschriebene Leistung erbringen können.

- Eigenerklärung (Anlage 4), dass der Bieter mindestens zwei Elektrofachkräfte beschäftigt, die die an Elektrofachkräfte gestellten Anforderungen gemäß der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 und 4 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" erfüllen, insbesondere in Bezug auf die fachliche Ausbildung, notwendige Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen und im Auftragsfall für die Ausführung der Leistungen eingesetzt werden (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).

- Bestätigung auf dem beigefügten Formular, dass der Bieter an der verpflichtenden Ortsbesichtigung teilgenommen hat (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks).

- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

ja


IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

06.11.2019

12:00

IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können
  • Deutsch (DE)
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots

15.04.2020

IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote

07.11.2019

10:00

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist kein wiederkehrender Auftrag.

VI.3)
Zusätzliche Angaben

- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.

- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.

- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.

- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.

- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.

- Eine Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe ist zwingend erforderlich und muss durch die Auftraggeberin schriftlich bestätigt sein. Den Vergabeunterlagen ist ein entsprechendes Formular beigefügt. Die Teilnahmeverpflichtung gilt auch für Bieter, die bereits für den Deutschen Bundestag tätig waren/sind. Nähere Informationen hierzu können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Die Nichtteilnahme eines Bieters an der zwingenden Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss seines Angebotes.

- Angebote können für ein oder beide Lose abgegeben werden.

- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.


VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift:Villemomblerstr. 76
Postleitzahl:53123
Ort:Bonn
Land:Deutschland (DE)
Telefon:+49 228-94990
Fax:+49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.


VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung

17.09.2019



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